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Karsten Sommer - BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland

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Bei 35.000 Kfz pro Tag entsteht bei Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h entsteht in 25<br />

Meter Abstand <strong>und</strong> unter Einrechnung eines Dämpfungseffekts von 2 dB(A) durch einen<br />

lärmmindernden Asphaltbelag ein Lärm von 76,7 dB(A) tagsüber <strong>und</strong> von 71,7 dB(A) nachts.<br />

Der Unterschied, ob ein Verkehrsaufkommen von 35.000 Kfz oder r<strong>und</strong> 14.000 Kfz pro Tag<br />

angesetzt wird beträgt also 8 dB(A) beim Mittelungspegel (Leq).<br />

Dabei fließen die real gefahrenen Höchstgeschwindigkeiten, die deutlich höher liegen als<br />

130 km/h nicht in die Lärmberechnungen ein. Tempo 160 oder 180 sind auf deutschen Autobahnen<br />

aber überhaupt keine Seltenheit. Einzelne Maximal-Ereignis haben besonders<br />

schädliche Auswirkungen, wenn sie z.B. nachts erfolgen. Auch ein Aufstellen von Geschwindigkeitsschildern<br />

kann solche Ereignisse nicht verhindern. Deshalb sind Lärmberechnungen,<br />

die diese Aktivitäten ausschließen, wirklichkeitsfremd.<br />

Das schalltechnische Gutachten setzen apodiktisch 130 km/h als reale Höchstgeschwindigkeit<br />

an (vgl. Punkt 11.0.4): „Als Geschwindigkeiten werden richtliniengemäß des zulässigen<br />

Höchstgeschwindigkeiten angesetzt, <strong>für</strong> Pkw jedoch mindestens 30 km/h <strong>und</strong> höchstens<br />

130 km/h <strong>und</strong> <strong>für</strong> Lkw mindestens 30 km/h <strong>und</strong> höchstens 80 km/h.“<br />

Die Einhaltung dieser fiktiven Höchstgeschwindigkeiten ist bei dem geplanten Ausbaustandard<br />

von RQ 29,5 mit Fahrstreifen von 3,75 Metern, breiten Mittelstreifen <strong>und</strong> Standstreifen<br />

gänzlich unwahrscheinlich. Diese Straßenbreite verführt zum Schnellfahren <strong>und</strong> damit zu<br />

viel höheren Lärmimmissionen als bisher angenommen. Für die Nachtruhe <strong>und</strong> die Ges<strong>und</strong>heit<br />

der Bevölkerung ist aber auch die Unterschreitung von Maximalpegeln von entscheidender<br />

Bedeutung.<br />

Aktive Lärmschutzmaßnahmen werden bisher überhaupt nicht vorgesehen. Nur an zwei<br />

Stellen werden passive Lärmschutzmaßnahmen (Einbau von Schallschutzfenstern).<br />

Die Alternative des Ausbaus der B 189 / B 5 hätte bei einer objektiven Bearbeitung des<br />

Themas wegen der wesentlich niedrigeren Fahrgeschwindigkeiten gegenüber einer Autobahn-Neubauplanung<br />

<strong>und</strong> wegen des erheblich geringeren Gesamt-Verkehrsaufkommens in<br />

dem betroffenen Raum auch beim Lärm deutliche Vorteile.<br />

Das Lärmschutzgutachten ist unzureichend auch hinsichtlich der Eingangsdaten wie auch der<br />

Prüfungsinhalte <strong>und</strong> der dargestellten Schutzmaßnahmen.<br />

Die Eingangsdaten sind falsch. Z.B. sind die zugr<strong>und</strong>e gelegten Windverhältnisse fehlerhaft<br />

ermittelt. Für den Raum liegen ortsspezifische Windgutachten vor, deren Ergebnisse erheblich<br />

von denen abweichen, die dem Lärmgutachten zugr<strong>und</strong>e gelegt wurden.<br />

Die Prüfungsinhalte sind nicht ausreichend. Besondere Konflikte im Bereich der Lärmbelastungen<br />

werden durch hohe Gesamtbelastungen aus mehreren Quellen <strong>und</strong> durch den Zu- <strong>und</strong><br />

Abfahrtverkehr der A 14 entstehen. So wird sich absehbar der Verkehr auf der B 189 im<br />

Ortsbereich Mose in Folge des Baus der A 14 stark erhöhen. Das gilt noch viel mehr, wenn<br />

der südlich folgende Abschnitt erst Jahre nach diesem Abschnitt gebaut wird. Es wäre dann<br />

auf eine längere Zeit mit extrem hohen Belastungen zu rechnen, die die Anwohner in Mose in<br />

ihren Gr<strong>und</strong>rechten auf Schutz der Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> des Eigentums beeinträchtigen. An dem<br />

Schaffen gr<strong>und</strong>rechtswidriger Verhältnisse darf der Staat nicht mitwirken. Es muss daher die<br />

M:\Dokumente <strong>und</strong> Einstellungen\KUEHNS\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\OLKF6\05-060-07-Stellungnahme im<br />

PlFVerf.doc

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