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01.08. - Stadt Rathenow

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TOP 7.6 DS-Nr.: 098/11 Antrag auf Befreiung gemäß § 31 BauGB von den Festsetzungen<br />

des Bebauungsplanes Nr. 024 "Altstadtinsel - Wohngebiet am <strong>Stadt</strong>kanal“<br />

"Errichtung eines Wohn - und Geschäftshauses in der Salzstraße“<br />

Herr Granzow weist darauf hin, dass sich die zum Ankauf geplante Fläche geändert hat.<br />

Herr Remus erklärt, dass es nicht um einen Grundstücksankauf geht. Dieser wäre im<br />

nichtöffentlichen Teil zu behandeln. Die RWG e.G. möchte ein Wohn- und Geschäftshaus<br />

errichten. Vor dem geplantenGrundstücksankauf soll geklärt werden, ob die geplante<br />

Bebauung durchführbar ist. Zur Umsetzung des Vorhabens ist eine Befreiung von den<br />

Festsetzungen des dort geltenden B-Planes erforderlich.<br />

Herr Hummel verweist auf den bereits bestehenden Beschluss der SVV zum Ankauf der<br />

Gesamtfläche im Rahmen des <strong>Stadt</strong>umbaus. Die Umstände haben sich geändert.<br />

Herr Zich fragt nach Vermarktungsmöglichkeiten für die entstehende Restfläche.<br />

Herr Remus teilt mit, dass zurzeit kein Interessent bekannt ist.<br />

Herr Kanthack fragt nach der Anzahl der geplanten Geschäftsräume.<br />

Herr Hummel erläutert, dass die Geschäftsräume von der RWG selbst genutzt werden sollen.<br />

Frau Euen ergänzt, dass das Gebäude in zweigeschossiger Bauweise errichtet werden soll.<br />

Geschäftsräume und ein Gemeinschaftsraum sollen ebenerdig und zusammenhängend<br />

angeordnet werden.<br />

Frau Rißmann fragt nach der Fläche der Überschreitung und ob diese überbaut oder als<br />

Stellfläche genutzt werden soll.<br />

Frau Euen erläutert die Bebauung der Flächen mit Nebenanlagen.<br />

Herr Novatschek ist der Meinung, dass auf dem Grundstück nicht ausrechend Stellplätze<br />

vorhanden sind.<br />

Frau Euen bejaht dies. Für die Stellplätze ist ein Grundstücksankauf erforderlich. Der<br />

entstehende Innenhof ist als Pflanzfläche vorgesehen.<br />

Herr Hubald spricht sich für die geplante Bebauung aus, da sie den vom ASV gewünschten<br />

Lückenschluss für die Gestaltung des Platzes der Jugend umsetzt. Sie entspricht dem B-Plan.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Rathenow</strong> beschließt, dem Antrag auf<br />

Befreiung gemäß § 31 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

„Altstadtinsel – Wohngebiet <strong>Stadt</strong>kanal“ zuzustimmen und für die Errichtung eines<br />

Wohn und Geschäftshauses in der Salzstraße das gemeindliche Einvernehmen zu<br />

erteilen.<br />

Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen. Von 9<br />

Mitgliedern des Ausschusses für <strong>Stadt</strong>entwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr sind 8<br />

anwesend. Damit wurde der Drucksache 098/11 einstimmig zugestimmt.<br />

Herr Lodwig verlässt um 18.45 Uhr die Sitzung. Es sind noch 7 Abgeordnete anwesend.<br />

TOP 8 Haushaltsplanung für das Jahr 2011<br />

Frau Hille informiert über den 1. Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes<br />

2011:<br />

Der enorme Arbeitsmehraufwand durch die Doppikumstellung führte zu Verzögerungen bei der<br />

Haushaltsplanung. Entsprechend dem Beschluss der SVV vom 20.04.2011 soll die HH- Satzung<br />

2011 in der SVV am 31.08.2011 beschlossen werden. Dementsprechend fanden und finden<br />

die ersten Haushaltsberatungen in den Fachausschüssen statt.<br />

Weitere Termine:<br />

AFR mit Fachausschüssen – 11.08.2011 (Sondersitzung)<br />

AFR Schlussberatung – 25.08.2011<br />

Spätestens zum 01.01.2011 mussten alle Kommunen im Land Brandenburg ihr Rechnungswesen<br />

von Kameralistik auf Doppik umstellen.<br />

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