29.01.2013 Aufrufe

BGV D12 - SAAR-MEISTER

BGV D12 - SAAR-MEISTER

BGV D12 - SAAR-MEISTER

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

IV. Betrieb<br />

D 12<br />

§ 9<br />

Bestimmungsgemäße Verwendung und Verwendungseinschränkungen<br />

(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass nur Schleif- und<br />

Bürstwerkzeuge und zugehörige Einrichtungen in Betrieb genommen<br />

werden, die den Bestimmungen des Abschnittes III entsprechen.<br />

(2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass<br />

1. Schleif- und Bürstwerkzeuge nur bis zu der in der Kennzeichnung<br />

angegebenen<br />

– Arbeitshöchstgeschwindigkeit<br />

oder<br />

– zulässigen Drehzahl<br />

betrieben,<br />

2. Schleifbänder und Schleifhülsen nur bei Zugkräften entsprechend<br />

ihrer in der Kennzeichnung angegebenen Festigkeitsklasse<br />

betrieben,<br />

3. Schleifwerkzeuge entsprechend den in der Kennzeichnung<br />

angegebenen Verwendungseinschränkungen betrieben,<br />

4. Schleifkörper aus Naturstein nur bis zu einer Arbeitshöchstgeschwindigkeit<br />

von 16 m/s betrieben und nicht zum Schleifen<br />

von Metall eingesetzt,<br />

5. Schleifwerkzeuge, ausgenommen Schleifkörper aus Naturstein,<br />

deren Schleifmittel ganz oder teilweise aus freier<br />

kristalliner Kieselsäure besteht, nicht verwendet,<br />

6. Schleifwerkzeuge mit bleihaltigen oder anderen gesundheitsschädlichen<br />

Bestandteilen oder Anstrichen nur auf ortsfesten<br />

Schleifmaschinen mit Absaugeinrichtungen ohne Luftrückführung<br />

verwendet,<br />

7. Schleifkörper mit keramischer und Magnesit-Bindung nicht<br />

zum Trennschleifen verwendet,<br />

8. Schleifkörper mit Kunstharzbindung nicht mit Kühlschmierstoffen,<br />

die zu einer Unterschreitung des Sicherheitsfaktors<br />

nach § 5 Abs. 1 und 3 führen, betrieben<br />

und<br />

21

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!