Karsten Sommer - BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland
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Abwägung zu berücksichtigen ist. Hier werden die sogen. Lärmsanierungswerte erreicht <strong>und</strong><br />
überschritten <strong>und</strong> das Vorhaben trägt maßgeblich dazu bei. Das Absehen von Schutzmaßnahmen<br />
in diesem Bereich verstößt gegen die staatliche Schutzpflicht gegenüber den Gr<strong>und</strong>rechten<br />
der Bürger.<br />
Die Lärmbelästigungen der betroffenen Bürger können deshalb noch nicht abschließend bewertet<br />
werden.<br />
8.2 Beeinträchtigung der Natur<br />
Die Trassenvarianten der BAB A 14 queren insgesamt 7 NATURA 2000-Gebiete, 10 weitere<br />
liegen im Trassennahbereich. Bei der Untersuchung des Schutzgutes Natur sind einige erforderliche<br />
Untersuchungen nicht erfolgt.<br />
Rastvögel wurden nur im Frühjahr untersucht. Ein Herbstgutachten <strong>für</strong> Rastvögel fehlt. Die<br />
UVS ist daher unvollständig: Das Zugverhalten im Herbst unterscheidet sich ganz erheblich<br />
vom Zugverhalten im Frühjahr. Die Futtersuche, weitgehend abhängig von den äußeren Umständen<br />
auf den in Betracht kommenden Flächen, verläuft im Herbst häufig gänzlich anders<br />
als im Frühjahr. Untersuchungen in Mecklenburg-Vorpommern zeigen, dass gerade Großvögel<br />
wie Kraniche <strong>und</strong> Gänse im Herbstzug ganz andere Nahrungsflächen aufsuchen, als während<br />
des Frühjahrszuges. Dadurch können sich unterschiedliche Empfindlichkeiten <strong>und</strong> infolgedessen<br />
unterschiedliche Bewertung der Varianten ergeben. Das Herbstgutachten ist Bestandteil<br />
einer soliden <strong>und</strong> <strong>für</strong> ein solches Vorhaben erforderlichen Datengenauigkeit <strong>und</strong> daher<br />
unverzichtbar.<br />
Es wurden keine Säugetiere untersucht wie beispielweise Biber <strong>und</strong> Kleinsäuger. Es fehlen<br />
auch Daten über alle auftretenden Pflanzenarten.<br />
Weiterhin fehlt im Planfeststellungsabschnitt die Erhebung zur Population <strong>und</strong> den Einzelindividuen<br />
der Rote Liste Art „Feldhamster“, die eine mutmaßlich hohe Verbreitung in diesem<br />
Abschnitt hat. Auch mögliche kumulierende Effekte des geplanten Eingriffes auf die Nahrungskette,<br />
die Brutpflege <strong>und</strong> das Revierverhalten wurden offenbar nicht untersucht. Weiterhin<br />
wurde die Gefährdung von Fischottern, Fledermäusen, der Daukuhle <strong>und</strong> verschiedene<br />
Lurche nicht ausreichend untersucht.<br />
8.3 Methodische Fehler der UVS<br />
Methodisch fehlt in der UVS die Bewertung der Null-Variante (Entwicklung des Raumes<br />
ohne Realisierung des Vorhabens). Die Genehmigungsbehörde muss in der Lage sein, die<br />
tatsächlichen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen im Vergleich zum Ist-Zustand zu bewerten. Angedeutet<br />
wird dies z.T. in den Einzelbewertungen, wenn von gravierenden Beeinträchtigungen gesprochen<br />
wird.<br />
Die UVS beschränkt sich fehlerhaft auf die Aufzählung von Forderungen, statt konkrete<br />
Maßnahmen darzustellen, die tatsächlich machbar sind <strong>und</strong> Eingriffe vermindern <strong>und</strong> vermeiden<br />
können.<br />
Die UVS ist keine geeignete Gr<strong>und</strong>lage, um eine isolierte Bewertung der <strong>Umwelt</strong>belange zu<br />
ermöglichen, die dann im Sinne der Vorgaben des UVPG in die planerische Abwägung ein-<br />
M:\Dokumente <strong>und</strong> Einstellungen\KUEHNS\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\OLKF6\05-060-07-Stellungnahme im<br />
PlFVerf.doc