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01.08. - Stadt Rathenow

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Ausschuss für <strong>Stadt</strong>entwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr<br />

der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Rathenow</strong><br />

Protokoll über die Sitzung des Ausschusses vom <strong>01.08.</strong>2011<br />

Datum: <strong>01.08.</strong>2011<br />

Zeit: 16:30 bis 19:45 Uhr<br />

Ort: Raum 101 des Rathauses Berliner Straße 15 in 14712 <strong>Rathenow</strong><br />

Teilnehmer:<br />

Abgeordnete: Sachkundige Einwohner:<br />

Herr Granzow, Karl-Reinhold Frau Gröger, Angela<br />

Herr Möschl, Reinhard Herr Hubald, Jens<br />

Herr Zich, Harri Herr Novatschek, Peter<br />

Frau Rißmann, Monika Herr Eißer, Rudolf (entsch.)<br />

Herr Wollenzien, Gerd Herr Röker, Holger<br />

Herr Pahling, Horst Herr Dames, Horst<br />

Herr Willimzig, Ingo Herr Lenz, Rocco<br />

Herr Lodwig, Sebastian Herr Handel, Horst<br />

Frau Zeuschner, Inge<br />

Gäste/ Teilnehmer:<br />

Frau Hille, Frau Klaus, Frau Petrat, Herr Kasprzyk, Herr Remus, Frau Pötzsch (<strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

<strong>Rathenow</strong>)<br />

Herr Kaunitz (Seniorenrat)<br />

Herr Zwinger (OT Göttlin, Am Heuberg)<br />

Herr u. Frau Schilling, Frau Grajek, Hr. Kriese, Hr. Kummer (Holzbrennstoffe <strong>Rathenow</strong> GmbH)<br />

Frau Weinhold (Ing. büro Weinhold)<br />

Herr Hummel (RWG e.G.)<br />

Frau Euen (Planungsbüro Euen)<br />

Herr Nehrlich (IGF Ing.-gesell. Falkenrehde mbH)<br />

Herr Klenke (Ortsteilbürgermeister Göttlin)<br />

Herr Gursch (KiJuPa)<br />

Protokollant: Frau Ranke<br />

Öffentlicher Teil<br />

TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit<br />

und Beschlussfähigkeit<br />

Herr Granzow eröffnet die Sitzung, begrüßt die Ausschussmitglieder und Gäste und stellt die<br />

Ordnungsmäßigkeit der Ladung fest. Er stellt Herrn Werner Kanthack als neuen sachkundigen<br />

Einwohner der Partei DIE LINKE vor und belehrt ihn über die Verschwiegenheitspflicht. Es sind<br />

8 Abgeordnete und 8 sachkundige Einwohner anwesend. Der Ausschuss ist somit beschlussfähig.<br />

TOP 2 Bestätigung der Tagesordnung und Änderungsanträge<br />

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.<br />

Es wird folgende Tagesordnung beschlossen:<br />

1


Öffentlicher Teil<br />

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit<br />

und Beschlussfähigkeit<br />

2. Bestätigung der Tagesordnung und Änderungsanträge<br />

3. Bürgerfragestunde<br />

4. Protokollkontrolle der Sitzung vom 06.06.2011 – öffentlicher Teil<br />

5. Bericht aus dem Bau- und Ordnungsamt<br />

6. Informationen zum <strong>Stadt</strong>umbau aus Sicht der KWR GmbH<br />

7. Beschlussfassungen:<br />

7.1. DS-Nr.: 072/11 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Rathenow</strong> für den<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Weinberggelände" - Festlegungsbeschluss<br />

7.2. DS-Nr.: 089/11 Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaikanlage"<br />

Pl.Nr. 045 - Behandlung der Anregungen und Bedenken<br />

7.3. DS-Nr.: 090/11 Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaikanlage" Pl.Nr. 045<br />

Satzungsbeschluss<br />

7.4. DS-Nr.: 095/11 Bebauungsplan "Sondergebiet Holzverarbeitung"<br />

Behandlung der Anregungen und Bedenken<br />

7.5. DS-Nr.: 096/11 Bebauungsplan "Sondergebiet Holzverarbeitung" – Satzungsbeschluss<br />

7.6. DS-Nr.: 098/11 Antrag auf Befreiung gemäß § 31 BauGB von den Festsetzungen des<br />

Bebauungsplanes Nr. 024 "Altstadtinsel - Wohngebiet am <strong>Stadt</strong>kanal“<br />

"Errichtung eines Wohn - und Geschäftshauses in der Salzstraße“<br />

8. Haushaltsplanung für das Jahr 2011<br />

9. Aktuelle Informationen und Anfragen<br />

Nichtöffentlicher Teil<br />

10. Protokollkontrolle der Sitzung vom 06.06.2011 –nichtöffentlicher Teil<br />

11. Aktuelle Informationen und Anfragen<br />

TOP 3 Bürgerfragestunde<br />

Es werden keine Fragen gestellt.<br />

Herr Granzow schlägt vor, den Bürgern zu den betreffenden TOP ein Rederecht einzuräumen.<br />

Dem wird zugestimmt.<br />

TOP 4 Protokollkontrolle der Sitzung vom 06.06.2011 – öffentlicher Teil<br />

Herr Granzow informiert über folgende Anfragen:<br />

Herr Möschl weist darauf hin, dass im TOP 3 hinsichtlich der Thematik Biogasanlage die Erholungsflächen<br />

bei der Neuaufstellung des FNP 2012 ausgewiesen werden sollen.<br />

1. Herr Eißer empfahl, den Zugang vom Parkplatz Fehrbelliner Straße zur Uferpromenade<br />

grundbuchrechtlich sichern zu lassen.<br />

Herr Remus informiert, dass dies abgelehnt wurde. Der Zugang soll jedoch gewährleistet<br />

werden.<br />

2. Herr Novatschek fragte nach dem Sachstand des Vorhabens „Baureparaturen“.<br />

V.: <strong>Stadt</strong>entw. (ASV Mai 2011)<br />

Der Verfahrensstand ist unverändert.<br />

3. Herr Röker wies auf die Erforderlichkeit der Sanierung des Körgraben hin.<br />

Die Angelegenheit bedarf der Klärung mit dem WBV und der UWB.<br />

4. Verkehrsführung Eigendorffstr./ Milower Landstraße<br />

Es wurde noch keine abschließende Festlegung getroffen.<br />

2


Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen. Von 9<br />

Mitgliedern des Ausschusses für <strong>Stadt</strong>entwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr sind 8<br />

anwesend. Damit wurde das Protokoll einstimmig bestätigt.<br />

TOP 5 Bericht aus dem Bau- und Ordnungsamt<br />

Herr Remus informiert:<br />

1. Um den Radwegverlauf in der Semliner Straße zu sichern wurde Grunderwerb im Bereich<br />

des Bahnübergangs getätigt. Der Landkreis als Baulastträger des Radweges wurde informiert<br />

und gebeten mitzuteilen, wann die Maßnahme beginnen kann.<br />

2. Heute wurden die Beitragsbescheide für den Gehweg in der Göttliner Straße und Göttliner<br />

Chaussee (tlw.) in den Postausgang gegeben.<br />

3. Die Baumaßnahmen in der Milower Landstraße sollen bis zum Schulbeginn so weit fortgeschritten<br />

sein, dass die Befahrbarkeit gewährleistet ist.<br />

4. In der Eigendorffstraße werden die Blumenkübel entsprechend des Planfeststellungsverfahrens<br />

wieder aufgestellt. Über die Verkehrsführung muss weiter diskutiert werden.<br />

5. Der Landesrechnungshof hat Verwendung von Mitteln des Konjunkturpaketes II (Lärmschutzmaßnahmen<br />

an kommunalen Straßen, hier Friedrich-Engels-Straße) geprüft. Es gab<br />

keine Beanstandungen.<br />

6. Im Bereich Heidefeld werden durch das Ökowerk Ambrosiapflanzen entfernt.<br />

TOP 6 Informationen zum <strong>Stadt</strong>umbau aus Sicht der KWR GmbH<br />

Herr Fellenberg erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation die Maßnahmen der KWR<br />

GmbH im Rahmen des <strong>Stadt</strong>umbaus mit Stand vom Juli 2011.<br />

Ergänzung zum TOP 5 - Informationen zur Beleuchtung der Berliner Straße<br />

Herr Heise des Ing.-büros Heise teilt Bildmaterial aus und erläutert die Notwendigkeit einer zusätzlichen<br />

Beleuchtung für den Fußgängerüberweg. Mit der vorgesehenen Beleuchtung wird<br />

die nach den geltenden Rechtsvorschriften vorgeschriebene Helligkeit nicht erreicht.<br />

Herr Röker erkundigt sich nach den Standorten.<br />

Herr Heise teilt mit, dass es je Kreisel(Puschkinstr./ Goethestraße und im Bereich A.-Bebel-<br />

Platz) 8 Leuchten und im Bereich des Überweges 2 Leuchten sein werden. Im Bereich von<br />

Fußgängerquerungen ist eine zusätzliche Beleuchtung nicht erforderlich.<br />

TOP 7 Beschlussfassungen<br />

TOP 7.1 DS-Nr.: 072/11 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Rathenow</strong><br />

für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Weinberggelände" -<br />

Festlegungsbeschluss<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Rathenow</strong> beschließt die 7. Änderung des<br />

rechtskräftigen Flächennutzungsplanes vom 21.12.2001 der <strong>Stadt</strong> <strong>Rathenow</strong> und billigt<br />

die Begründung und den Umweltbericht.<br />

Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen. Von 9<br />

Mitgliedern des Ausschusses für <strong>Stadt</strong>entwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr sind 8<br />

anwesend. Damit wurde der Drucksache 072/11 einstimmig zugestimmt.<br />

3


TOP 7.2 DS-Nr.: 089/11 Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaikanlage"<br />

Pl.Nr. 045 - Behandlung der Anregungen und Bedenken<br />

Herr Remus führt aus, dass der Investor sein Vorhaben nicht umsetzen wird. Das Verfahren<br />

sollte trotzdem abgeschlossen werden. Über die weitere Verfahrensweise müssen sich die<br />

KWR GmbH, die RWG e.G. und die <strong>Stadt</strong> <strong>Rathenow</strong> als Flächeneigentümer verständigen.<br />

Herr Zich fragt nach der Regelung zu den Kompensationsmaßnahmen.<br />

Frau Klaus teilt mit, dass die Fläche im Bereich des Sportplatzes des F.-L.-Jahn-Gymnasiums<br />

im Ortsteil Semlin umgesetzt wird.<br />

Frau Zeuschner fragt nach, ob bereits eine vertragliche Vereinbarung mit dem Eigentümer<br />

geschlossen wurde.<br />

Frau Klaus gibt bekannt, dass eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers bereits vorliegt.<br />

Eine grundbuchrechtliche Sicherung gibt es nicht.<br />

Weiter wies Frau Klaus darauf hin, dass die untere Naturschutzbehörde den Hinweis gegeben<br />

hat, dass sich am Rande des Geltungsbereiches (südlicher Bereich)<br />

Kompensationsmaßnahmen des Landesbetriebes für Straßenwesen Potsdam befinden. Eine<br />

konkrete Verortung wurde seitens der unteren Naturschutzbehörde nicht vorgenommen. Durch<br />

Überprüfung der Grundbücher konnten keine Eintragungen bezüglich Kompensationsflächen<br />

im Geltungsbereich festgestellt werden.<br />

Sollten sich die Kompensationsflächen am Rande des Geltungsbereiches befinden, kann die<br />

Fläche, die zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ausgewiesen wurde, für<br />

entsprechende Kompensationsmaßnahmen verwendet werden.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Rathenow</strong> hat die während der Prüfung<br />

gemäß § 33 BauGB vorgebrachten Anregungen und Bedenken zum Bebauungsplan<br />

"Sondergebiet Photovoltaikanlage" gemäß § 1 BauGB geprüft.<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Rathenow</strong> billigt die Abwägung der Belange<br />

untereinander und gegeneinander.<br />

Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 0 Enthaltungen. Von 9 Mitgliedern<br />

des Ausschusses für <strong>Stadt</strong>entwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr sind 8 anwesend. Damit<br />

wurde der Drucksache 089/11 mehrheitlich zugestimmt.<br />

TOP 7.3 DS-Nr.: 090/11 Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaikanlage" Pl.Nr. 045<br />

Satzungsbeschluss<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Rathenow</strong> beschließt den Bebauungsplan<br />

"Sondergebiet Photovoltaikanlage" Pl.Nr. 045<br />

gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 0 Enthaltungen. Von 9 Mitgliedern<br />

des Ausschusses für <strong>Stadt</strong>entwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr sind 8 anwesend. Damit<br />

wurde der Drucksache 090/11 mehrheitlich zugestimmt.<br />

TOP 7.4 DS-Nr.: 095/11 Bebauungsplan "Sondergebiet Holzverarbeitung"<br />

Behandlung der Anregungen und Bedenken<br />

Herr Nehrlich erläutert das von ihm im Auftrag der Fa. Holzbrennstoffe <strong>Rathenow</strong> GmbH<br />

durchgeführte Bauleitplanverfahren und das Baugenehmigungsverfahren.<br />

Herr Zwinger spricht sich grundsätzlich für das B-Plan-Verfahren aus. Es sollten jedoch<br />

ergänzend einige Dinge festgesetzt werden:<br />

1. die Schredderarbeiten, die mit einem sehr unangenehmen Geräusch verbunden sind,<br />

sollten auf 1 x wöchentlich von 9.00 bis 12.00 Uhr beschränkt werden<br />

Herr Nehrlich erklärt, dass die Lärmschutzverordnung gilt. Außerdem liegt ein Lärmgutachten<br />

vor, durch welches nachgewiesen wird, dass keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt<br />

wurden.<br />

4


2. die Geruchsbelästigung sollte durch Verringerung der Umschlagszeiten verringert<br />

werden<br />

Herr Nehrlich teilt mit, dass ausschließlich der Lagerplatz II genutzt wird. Der Lagerplatz I liegt<br />

in ungünstiger Windrichtung und würde die Gerüche in die Wohnsiedlung tragen. Die<br />

Hauptwindrichtung wurde durch den Wetterdienst ermittelt. Es handelt sich bei dem<br />

verarbeiteten Holz um naturbelassenes Holz. Gesundheitsschädigende Substanzen können<br />

nicht austreten.<br />

3. die Arbeitszeit sollte auf 7.00 bis 20.00 Uhr beschränkt werden; ebenso die Nutzung von<br />

Fahrzeugen auf dem Betriebsgelände<br />

Herr Nehrlich verweist auf die Arbeitszeitregelungen gemäß Bundes- und Landesrecht.<br />

Herr Schilling als Firmeninhaber teilt mit, dass die reguläre Arbeitszeit gegen 18.00 Uhr endet.<br />

Grundsätzlich wird außerhalb des Betriebsgeländes gearbeitet. Bisher kam es nur zu einer<br />

„Nachtfahrt“, weil ein neues und sehr teures Fahrzeug aus Österreich geholt und sicher auf<br />

dem Betreibsgelände abgestellt wurde.<br />

4. Es wurden Kiefern und Büsche im Grenzbereich zu den Wohngrundstücken gepflanzt.<br />

Diese entsprechen nicht den Festlegungen der Pflanzliste. Es sollte ein 3 m breiter<br />

Pflanzstreifen errichtet werden.<br />

Herr Nehrlich gibt bekannt, das es sich bei den bereits vorgenommenen Pflanzung nicht um<br />

Ausgleichsmaßnahmen handelt. Diese werden gesondert umgesetzt und als 3 m breiter<br />

Pflanzstreifen entlang der Wohnbebauung geführt. Die Kiefern und Büsche dienen nur als<br />

optische Auflockerung und stehen außerhalb der Pflanzzone und auch nicht innerhalb des lt.<br />

Brandenburgischem Nachbarrechtsgesetz festgelegte Bereich.<br />

Frau Schilling ergänzt, dass der Abstand zur Nachbargrenze 5,10 m beträgt.<br />

Herr Remus teilt abschließend mit, dass zu dem B-Plan-Verfahren eine Versammlung im<br />

Ortsteil Göttlin stattfand, bei der sich die Mehrheit der ca. 50 anwesenden Anwohner für das<br />

Verfahren aussprachen. Der Ortsteilbeirat stimmte ebenfalls einstimmig zu. Durch die<br />

Ansiedlung des Betriebes hat sich die Situation für die Anwohner zwar verändert, die<br />

durchgeführten bzw. beabsichtigten Arbeiten sind jedoch rechtlich zulässig. Die Verwaltung ist<br />

der Auffassung, dass dem Willen der Anwohner und des Ortsteilberates Rechnung getragen<br />

werden sollte.<br />

Herr Zich hält das Schutzgut Mensch für zu wenig berücksichtigt.<br />

Herr Granzow fragt nach, ob die Wünsche der Anwohner doch berücksichtigt werden könnten.<br />

Herr Nehrlich erklärt, dass die rechtlichen Regelungen bindend sind. Alles Weitere wäre nur auf<br />

freiwilliger Basis möglich.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Rathenow</strong> hat die während der Beteiligung<br />

der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie während der Auslegung<br />

vorgebrachten Anregungen und Bedenken zum Bebauungsplan "Sondergebiet<br />

Holzverarbeitung" gemäß § 1 BauGB geprüft.<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Rathenow</strong> billigt die Abwägung der Belange<br />

untereinander und gegeneinander.<br />

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen. Von 9 Mitgliedern<br />

des Ausschusses für <strong>Stadt</strong>entwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr sind 8 anwesend. Damit<br />

wurde der Drucksache 095/11 mehrheitlich zugestimmt.<br />

TOP 7.5 DS-Nr.: 096/11 Bebauungsplan "Sondergebiet Holzverarbeitung" –<br />

Satzungsbeschluss<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Rathenow</strong> beschließt den Bebauungsplan<br />

"Sondergebiet Holzverarbeitung"<br />

gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen. Von 9 Mitgliedern<br />

des Ausschusses für <strong>Stadt</strong>entwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr sind 8 anwesend. Damit<br />

wurde der Drucksache 096/11 mehrheitlich zugestimmt.<br />

5


TOP 7.6 DS-Nr.: 098/11 Antrag auf Befreiung gemäß § 31 BauGB von den Festsetzungen<br />

des Bebauungsplanes Nr. 024 "Altstadtinsel - Wohngebiet am <strong>Stadt</strong>kanal“<br />

"Errichtung eines Wohn - und Geschäftshauses in der Salzstraße“<br />

Herr Granzow weist darauf hin, dass sich die zum Ankauf geplante Fläche geändert hat.<br />

Herr Remus erklärt, dass es nicht um einen Grundstücksankauf geht. Dieser wäre im<br />

nichtöffentlichen Teil zu behandeln. Die RWG e.G. möchte ein Wohn- und Geschäftshaus<br />

errichten. Vor dem geplantenGrundstücksankauf soll geklärt werden, ob die geplante<br />

Bebauung durchführbar ist. Zur Umsetzung des Vorhabens ist eine Befreiung von den<br />

Festsetzungen des dort geltenden B-Planes erforderlich.<br />

Herr Hummel verweist auf den bereits bestehenden Beschluss der SVV zum Ankauf der<br />

Gesamtfläche im Rahmen des <strong>Stadt</strong>umbaus. Die Umstände haben sich geändert.<br />

Herr Zich fragt nach Vermarktungsmöglichkeiten für die entstehende Restfläche.<br />

Herr Remus teilt mit, dass zurzeit kein Interessent bekannt ist.<br />

Herr Kanthack fragt nach der Anzahl der geplanten Geschäftsräume.<br />

Herr Hummel erläutert, dass die Geschäftsräume von der RWG selbst genutzt werden sollen.<br />

Frau Euen ergänzt, dass das Gebäude in zweigeschossiger Bauweise errichtet werden soll.<br />

Geschäftsräume und ein Gemeinschaftsraum sollen ebenerdig und zusammenhängend<br />

angeordnet werden.<br />

Frau Rißmann fragt nach der Fläche der Überschreitung und ob diese überbaut oder als<br />

Stellfläche genutzt werden soll.<br />

Frau Euen erläutert die Bebauung der Flächen mit Nebenanlagen.<br />

Herr Novatschek ist der Meinung, dass auf dem Grundstück nicht ausrechend Stellplätze<br />

vorhanden sind.<br />

Frau Euen bejaht dies. Für die Stellplätze ist ein Grundstücksankauf erforderlich. Der<br />

entstehende Innenhof ist als Pflanzfläche vorgesehen.<br />

Herr Hubald spricht sich für die geplante Bebauung aus, da sie den vom ASV gewünschten<br />

Lückenschluss für die Gestaltung des Platzes der Jugend umsetzt. Sie entspricht dem B-Plan.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Rathenow</strong> beschließt, dem Antrag auf<br />

Befreiung gemäß § 31 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

„Altstadtinsel – Wohngebiet <strong>Stadt</strong>kanal“ zuzustimmen und für die Errichtung eines<br />

Wohn und Geschäftshauses in der Salzstraße das gemeindliche Einvernehmen zu<br />

erteilen.<br />

Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen. Von 9<br />

Mitgliedern des Ausschusses für <strong>Stadt</strong>entwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr sind 8<br />

anwesend. Damit wurde der Drucksache 098/11 einstimmig zugestimmt.<br />

Herr Lodwig verlässt um 18.45 Uhr die Sitzung. Es sind noch 7 Abgeordnete anwesend.<br />

TOP 8 Haushaltsplanung für das Jahr 2011<br />

Frau Hille informiert über den 1. Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes<br />

2011:<br />

Der enorme Arbeitsmehraufwand durch die Doppikumstellung führte zu Verzögerungen bei der<br />

Haushaltsplanung. Entsprechend dem Beschluss der SVV vom 20.04.2011 soll die HH- Satzung<br />

2011 in der SVV am 31.08.2011 beschlossen werden. Dementsprechend fanden und finden<br />

die ersten Haushaltsberatungen in den Fachausschüssen statt.<br />

Weitere Termine:<br />

AFR mit Fachausschüssen – 11.08.2011 (Sondersitzung)<br />

AFR Schlussberatung – 25.08.2011<br />

Spätestens zum 01.01.2011 mussten alle Kommunen im Land Brandenburg ihr Rechnungswesen<br />

von Kameralistik auf Doppik umstellen.<br />

6


Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird<br />

1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der<br />

ordentlichen Erträge auf 37.561.600,00 €<br />

ordentlichen Aufwendungen auf 40.233.300,00 €<br />

(entspricht einen Defizit i.H.v. 2.671.700,00 €)<br />

außerordentlichen Erträge auf 230.000,00 €<br />

außerordentlichen Aufwendungen auf 230.000,00 €<br />

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der<br />

Einzahlungen auf 39.810.200,00 €<br />

Auszahlungen auf 44.871.400,00 €<br />

(entspricht einem Defizit i.H.v. 5.061.200,00 €) festgesetzt.<br />

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:<br />

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 35.314.200,00 €<br />

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 37.650.700,00 €<br />

(Defizit: 2.336.500,00 €)<br />

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 4.496.000,00 €<br />

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 6.339.600,00 €<br />

(Defizit: 1.843.600,00 €)<br />

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 0,00 €<br />

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 881.100,00 €<br />

(Defizit: 881.100,00 €)<br />

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven<br />

0,00 €<br />

Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0,00 €<br />

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht<br />

festgesetzt.<br />

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen<br />

und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren<br />

wird auf 3.765.000,00 € festgesetzt.<br />

Die Steuerhebesätze (kameral § 3) sind 2011 unverändert gegenüber den Vorjahren.<br />

In § 5 weiterhin Festsetzung von Wertgrenzen (davon einige neu):<br />

1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde<br />

von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000,00 € festgesetzt.<br />

2. Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und<br />

Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln dazustellen sind, wird auf<br />

25.000,00 € festgesetzt.<br />

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen<br />

der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 50.000,00 €<br />

festgesetzt.<br />

4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:<br />

a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 500.000,00 € und<br />

7


) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen<br />

auf 500.000,00 € festgesetzt.<br />

Der doppische Haushaltsplan enthält:<br />

Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzhaushalt sowie für jedes Produkt einen Teilergebnis- und<br />

Teilfinanzhaushalt<br />

Teilergebnishaushalt: Erträge und Aufwendungen für das jeweilige Produkt<br />

Teilfinanzhaushalt: investive Einzahlungen und Auszahlungen je Produkt<br />

sowie Haushaltssicherungskonzept, falls dieses zu erstellen ist.<br />

Beizufügen sind : der Vorbericht<br />

Übersicht VE, Übersicht Verbindlichkeiten, Rücklagen, Rückstellungen,<br />

Übersicht Sopo und deren Erträge,<br />

Übersicht Erträge und Aufwendungen aus allg. Umlagen<br />

Ersatz v. Sozialtransferleistungen<br />

Stellenplan, Wirtschaftpläne der Beteiligungen<br />

Der Vorbericht soll einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der kommunalen<br />

Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage geben. Der Vorbericht 2011 enthält zusätzlich allgemeine<br />

Erläuterungen zur Doppik. Im Vorbericht 2011 wurde besonderer Wert auf die Erläuterung der<br />

einzelnen Ertrag- und Aufwandsarten gelegt, um die nicht mehr sehr detaillierten Teilhaushalte<br />

verständlicher zu machen. Produktübersicht und Budgetübersicht wurden ebenfalls in den Vorbericht<br />

aufgenommen. Weiterhin enthält der Vorbericht eine Übersicht zu den wesentlichen<br />

Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, weitere Übersichten zu den VE, zu<br />

Beteiligungen, zur Schuldenentwicklung und kreditähnlichen Rechtsgeschäften und Bürgschaften.<br />

Nach dem Vorbericht kommt der Gesamtproduktplan mit dem Ergebnishaushalt einschl.<br />

mittelfristiger Ergebnisplanung und dem Finanzhaushalt mit mittelfristiger Finanzplanung.<br />

Auf S. 39 ist ersichtlich, wie der Bestand an Zahlungsmitteln sich entwickeln wird, wobei hier in<br />

2011 die gebildeten HHR aus 2010 ( ca. 3,2 Mio. €) noch abzusetzen sind.<br />

Damit verbleiben Ende 2011 ca. 1,2 Mio. €, damit ist voraussichtlich bereits Mitte 2012 keine<br />

Liquidität mehr gegeben, und es sind jährlich größere Kassenkreditaufnahmen erforderlich.<br />

Neben der Konsolidierung der lfd. Verwaltungstätigkeit ist es hier dringend erforderlich, dass<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit nicht über den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit<br />

liegen.<br />

Auf S. 40 wird die voraussichtliche Ergebnisentwicklung (jährliches Defizit ca. 2,1 Mio. €) dargestellt,<br />

einschließlich der daraus resultierenden Entwicklung der Rücklage.<br />

Danach ist die Rücklage spätestens 2015 aufgebraucht. Es müssen also dringend langfristige<br />

Konsolidierungsmaßnahmen eingeleitet werden.<br />

Herr Wollenzien und Herr Wilimzig verlassen die Sitzung um 19.10 Uhr.<br />

Herr Novatschek erkundigt sich, wer die Eröffnungsbilanz prüft.<br />

Frau Hille verweist auf das Rechnungsprüfungsamt im Hause.<br />

Herr Zich fragt nach dem Termin der Fertigstellung.<br />

Frau Hille gibt bekannt, dass die Eröffnungsbilanz schon vorliegen müsste. Ziel ist die Fertigstellung<br />

bis zum 31.12.2011, da sonst keine ordentliche Abschlussbilanz erstellt werden kann.<br />

TOP 9 Aktuelle Informationen und Anfragen<br />

Herr Novatschek teilt mit, dass im Bereich der Rhinower Straße (hinter der Bioinsel) sehr viele<br />

Fahrzeuge bis an den Kreuzungsbereich parken und somit die Verkehrsübersicht Richtung Curlandstraße<br />

behindern.<br />

Herr Remus lässt den Sachverhalt prüfen.<br />

8


Der öffentliche Teil der Sitzung endet um 19.35 Uhr.<br />

Nach Erhalt kann gegen den Wortlaut des Protokolls bei dem Vorsitzenden des Ausschusses<br />

für <strong>Stadt</strong>entwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr Einspruch erhoben werden.<br />

Granzow<br />

Ausschussvorsitzender<br />

9

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