01.08. - Stadt Rathenow
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Ausschuss für <strong>Stadt</strong>entwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr<br />
der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Rathenow</strong><br />
Protokoll über die Sitzung des Ausschusses vom <strong>01.08.</strong>2011<br />
Datum: <strong>01.08.</strong>2011<br />
Zeit: 16:30 bis 19:45 Uhr<br />
Ort: Raum 101 des Rathauses Berliner Straße 15 in 14712 <strong>Rathenow</strong><br />
Teilnehmer:<br />
Abgeordnete: Sachkundige Einwohner:<br />
Herr Granzow, Karl-Reinhold Frau Gröger, Angela<br />
Herr Möschl, Reinhard Herr Hubald, Jens<br />
Herr Zich, Harri Herr Novatschek, Peter<br />
Frau Rißmann, Monika Herr Eißer, Rudolf (entsch.)<br />
Herr Wollenzien, Gerd Herr Röker, Holger<br />
Herr Pahling, Horst Herr Dames, Horst<br />
Herr Willimzig, Ingo Herr Lenz, Rocco<br />
Herr Lodwig, Sebastian Herr Handel, Horst<br />
Frau Zeuschner, Inge<br />
Gäste/ Teilnehmer:<br />
Frau Hille, Frau Klaus, Frau Petrat, Herr Kasprzyk, Herr Remus, Frau Pötzsch (<strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
<strong>Rathenow</strong>)<br />
Herr Kaunitz (Seniorenrat)<br />
Herr Zwinger (OT Göttlin, Am Heuberg)<br />
Herr u. Frau Schilling, Frau Grajek, Hr. Kriese, Hr. Kummer (Holzbrennstoffe <strong>Rathenow</strong> GmbH)<br />
Frau Weinhold (Ing. büro Weinhold)<br />
Herr Hummel (RWG e.G.)<br />
Frau Euen (Planungsbüro Euen)<br />
Herr Nehrlich (IGF Ing.-gesell. Falkenrehde mbH)<br />
Herr Klenke (Ortsteilbürgermeister Göttlin)<br />
Herr Gursch (KiJuPa)<br />
Protokollant: Frau Ranke<br />
Öffentlicher Teil<br />
TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit<br />
und Beschlussfähigkeit<br />
Herr Granzow eröffnet die Sitzung, begrüßt die Ausschussmitglieder und Gäste und stellt die<br />
Ordnungsmäßigkeit der Ladung fest. Er stellt Herrn Werner Kanthack als neuen sachkundigen<br />
Einwohner der Partei DIE LINKE vor und belehrt ihn über die Verschwiegenheitspflicht. Es sind<br />
8 Abgeordnete und 8 sachkundige Einwohner anwesend. Der Ausschuss ist somit beschlussfähig.<br />
TOP 2 Bestätigung der Tagesordnung und Änderungsanträge<br />
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.<br />
Es wird folgende Tagesordnung beschlossen:<br />
1
Öffentlicher Teil<br />
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit<br />
und Beschlussfähigkeit<br />
2. Bestätigung der Tagesordnung und Änderungsanträge<br />
3. Bürgerfragestunde<br />
4. Protokollkontrolle der Sitzung vom 06.06.2011 – öffentlicher Teil<br />
5. Bericht aus dem Bau- und Ordnungsamt<br />
6. Informationen zum <strong>Stadt</strong>umbau aus Sicht der KWR GmbH<br />
7. Beschlussfassungen:<br />
7.1. DS-Nr.: 072/11 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Rathenow</strong> für den<br />
Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Weinberggelände" - Festlegungsbeschluss<br />
7.2. DS-Nr.: 089/11 Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaikanlage"<br />
Pl.Nr. 045 - Behandlung der Anregungen und Bedenken<br />
7.3. DS-Nr.: 090/11 Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaikanlage" Pl.Nr. 045<br />
Satzungsbeschluss<br />
7.4. DS-Nr.: 095/11 Bebauungsplan "Sondergebiet Holzverarbeitung"<br />
Behandlung der Anregungen und Bedenken<br />
7.5. DS-Nr.: 096/11 Bebauungsplan "Sondergebiet Holzverarbeitung" – Satzungsbeschluss<br />
7.6. DS-Nr.: 098/11 Antrag auf Befreiung gemäß § 31 BauGB von den Festsetzungen des<br />
Bebauungsplanes Nr. 024 "Altstadtinsel - Wohngebiet am <strong>Stadt</strong>kanal“<br />
"Errichtung eines Wohn - und Geschäftshauses in der Salzstraße“<br />
8. Haushaltsplanung für das Jahr 2011<br />
9. Aktuelle Informationen und Anfragen<br />
Nichtöffentlicher Teil<br />
10. Protokollkontrolle der Sitzung vom 06.06.2011 –nichtöffentlicher Teil<br />
11. Aktuelle Informationen und Anfragen<br />
TOP 3 Bürgerfragestunde<br />
Es werden keine Fragen gestellt.<br />
Herr Granzow schlägt vor, den Bürgern zu den betreffenden TOP ein Rederecht einzuräumen.<br />
Dem wird zugestimmt.<br />
TOP 4 Protokollkontrolle der Sitzung vom 06.06.2011 – öffentlicher Teil<br />
Herr Granzow informiert über folgende Anfragen:<br />
Herr Möschl weist darauf hin, dass im TOP 3 hinsichtlich der Thematik Biogasanlage die Erholungsflächen<br />
bei der Neuaufstellung des FNP 2012 ausgewiesen werden sollen.<br />
1. Herr Eißer empfahl, den Zugang vom Parkplatz Fehrbelliner Straße zur Uferpromenade<br />
grundbuchrechtlich sichern zu lassen.<br />
Herr Remus informiert, dass dies abgelehnt wurde. Der Zugang soll jedoch gewährleistet<br />
werden.<br />
2. Herr Novatschek fragte nach dem Sachstand des Vorhabens „Baureparaturen“.<br />
V.: <strong>Stadt</strong>entw. (ASV Mai 2011)<br />
Der Verfahrensstand ist unverändert.<br />
3. Herr Röker wies auf die Erforderlichkeit der Sanierung des Körgraben hin.<br />
Die Angelegenheit bedarf der Klärung mit dem WBV und der UWB.<br />
4. Verkehrsführung Eigendorffstr./ Milower Landstraße<br />
Es wurde noch keine abschließende Festlegung getroffen.<br />
2
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen. Von 9<br />
Mitgliedern des Ausschusses für <strong>Stadt</strong>entwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr sind 8<br />
anwesend. Damit wurde das Protokoll einstimmig bestätigt.<br />
TOP 5 Bericht aus dem Bau- und Ordnungsamt<br />
Herr Remus informiert:<br />
1. Um den Radwegverlauf in der Semliner Straße zu sichern wurde Grunderwerb im Bereich<br />
des Bahnübergangs getätigt. Der Landkreis als Baulastträger des Radweges wurde informiert<br />
und gebeten mitzuteilen, wann die Maßnahme beginnen kann.<br />
2. Heute wurden die Beitragsbescheide für den Gehweg in der Göttliner Straße und Göttliner<br />
Chaussee (tlw.) in den Postausgang gegeben.<br />
3. Die Baumaßnahmen in der Milower Landstraße sollen bis zum Schulbeginn so weit fortgeschritten<br />
sein, dass die Befahrbarkeit gewährleistet ist.<br />
4. In der Eigendorffstraße werden die Blumenkübel entsprechend des Planfeststellungsverfahrens<br />
wieder aufgestellt. Über die Verkehrsführung muss weiter diskutiert werden.<br />
5. Der Landesrechnungshof hat Verwendung von Mitteln des Konjunkturpaketes II (Lärmschutzmaßnahmen<br />
an kommunalen Straßen, hier Friedrich-Engels-Straße) geprüft. Es gab<br />
keine Beanstandungen.<br />
6. Im Bereich Heidefeld werden durch das Ökowerk Ambrosiapflanzen entfernt.<br />
TOP 6 Informationen zum <strong>Stadt</strong>umbau aus Sicht der KWR GmbH<br />
Herr Fellenberg erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation die Maßnahmen der KWR<br />
GmbH im Rahmen des <strong>Stadt</strong>umbaus mit Stand vom Juli 2011.<br />
Ergänzung zum TOP 5 - Informationen zur Beleuchtung der Berliner Straße<br />
Herr Heise des Ing.-büros Heise teilt Bildmaterial aus und erläutert die Notwendigkeit einer zusätzlichen<br />
Beleuchtung für den Fußgängerüberweg. Mit der vorgesehenen Beleuchtung wird<br />
die nach den geltenden Rechtsvorschriften vorgeschriebene Helligkeit nicht erreicht.<br />
Herr Röker erkundigt sich nach den Standorten.<br />
Herr Heise teilt mit, dass es je Kreisel(Puschkinstr./ Goethestraße und im Bereich A.-Bebel-<br />
Platz) 8 Leuchten und im Bereich des Überweges 2 Leuchten sein werden. Im Bereich von<br />
Fußgängerquerungen ist eine zusätzliche Beleuchtung nicht erforderlich.<br />
TOP 7 Beschlussfassungen<br />
TOP 7.1 DS-Nr.: 072/11 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Rathenow</strong><br />
für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Weinberggelände" -<br />
Festlegungsbeschluss<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Rathenow</strong> beschließt die 7. Änderung des<br />
rechtskräftigen Flächennutzungsplanes vom 21.12.2001 der <strong>Stadt</strong> <strong>Rathenow</strong> und billigt<br />
die Begründung und den Umweltbericht.<br />
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen. Von 9<br />
Mitgliedern des Ausschusses für <strong>Stadt</strong>entwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr sind 8<br />
anwesend. Damit wurde der Drucksache 072/11 einstimmig zugestimmt.<br />
3
TOP 7.2 DS-Nr.: 089/11 Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaikanlage"<br />
Pl.Nr. 045 - Behandlung der Anregungen und Bedenken<br />
Herr Remus führt aus, dass der Investor sein Vorhaben nicht umsetzen wird. Das Verfahren<br />
sollte trotzdem abgeschlossen werden. Über die weitere Verfahrensweise müssen sich die<br />
KWR GmbH, die RWG e.G. und die <strong>Stadt</strong> <strong>Rathenow</strong> als Flächeneigentümer verständigen.<br />
Herr Zich fragt nach der Regelung zu den Kompensationsmaßnahmen.<br />
Frau Klaus teilt mit, dass die Fläche im Bereich des Sportplatzes des F.-L.-Jahn-Gymnasiums<br />
im Ortsteil Semlin umgesetzt wird.<br />
Frau Zeuschner fragt nach, ob bereits eine vertragliche Vereinbarung mit dem Eigentümer<br />
geschlossen wurde.<br />
Frau Klaus gibt bekannt, dass eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers bereits vorliegt.<br />
Eine grundbuchrechtliche Sicherung gibt es nicht.<br />
Weiter wies Frau Klaus darauf hin, dass die untere Naturschutzbehörde den Hinweis gegeben<br />
hat, dass sich am Rande des Geltungsbereiches (südlicher Bereich)<br />
Kompensationsmaßnahmen des Landesbetriebes für Straßenwesen Potsdam befinden. Eine<br />
konkrete Verortung wurde seitens der unteren Naturschutzbehörde nicht vorgenommen. Durch<br />
Überprüfung der Grundbücher konnten keine Eintragungen bezüglich Kompensationsflächen<br />
im Geltungsbereich festgestellt werden.<br />
Sollten sich die Kompensationsflächen am Rande des Geltungsbereiches befinden, kann die<br />
Fläche, die zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ausgewiesen wurde, für<br />
entsprechende Kompensationsmaßnahmen verwendet werden.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Rathenow</strong> hat die während der Prüfung<br />
gemäß § 33 BauGB vorgebrachten Anregungen und Bedenken zum Bebauungsplan<br />
"Sondergebiet Photovoltaikanlage" gemäß § 1 BauGB geprüft.<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Rathenow</strong> billigt die Abwägung der Belange<br />
untereinander und gegeneinander.<br />
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 0 Enthaltungen. Von 9 Mitgliedern<br />
des Ausschusses für <strong>Stadt</strong>entwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr sind 8 anwesend. Damit<br />
wurde der Drucksache 089/11 mehrheitlich zugestimmt.<br />
TOP 7.3 DS-Nr.: 090/11 Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaikanlage" Pl.Nr. 045<br />
Satzungsbeschluss<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Rathenow</strong> beschließt den Bebauungsplan<br />
"Sondergebiet Photovoltaikanlage" Pl.Nr. 045<br />
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.<br />
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 0 Enthaltungen. Von 9 Mitgliedern<br />
des Ausschusses für <strong>Stadt</strong>entwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr sind 8 anwesend. Damit<br />
wurde der Drucksache 090/11 mehrheitlich zugestimmt.<br />
TOP 7.4 DS-Nr.: 095/11 Bebauungsplan "Sondergebiet Holzverarbeitung"<br />
Behandlung der Anregungen und Bedenken<br />
Herr Nehrlich erläutert das von ihm im Auftrag der Fa. Holzbrennstoffe <strong>Rathenow</strong> GmbH<br />
durchgeführte Bauleitplanverfahren und das Baugenehmigungsverfahren.<br />
Herr Zwinger spricht sich grundsätzlich für das B-Plan-Verfahren aus. Es sollten jedoch<br />
ergänzend einige Dinge festgesetzt werden:<br />
1. die Schredderarbeiten, die mit einem sehr unangenehmen Geräusch verbunden sind,<br />
sollten auf 1 x wöchentlich von 9.00 bis 12.00 Uhr beschränkt werden<br />
Herr Nehrlich erklärt, dass die Lärmschutzverordnung gilt. Außerdem liegt ein Lärmgutachten<br />
vor, durch welches nachgewiesen wird, dass keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt<br />
wurden.<br />
4
2. die Geruchsbelästigung sollte durch Verringerung der Umschlagszeiten verringert<br />
werden<br />
Herr Nehrlich teilt mit, dass ausschließlich der Lagerplatz II genutzt wird. Der Lagerplatz I liegt<br />
in ungünstiger Windrichtung und würde die Gerüche in die Wohnsiedlung tragen. Die<br />
Hauptwindrichtung wurde durch den Wetterdienst ermittelt. Es handelt sich bei dem<br />
verarbeiteten Holz um naturbelassenes Holz. Gesundheitsschädigende Substanzen können<br />
nicht austreten.<br />
3. die Arbeitszeit sollte auf 7.00 bis 20.00 Uhr beschränkt werden; ebenso die Nutzung von<br />
Fahrzeugen auf dem Betriebsgelände<br />
Herr Nehrlich verweist auf die Arbeitszeitregelungen gemäß Bundes- und Landesrecht.<br />
Herr Schilling als Firmeninhaber teilt mit, dass die reguläre Arbeitszeit gegen 18.00 Uhr endet.<br />
Grundsätzlich wird außerhalb des Betriebsgeländes gearbeitet. Bisher kam es nur zu einer<br />
„Nachtfahrt“, weil ein neues und sehr teures Fahrzeug aus Österreich geholt und sicher auf<br />
dem Betreibsgelände abgestellt wurde.<br />
4. Es wurden Kiefern und Büsche im Grenzbereich zu den Wohngrundstücken gepflanzt.<br />
Diese entsprechen nicht den Festlegungen der Pflanzliste. Es sollte ein 3 m breiter<br />
Pflanzstreifen errichtet werden.<br />
Herr Nehrlich gibt bekannt, das es sich bei den bereits vorgenommenen Pflanzung nicht um<br />
Ausgleichsmaßnahmen handelt. Diese werden gesondert umgesetzt und als 3 m breiter<br />
Pflanzstreifen entlang der Wohnbebauung geführt. Die Kiefern und Büsche dienen nur als<br />
optische Auflockerung und stehen außerhalb der Pflanzzone und auch nicht innerhalb des lt.<br />
Brandenburgischem Nachbarrechtsgesetz festgelegte Bereich.<br />
Frau Schilling ergänzt, dass der Abstand zur Nachbargrenze 5,10 m beträgt.<br />
Herr Remus teilt abschließend mit, dass zu dem B-Plan-Verfahren eine Versammlung im<br />
Ortsteil Göttlin stattfand, bei der sich die Mehrheit der ca. 50 anwesenden Anwohner für das<br />
Verfahren aussprachen. Der Ortsteilbeirat stimmte ebenfalls einstimmig zu. Durch die<br />
Ansiedlung des Betriebes hat sich die Situation für die Anwohner zwar verändert, die<br />
durchgeführten bzw. beabsichtigten Arbeiten sind jedoch rechtlich zulässig. Die Verwaltung ist<br />
der Auffassung, dass dem Willen der Anwohner und des Ortsteilberates Rechnung getragen<br />
werden sollte.<br />
Herr Zich hält das Schutzgut Mensch für zu wenig berücksichtigt.<br />
Herr Granzow fragt nach, ob die Wünsche der Anwohner doch berücksichtigt werden könnten.<br />
Herr Nehrlich erklärt, dass die rechtlichen Regelungen bindend sind. Alles Weitere wäre nur auf<br />
freiwilliger Basis möglich.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Rathenow</strong> hat die während der Beteiligung<br />
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie während der Auslegung<br />
vorgebrachten Anregungen und Bedenken zum Bebauungsplan "Sondergebiet<br />
Holzverarbeitung" gemäß § 1 BauGB geprüft.<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Rathenow</strong> billigt die Abwägung der Belange<br />
untereinander und gegeneinander.<br />
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen. Von 9 Mitgliedern<br />
des Ausschusses für <strong>Stadt</strong>entwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr sind 8 anwesend. Damit<br />
wurde der Drucksache 095/11 mehrheitlich zugestimmt.<br />
TOP 7.5 DS-Nr.: 096/11 Bebauungsplan "Sondergebiet Holzverarbeitung" –<br />
Satzungsbeschluss<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Rathenow</strong> beschließt den Bebauungsplan<br />
"Sondergebiet Holzverarbeitung"<br />
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.<br />
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen. Von 9 Mitgliedern<br />
des Ausschusses für <strong>Stadt</strong>entwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr sind 8 anwesend. Damit<br />
wurde der Drucksache 096/11 mehrheitlich zugestimmt.<br />
5
TOP 7.6 DS-Nr.: 098/11 Antrag auf Befreiung gemäß § 31 BauGB von den Festsetzungen<br />
des Bebauungsplanes Nr. 024 "Altstadtinsel - Wohngebiet am <strong>Stadt</strong>kanal“<br />
"Errichtung eines Wohn - und Geschäftshauses in der Salzstraße“<br />
Herr Granzow weist darauf hin, dass sich die zum Ankauf geplante Fläche geändert hat.<br />
Herr Remus erklärt, dass es nicht um einen Grundstücksankauf geht. Dieser wäre im<br />
nichtöffentlichen Teil zu behandeln. Die RWG e.G. möchte ein Wohn- und Geschäftshaus<br />
errichten. Vor dem geplantenGrundstücksankauf soll geklärt werden, ob die geplante<br />
Bebauung durchführbar ist. Zur Umsetzung des Vorhabens ist eine Befreiung von den<br />
Festsetzungen des dort geltenden B-Planes erforderlich.<br />
Herr Hummel verweist auf den bereits bestehenden Beschluss der SVV zum Ankauf der<br />
Gesamtfläche im Rahmen des <strong>Stadt</strong>umbaus. Die Umstände haben sich geändert.<br />
Herr Zich fragt nach Vermarktungsmöglichkeiten für die entstehende Restfläche.<br />
Herr Remus teilt mit, dass zurzeit kein Interessent bekannt ist.<br />
Herr Kanthack fragt nach der Anzahl der geplanten Geschäftsräume.<br />
Herr Hummel erläutert, dass die Geschäftsräume von der RWG selbst genutzt werden sollen.<br />
Frau Euen ergänzt, dass das Gebäude in zweigeschossiger Bauweise errichtet werden soll.<br />
Geschäftsräume und ein Gemeinschaftsraum sollen ebenerdig und zusammenhängend<br />
angeordnet werden.<br />
Frau Rißmann fragt nach der Fläche der Überschreitung und ob diese überbaut oder als<br />
Stellfläche genutzt werden soll.<br />
Frau Euen erläutert die Bebauung der Flächen mit Nebenanlagen.<br />
Herr Novatschek ist der Meinung, dass auf dem Grundstück nicht ausrechend Stellplätze<br />
vorhanden sind.<br />
Frau Euen bejaht dies. Für die Stellplätze ist ein Grundstücksankauf erforderlich. Der<br />
entstehende Innenhof ist als Pflanzfläche vorgesehen.<br />
Herr Hubald spricht sich für die geplante Bebauung aus, da sie den vom ASV gewünschten<br />
Lückenschluss für die Gestaltung des Platzes der Jugend umsetzt. Sie entspricht dem B-Plan.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Rathenow</strong> beschließt, dem Antrag auf<br />
Befreiung gemäß § 31 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
„Altstadtinsel – Wohngebiet <strong>Stadt</strong>kanal“ zuzustimmen und für die Errichtung eines<br />
Wohn und Geschäftshauses in der Salzstraße das gemeindliche Einvernehmen zu<br />
erteilen.<br />
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen. Von 9<br />
Mitgliedern des Ausschusses für <strong>Stadt</strong>entwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr sind 8<br />
anwesend. Damit wurde der Drucksache 098/11 einstimmig zugestimmt.<br />
Herr Lodwig verlässt um 18.45 Uhr die Sitzung. Es sind noch 7 Abgeordnete anwesend.<br />
TOP 8 Haushaltsplanung für das Jahr 2011<br />
Frau Hille informiert über den 1. Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes<br />
2011:<br />
Der enorme Arbeitsmehraufwand durch die Doppikumstellung führte zu Verzögerungen bei der<br />
Haushaltsplanung. Entsprechend dem Beschluss der SVV vom 20.04.2011 soll die HH- Satzung<br />
2011 in der SVV am 31.08.2011 beschlossen werden. Dementsprechend fanden und finden<br />
die ersten Haushaltsberatungen in den Fachausschüssen statt.<br />
Weitere Termine:<br />
AFR mit Fachausschüssen – 11.08.2011 (Sondersitzung)<br />
AFR Schlussberatung – 25.08.2011<br />
Spätestens zum 01.01.2011 mussten alle Kommunen im Land Brandenburg ihr Rechnungswesen<br />
von Kameralistik auf Doppik umstellen.<br />
6
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird<br />
1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der<br />
ordentlichen Erträge auf 37.561.600,00 €<br />
ordentlichen Aufwendungen auf 40.233.300,00 €<br />
(entspricht einen Defizit i.H.v. 2.671.700,00 €)<br />
außerordentlichen Erträge auf 230.000,00 €<br />
außerordentlichen Aufwendungen auf 230.000,00 €<br />
2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der<br />
Einzahlungen auf 39.810.200,00 €<br />
Auszahlungen auf 44.871.400,00 €<br />
(entspricht einem Defizit i.H.v. 5.061.200,00 €) festgesetzt.<br />
Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:<br />
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 35.314.200,00 €<br />
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 37.650.700,00 €<br />
(Defizit: 2.336.500,00 €)<br />
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 4.496.000,00 €<br />
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 6.339.600,00 €<br />
(Defizit: 1.843.600,00 €)<br />
Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 0,00 €<br />
Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 881.100,00 €<br />
(Defizit: 881.100,00 €)<br />
Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven<br />
0,00 €<br />
Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0,00 €<br />
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht<br />
festgesetzt.<br />
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen<br />
und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren<br />
wird auf 3.765.000,00 € festgesetzt.<br />
Die Steuerhebesätze (kameral § 3) sind 2011 unverändert gegenüber den Vorjahren.<br />
In § 5 weiterhin Festsetzung von Wertgrenzen (davon einige neu):<br />
1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde<br />
von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000,00 € festgesetzt.<br />
2. Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und<br />
Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln dazustellen sind, wird auf<br />
25.000,00 € festgesetzt.<br />
3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen<br />
der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 50.000,00 €<br />
festgesetzt.<br />
4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:<br />
a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 500.000,00 € und<br />
7
) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen<br />
auf 500.000,00 € festgesetzt.<br />
Der doppische Haushaltsplan enthält:<br />
Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzhaushalt sowie für jedes Produkt einen Teilergebnis- und<br />
Teilfinanzhaushalt<br />
Teilergebnishaushalt: Erträge und Aufwendungen für das jeweilige Produkt<br />
Teilfinanzhaushalt: investive Einzahlungen und Auszahlungen je Produkt<br />
sowie Haushaltssicherungskonzept, falls dieses zu erstellen ist.<br />
Beizufügen sind : der Vorbericht<br />
Übersicht VE, Übersicht Verbindlichkeiten, Rücklagen, Rückstellungen,<br />
Übersicht Sopo und deren Erträge,<br />
Übersicht Erträge und Aufwendungen aus allg. Umlagen<br />
Ersatz v. Sozialtransferleistungen<br />
Stellenplan, Wirtschaftpläne der Beteiligungen<br />
Der Vorbericht soll einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der kommunalen<br />
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage geben. Der Vorbericht 2011 enthält zusätzlich allgemeine<br />
Erläuterungen zur Doppik. Im Vorbericht 2011 wurde besonderer Wert auf die Erläuterung der<br />
einzelnen Ertrag- und Aufwandsarten gelegt, um die nicht mehr sehr detaillierten Teilhaushalte<br />
verständlicher zu machen. Produktübersicht und Budgetübersicht wurden ebenfalls in den Vorbericht<br />
aufgenommen. Weiterhin enthält der Vorbericht eine Übersicht zu den wesentlichen<br />
Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, weitere Übersichten zu den VE, zu<br />
Beteiligungen, zur Schuldenentwicklung und kreditähnlichen Rechtsgeschäften und Bürgschaften.<br />
Nach dem Vorbericht kommt der Gesamtproduktplan mit dem Ergebnishaushalt einschl.<br />
mittelfristiger Ergebnisplanung und dem Finanzhaushalt mit mittelfristiger Finanzplanung.<br />
Auf S. 39 ist ersichtlich, wie der Bestand an Zahlungsmitteln sich entwickeln wird, wobei hier in<br />
2011 die gebildeten HHR aus 2010 ( ca. 3,2 Mio. €) noch abzusetzen sind.<br />
Damit verbleiben Ende 2011 ca. 1,2 Mio. €, damit ist voraussichtlich bereits Mitte 2012 keine<br />
Liquidität mehr gegeben, und es sind jährlich größere Kassenkreditaufnahmen erforderlich.<br />
Neben der Konsolidierung der lfd. Verwaltungstätigkeit ist es hier dringend erforderlich, dass<br />
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit nicht über den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit<br />
liegen.<br />
Auf S. 40 wird die voraussichtliche Ergebnisentwicklung (jährliches Defizit ca. 2,1 Mio. €) dargestellt,<br />
einschließlich der daraus resultierenden Entwicklung der Rücklage.<br />
Danach ist die Rücklage spätestens 2015 aufgebraucht. Es müssen also dringend langfristige<br />
Konsolidierungsmaßnahmen eingeleitet werden.<br />
Herr Wollenzien und Herr Wilimzig verlassen die Sitzung um 19.10 Uhr.<br />
Herr Novatschek erkundigt sich, wer die Eröffnungsbilanz prüft.<br />
Frau Hille verweist auf das Rechnungsprüfungsamt im Hause.<br />
Herr Zich fragt nach dem Termin der Fertigstellung.<br />
Frau Hille gibt bekannt, dass die Eröffnungsbilanz schon vorliegen müsste. Ziel ist die Fertigstellung<br />
bis zum 31.12.2011, da sonst keine ordentliche Abschlussbilanz erstellt werden kann.<br />
TOP 9 Aktuelle Informationen und Anfragen<br />
Herr Novatschek teilt mit, dass im Bereich der Rhinower Straße (hinter der Bioinsel) sehr viele<br />
Fahrzeuge bis an den Kreuzungsbereich parken und somit die Verkehrsübersicht Richtung Curlandstraße<br />
behindern.<br />
Herr Remus lässt den Sachverhalt prüfen.<br />
8
Der öffentliche Teil der Sitzung endet um 19.35 Uhr.<br />
Nach Erhalt kann gegen den Wortlaut des Protokolls bei dem Vorsitzenden des Ausschusses<br />
für <strong>Stadt</strong>entwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr Einspruch erhoben werden.<br />
Granzow<br />
Ausschussvorsitzender<br />
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