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01.08. - Stadt Rathenow

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TOP 7.2 DS-Nr.: 089/11 Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaikanlage"<br />

Pl.Nr. 045 - Behandlung der Anregungen und Bedenken<br />

Herr Remus führt aus, dass der Investor sein Vorhaben nicht umsetzen wird. Das Verfahren<br />

sollte trotzdem abgeschlossen werden. Über die weitere Verfahrensweise müssen sich die<br />

KWR GmbH, die RWG e.G. und die <strong>Stadt</strong> <strong>Rathenow</strong> als Flächeneigentümer verständigen.<br />

Herr Zich fragt nach der Regelung zu den Kompensationsmaßnahmen.<br />

Frau Klaus teilt mit, dass die Fläche im Bereich des Sportplatzes des F.-L.-Jahn-Gymnasiums<br />

im Ortsteil Semlin umgesetzt wird.<br />

Frau Zeuschner fragt nach, ob bereits eine vertragliche Vereinbarung mit dem Eigentümer<br />

geschlossen wurde.<br />

Frau Klaus gibt bekannt, dass eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers bereits vorliegt.<br />

Eine grundbuchrechtliche Sicherung gibt es nicht.<br />

Weiter wies Frau Klaus darauf hin, dass die untere Naturschutzbehörde den Hinweis gegeben<br />

hat, dass sich am Rande des Geltungsbereiches (südlicher Bereich)<br />

Kompensationsmaßnahmen des Landesbetriebes für Straßenwesen Potsdam befinden. Eine<br />

konkrete Verortung wurde seitens der unteren Naturschutzbehörde nicht vorgenommen. Durch<br />

Überprüfung der Grundbücher konnten keine Eintragungen bezüglich Kompensationsflächen<br />

im Geltungsbereich festgestellt werden.<br />

Sollten sich die Kompensationsflächen am Rande des Geltungsbereiches befinden, kann die<br />

Fläche, die zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ausgewiesen wurde, für<br />

entsprechende Kompensationsmaßnahmen verwendet werden.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Rathenow</strong> hat die während der Prüfung<br />

gemäß § 33 BauGB vorgebrachten Anregungen und Bedenken zum Bebauungsplan<br />

"Sondergebiet Photovoltaikanlage" gemäß § 1 BauGB geprüft.<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Rathenow</strong> billigt die Abwägung der Belange<br />

untereinander und gegeneinander.<br />

Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 0 Enthaltungen. Von 9 Mitgliedern<br />

des Ausschusses für <strong>Stadt</strong>entwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr sind 8 anwesend. Damit<br />

wurde der Drucksache 089/11 mehrheitlich zugestimmt.<br />

TOP 7.3 DS-Nr.: 090/11 Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaikanlage" Pl.Nr. 045<br />

Satzungsbeschluss<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Rathenow</strong> beschließt den Bebauungsplan<br />

"Sondergebiet Photovoltaikanlage" Pl.Nr. 045<br />

gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 0 Enthaltungen. Von 9 Mitgliedern<br />

des Ausschusses für <strong>Stadt</strong>entwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr sind 8 anwesend. Damit<br />

wurde der Drucksache 090/11 mehrheitlich zugestimmt.<br />

TOP 7.4 DS-Nr.: 095/11 Bebauungsplan "Sondergebiet Holzverarbeitung"<br />

Behandlung der Anregungen und Bedenken<br />

Herr Nehrlich erläutert das von ihm im Auftrag der Fa. Holzbrennstoffe <strong>Rathenow</strong> GmbH<br />

durchgeführte Bauleitplanverfahren und das Baugenehmigungsverfahren.<br />

Herr Zwinger spricht sich grundsätzlich für das B-Plan-Verfahren aus. Es sollten jedoch<br />

ergänzend einige Dinge festgesetzt werden:<br />

1. die Schredderarbeiten, die mit einem sehr unangenehmen Geräusch verbunden sind,<br />

sollten auf 1 x wöchentlich von 9.00 bis 12.00 Uhr beschränkt werden<br />

Herr Nehrlich erklärt, dass die Lärmschutzverordnung gilt. Außerdem liegt ein Lärmgutachten<br />

vor, durch welches nachgewiesen wird, dass keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt<br />

wurden.<br />

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