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Karsten Sommer - BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland

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Abwägung zu berücksichtigen ist. Hier werden die sogen. Lärmsanierungswerte erreicht <strong>und</strong><br />

überschritten <strong>und</strong> das Vorhaben trägt maßgeblich dazu bei. Das Absehen von Schutzmaßnahmen<br />

in diesem Bereich verstößt gegen die staatliche Schutzpflicht gegenüber den Gr<strong>und</strong>rechten<br />

der Bürger.<br />

Die Lärmbelästigungen der betroffenen Bürger können deshalb noch nicht abschließend bewertet<br />

werden.<br />

8.2 Beeinträchtigung der Natur<br />

Die Trassenvarianten der BAB A 14 queren insgesamt 7 NATURA 2000-Gebiete, 10 weitere<br />

liegen im Trassennahbereich. Bei der Untersuchung des Schutzgutes Natur sind einige erforderliche<br />

Untersuchungen nicht erfolgt.<br />

Rastvögel wurden nur im Frühjahr untersucht. Ein Herbstgutachten <strong>für</strong> Rastvögel fehlt. Die<br />

UVS ist daher unvollständig: Das Zugverhalten im Herbst unterscheidet sich ganz erheblich<br />

vom Zugverhalten im Frühjahr. Die Futtersuche, weitgehend abhängig von den äußeren Umständen<br />

auf den in Betracht kommenden Flächen, verläuft im Herbst häufig gänzlich anders<br />

als im Frühjahr. Untersuchungen in Mecklenburg-Vorpommern zeigen, dass gerade Großvögel<br />

wie Kraniche <strong>und</strong> Gänse im Herbstzug ganz andere Nahrungsflächen aufsuchen, als während<br />

des Frühjahrszuges. Dadurch können sich unterschiedliche Empfindlichkeiten <strong>und</strong> infolgedessen<br />

unterschiedliche Bewertung der Varianten ergeben. Das Herbstgutachten ist Bestandteil<br />

einer soliden <strong>und</strong> <strong>für</strong> ein solches Vorhaben erforderlichen Datengenauigkeit <strong>und</strong> daher<br />

unverzichtbar.<br />

Es wurden keine Säugetiere untersucht wie beispielweise Biber <strong>und</strong> Kleinsäuger. Es fehlen<br />

auch Daten über alle auftretenden Pflanzenarten.<br />

Weiterhin fehlt im Planfeststellungsabschnitt die Erhebung zur Population <strong>und</strong> den Einzelindividuen<br />

der Rote Liste Art „Feldhamster“, die eine mutmaßlich hohe Verbreitung in diesem<br />

Abschnitt hat. Auch mögliche kumulierende Effekte des geplanten Eingriffes auf die Nahrungskette,<br />

die Brutpflege <strong>und</strong> das Revierverhalten wurden offenbar nicht untersucht. Weiterhin<br />

wurde die Gefährdung von Fischottern, Fledermäusen, der Daukuhle <strong>und</strong> verschiedene<br />

Lurche nicht ausreichend untersucht.<br />

8.3 Methodische Fehler der UVS<br />

Methodisch fehlt in der UVS die Bewertung der Null-Variante (Entwicklung des Raumes<br />

ohne Realisierung des Vorhabens). Die Genehmigungsbehörde muss in der Lage sein, die<br />

tatsächlichen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen im Vergleich zum Ist-Zustand zu bewerten. Angedeutet<br />

wird dies z.T. in den Einzelbewertungen, wenn von gravierenden Beeinträchtigungen gesprochen<br />

wird.<br />

Die UVS beschränkt sich fehlerhaft auf die Aufzählung von Forderungen, statt konkrete<br />

Maßnahmen darzustellen, die tatsächlich machbar sind <strong>und</strong> Eingriffe vermindern <strong>und</strong> vermeiden<br />

können.<br />

Die UVS ist keine geeignete Gr<strong>und</strong>lage, um eine isolierte Bewertung der <strong>Umwelt</strong>belange zu<br />

ermöglichen, die dann im Sinne der Vorgaben des UVPG in die planerische Abwägung ein-<br />

M:\Dokumente <strong>und</strong> Einstellungen\KUEHNS\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\OLKF6\05-060-07-Stellungnahme im<br />

PlFVerf.doc

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