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Heidi Hein, Der Piłsudski-Kult und seine Bedeutung ... - Herder-Institut

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3.2.5.2. Die Feiern zum Staatsgründungstag (11. November)<br />

<strong>Der</strong> Tag der Wiedergründung Polens, der 11. November, entwickelte sich zuungunsten<br />

des 3. Mai im Laufe der Zweiten Republik zum wichtigsten Feiertag, obwohl er<br />

nur in den Jahren 1937 <strong>und</strong> 1938 ein gesetzlicher Feiertag war. 825 Für wie wenig bedeutsam<br />

zunächst jedoch ein möglicher Feiertag anläßlich der Staatsgründung angesehen<br />

wurde, zeigt sich daran, daß die präsidiale Verordnung über die gesetzlichen<br />

Feiertage vom 25. November 1924 den Staatsgründungstag nicht berücksichtigte. 826<br />

Das genaue Datum der Wiedererrichtung Polens war aus (partei-)politischer Perspektive<br />

<strong>und</strong> als historisches Ereignis nicht unumstritten. So boten sich siebzehn verschiedene<br />

Daten in einer Spannbreite vom 16. August 1914 bis zum 28. Juni 1919<br />

an. 827 <strong>Der</strong> 11. November hatte zudem verschiedene historische Aspekte: An diesem<br />

Tag erhielt <strong>Piłsudski</strong> durch den Regentschaftsrat den militärischen Oberbefehl. Die<br />

Lubliner Regierung unter Ignacy Daszyński unterstellte sich am 11. November dem<br />

künftigen Staatschef, <strong>und</strong> in Posen konstituierte sich ein Komisariat Naczelny Rady<br />

Ludowej (Oberstes Kommissariat des Volksrates) mit Unterkommissariaten in Oberschlesien<br />

<strong>und</strong> Pomorze/Pommern. Aber auch vom Gesichtspunkt der allgemeinen Ge-<br />

825 Vgl. WACHOWSKA, S. 30. So auch Mościcki in <strong>seine</strong>r Rede von 1936. In einem Gesetzentwurf<br />

zum gesetzlichen Feiertag des 11. November aus dem Jahre 1932 wurde jedoch<br />

betont, daß der 3. Mai nur noch eine historisch geringe <strong>Bedeutung</strong> habe. Vgl. Gazeta<br />

Polska vom 12.XI.1936; vgl. auch AAN, PRM a.-g. VI, 6-1, B. 53; <strong>und</strong> die diesbezüglichen<br />

Ausführungen des Komitet Propagandy Czynu Polskiego (Komitee der Propaganda<br />

der Polnischen Tat) vom 11.X.1934, in: AAN, PRM a.-g. VI, 6-1, B. 1 f.<br />

826 Dies kann auch ein Ergebnis der großen Konflikte um das geeignete Datum sein. Die<br />

Verordnung sah neben den kirchlichen Feiertagen lediglich Neujahr <strong>und</strong> den 3. Mai als<br />

gesetzliche Feiertage vor.<br />

827 Vgl. WACHOWSKA, S. 4-16. Neben dem 11. November waren dies: der 16.VIII.1914<br />

(Gründung des NKN), der 5.VIII.1916 (Aufstellung des Traugutt-Kreuzes in der Warschauer<br />

Zitadelle als symbolischer Akt für ein freies, unabhängiges Polen), der 5.XI.1916<br />

(Akt der Mittelmächte), der 15.I.1917 (Beginn der Arbeit des Vorläufigen Staatsrates), der<br />

15.IX.1917 (Berufung des Regentschaftsrates), der 12.X.1918 (Übernahme des Kommandos<br />

über das polnische Heer durch den Regentschaftsrat), der 23.X.1918 (Regierung<br />

Józef Świeżyńskis als nicht im Einverständnis mit den Mittelmächten berufenes Kabinett<br />

des Regentschaftsrates), der 31.X.1918 (Zwang zur Kapitulation der österreichischen<br />

Kommandeure durch die Polnische Liquidierungskomission <strong>und</strong> Übergabe Krakaus), der<br />

7.XI.1918 (Bildung der Lubliner Volksregierung), der 14.XI.1918 (Übergabe der zivilen<br />

Macht durch den Regentschaftsrat an <strong>Piłsudski</strong>), der 16.XI.1918 (Titel <strong>Piłsudski</strong>s als Oberkommandierender/Wódź<br />

Naczelny in einem Telegramm an die Entente), der 22.XI.<br />

1918 (Dekret <strong>und</strong> Titel <strong>Piłsudski</strong>s als Vorläufiger Staatschef/Tymczasowy Naczelnik Państwa),<br />

der 28.XI.1918 (Wahldekret zum Verfassunggebenden Sejm), der 9.II.1919 (Eröffnung<br />

des Verfassunggebenden Sejm), der 20.II.1919 („Kleine Verfassung“), der<br />

26.VI.1919 (Unterzeichnung des Versailler Vertrags).<br />

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