Karsten Sommer - BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland
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Zusätzlich muss untersucht werden, ob einzelne besonders interessante Teilgebiete des PG<br />
nicht als SPA-Gebiet gemeldet werden sollten. (z. B Untersuchungsfläche 3-3 (2003) <strong>und</strong><br />
Umfeld). Allein wegen etwaiger aus naturschutzfachlicher Sicht bislang unvollständiger Meldungen<br />
von Gebieten an die EU-Kommission darf sich hier kein verminderter Schutz <strong>für</strong> die<br />
betroffenen Gebiete ergeben.<br />
Außerdem müssen die Datenblätter zur Gebietsmeldung zur Bewertung eines Eingriffes in<br />
das Schutzgebiet ausgewertet werden. Die Unterlagen waren dem <strong>BUND</strong> bisher nicht vollständig<br />
zugänglich. (Die überschlägige Bewertung des Vorhabens, lässt aber nach bisherigen<br />
Erkenntnissen die hier gegebene Einschätzung plausibel erscheinen.)<br />
8. <strong>Umwelt</strong>verträglichkeit<br />
Die UVS ist unvollständig <strong>und</strong> weist gravierende Mängel auf.<br />
8.1 Beeinträchtigung des Menschen<br />
Durch den von der geplanten Autobahn ausgehenden Lärm wird die Ruhe der Anwohner<br />
empfindlich gestört. Zwar liegt die Lärmbelastung laut der Berechnungen unterhalb der gesetzlichen<br />
Grenzwerte. Im Rahmen der UVS sind jedoch auch die Auswirkungen der nicht<br />
grenzwertüberschreitenden Lärmbelastungen zu untersuchen. Ausgangspunkt dürfen insoweit<br />
maximal die Werte der DIN 18005 sein, die bereits Maßstab <strong>für</strong> die Prüfung der Anforderungen<br />
des immissionsschutzrechtlichen Trennungsgebots sind. Insbesondere Erholungsbereiche<br />
werden bereits ab Werten bei 45 dB(A) tags erheblich in ihrer Funktion beeinträchtigt.<br />
Darüber hinaus wurden in den Planfeststellungsunterlagen Faktoren nicht berücksichtigt, welche<br />
die Lärmbelastung in vielen Bereichen erheblich verstärken. So wurden der vorwiegend<br />
herrschende Westwind <strong>und</strong> die Situation bei Hochwasser nicht berechnet.<br />
Neben diffusem Lärm von der geplanten Autobahn wird es zusätzlichen Lärm auf der dann<br />
stärker belasteten B 189 geben. Die Prognose der Verkehrsentwicklung aufgr<strong>und</strong> der durch<br />
die Autobahn veränderten Verkehrsströme erfordert eine Untersuchung auch der auftretenden<br />
Gesamtbelastungen <strong>und</strong> der weiteren Auswirkungen durch den induzierten Verkehr. Auch<br />
soweit er nicht direkt durch den Bau der A 14 hervorgerufen wird, muss der Lärm <strong>und</strong> dessen<br />
Entwicklung berücksichtigt werden. Das gilt besonders <strong>für</strong> den Bereich um die B 189. Die<br />
Verkehrsentwicklung auf dieser Straße wird maßgeblich durch den Bau der A 14 <strong>und</strong> den<br />
Betrieb auf dieser geprägt sein.<br />
Darüber hinaus muss die Gesamtbelastung an kritischen Orten geprüft werden. Das gilt nicht<br />
allein <strong>für</strong> die in den schalltechnischen Berechnungen ausgewiesenen Immissionsorte. Für die<br />
Ortslage Mose etwa muss die zu erwartende Gesamtbelastung durch A 14, Überführungsbauwerk<br />
der B 189 <strong>und</strong> Ortsdurchfahrt B 189 am nördlichen Ortsrand aufgezeigt werden. Dabei<br />
muss die Fortführung der A 14 bereits berücksichtigt werden, da die Belastung in Mose maßgeblich<br />
davon geprägt sein wird.<br />
Zudem müssen auch mögliche zwischenzeitliche Belastungen bzw. dauerhaft bei Nicht-<br />
Fortführung der A 14 nach Süden auftretende Belastungen aufgezeigt werden. Besonders <strong>für</strong><br />
den Ortsbereich Mose ist eine drastische Mehrbelastung <strong>für</strong> den vom Vorhabenträger vorgesehenen<br />
Zwischen-Zustand vor südlicher Fortführung zu erwarten, die in der planerischen<br />
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