01.08. - Stadt Rathenow
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TOP 7.2 DS-Nr.: 089/11 Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaikanlage"<br />
Pl.Nr. 045 - Behandlung der Anregungen und Bedenken<br />
Herr Remus führt aus, dass der Investor sein Vorhaben nicht umsetzen wird. Das Verfahren<br />
sollte trotzdem abgeschlossen werden. Über die weitere Verfahrensweise müssen sich die<br />
KWR GmbH, die RWG e.G. und die <strong>Stadt</strong> <strong>Rathenow</strong> als Flächeneigentümer verständigen.<br />
Herr Zich fragt nach der Regelung zu den Kompensationsmaßnahmen.<br />
Frau Klaus teilt mit, dass die Fläche im Bereich des Sportplatzes des F.-L.-Jahn-Gymnasiums<br />
im Ortsteil Semlin umgesetzt wird.<br />
Frau Zeuschner fragt nach, ob bereits eine vertragliche Vereinbarung mit dem Eigentümer<br />
geschlossen wurde.<br />
Frau Klaus gibt bekannt, dass eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers bereits vorliegt.<br />
Eine grundbuchrechtliche Sicherung gibt es nicht.<br />
Weiter wies Frau Klaus darauf hin, dass die untere Naturschutzbehörde den Hinweis gegeben<br />
hat, dass sich am Rande des Geltungsbereiches (südlicher Bereich)<br />
Kompensationsmaßnahmen des Landesbetriebes für Straßenwesen Potsdam befinden. Eine<br />
konkrete Verortung wurde seitens der unteren Naturschutzbehörde nicht vorgenommen. Durch<br />
Überprüfung der Grundbücher konnten keine Eintragungen bezüglich Kompensationsflächen<br />
im Geltungsbereich festgestellt werden.<br />
Sollten sich die Kompensationsflächen am Rande des Geltungsbereiches befinden, kann die<br />
Fläche, die zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ausgewiesen wurde, für<br />
entsprechende Kompensationsmaßnahmen verwendet werden.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Rathenow</strong> hat die während der Prüfung<br />
gemäß § 33 BauGB vorgebrachten Anregungen und Bedenken zum Bebauungsplan<br />
"Sondergebiet Photovoltaikanlage" gemäß § 1 BauGB geprüft.<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Rathenow</strong> billigt die Abwägung der Belange<br />
untereinander und gegeneinander.<br />
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 0 Enthaltungen. Von 9 Mitgliedern<br />
des Ausschusses für <strong>Stadt</strong>entwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr sind 8 anwesend. Damit<br />
wurde der Drucksache 089/11 mehrheitlich zugestimmt.<br />
TOP 7.3 DS-Nr.: 090/11 Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaikanlage" Pl.Nr. 045<br />
Satzungsbeschluss<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Rathenow</strong> beschließt den Bebauungsplan<br />
"Sondergebiet Photovoltaikanlage" Pl.Nr. 045<br />
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.<br />
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 0 Enthaltungen. Von 9 Mitgliedern<br />
des Ausschusses für <strong>Stadt</strong>entwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr sind 8 anwesend. Damit<br />
wurde der Drucksache 090/11 mehrheitlich zugestimmt.<br />
TOP 7.4 DS-Nr.: 095/11 Bebauungsplan "Sondergebiet Holzverarbeitung"<br />
Behandlung der Anregungen und Bedenken<br />
Herr Nehrlich erläutert das von ihm im Auftrag der Fa. Holzbrennstoffe <strong>Rathenow</strong> GmbH<br />
durchgeführte Bauleitplanverfahren und das Baugenehmigungsverfahren.<br />
Herr Zwinger spricht sich grundsätzlich für das B-Plan-Verfahren aus. Es sollten jedoch<br />
ergänzend einige Dinge festgesetzt werden:<br />
1. die Schredderarbeiten, die mit einem sehr unangenehmen Geräusch verbunden sind,<br />
sollten auf 1 x wöchentlich von 9.00 bis 12.00 Uhr beschränkt werden<br />
Herr Nehrlich erklärt, dass die Lärmschutzverordnung gilt. Außerdem liegt ein Lärmgutachten<br />
vor, durch welches nachgewiesen wird, dass keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt<br />
wurden.<br />
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