01.08. - Stadt Rathenow
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TOP 7.6 DS-Nr.: 098/11 Antrag auf Befreiung gemäß § 31 BauGB von den Festsetzungen<br />
des Bebauungsplanes Nr. 024 "Altstadtinsel - Wohngebiet am <strong>Stadt</strong>kanal“<br />
"Errichtung eines Wohn - und Geschäftshauses in der Salzstraße“<br />
Herr Granzow weist darauf hin, dass sich die zum Ankauf geplante Fläche geändert hat.<br />
Herr Remus erklärt, dass es nicht um einen Grundstücksankauf geht. Dieser wäre im<br />
nichtöffentlichen Teil zu behandeln. Die RWG e.G. möchte ein Wohn- und Geschäftshaus<br />
errichten. Vor dem geplantenGrundstücksankauf soll geklärt werden, ob die geplante<br />
Bebauung durchführbar ist. Zur Umsetzung des Vorhabens ist eine Befreiung von den<br />
Festsetzungen des dort geltenden B-Planes erforderlich.<br />
Herr Hummel verweist auf den bereits bestehenden Beschluss der SVV zum Ankauf der<br />
Gesamtfläche im Rahmen des <strong>Stadt</strong>umbaus. Die Umstände haben sich geändert.<br />
Herr Zich fragt nach Vermarktungsmöglichkeiten für die entstehende Restfläche.<br />
Herr Remus teilt mit, dass zurzeit kein Interessent bekannt ist.<br />
Herr Kanthack fragt nach der Anzahl der geplanten Geschäftsräume.<br />
Herr Hummel erläutert, dass die Geschäftsräume von der RWG selbst genutzt werden sollen.<br />
Frau Euen ergänzt, dass das Gebäude in zweigeschossiger Bauweise errichtet werden soll.<br />
Geschäftsräume und ein Gemeinschaftsraum sollen ebenerdig und zusammenhängend<br />
angeordnet werden.<br />
Frau Rißmann fragt nach der Fläche der Überschreitung und ob diese überbaut oder als<br />
Stellfläche genutzt werden soll.<br />
Frau Euen erläutert die Bebauung der Flächen mit Nebenanlagen.<br />
Herr Novatschek ist der Meinung, dass auf dem Grundstück nicht ausrechend Stellplätze<br />
vorhanden sind.<br />
Frau Euen bejaht dies. Für die Stellplätze ist ein Grundstücksankauf erforderlich. Der<br />
entstehende Innenhof ist als Pflanzfläche vorgesehen.<br />
Herr Hubald spricht sich für die geplante Bebauung aus, da sie den vom ASV gewünschten<br />
Lückenschluss für die Gestaltung des Platzes der Jugend umsetzt. Sie entspricht dem B-Plan.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Rathenow</strong> beschließt, dem Antrag auf<br />
Befreiung gemäß § 31 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
„Altstadtinsel – Wohngebiet <strong>Stadt</strong>kanal“ zuzustimmen und für die Errichtung eines<br />
Wohn und Geschäftshauses in der Salzstraße das gemeindliche Einvernehmen zu<br />
erteilen.<br />
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen. Von 9<br />
Mitgliedern des Ausschusses für <strong>Stadt</strong>entwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr sind 8<br />
anwesend. Damit wurde der Drucksache 098/11 einstimmig zugestimmt.<br />
Herr Lodwig verlässt um 18.45 Uhr die Sitzung. Es sind noch 7 Abgeordnete anwesend.<br />
TOP 8 Haushaltsplanung für das Jahr 2011<br />
Frau Hille informiert über den 1. Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes<br />
2011:<br />
Der enorme Arbeitsmehraufwand durch die Doppikumstellung führte zu Verzögerungen bei der<br />
Haushaltsplanung. Entsprechend dem Beschluss der SVV vom 20.04.2011 soll die HH- Satzung<br />
2011 in der SVV am 31.08.2011 beschlossen werden. Dementsprechend fanden und finden<br />
die ersten Haushaltsberatungen in den Fachausschüssen statt.<br />
Weitere Termine:<br />
AFR mit Fachausschüssen – 11.08.2011 (Sondersitzung)<br />
AFR Schlussberatung – 25.08.2011<br />
Spätestens zum 01.01.2011 mussten alle Kommunen im Land Brandenburg ihr Rechnungswesen<br />
von Kameralistik auf Doppik umstellen.<br />
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