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Karsten Sommer - BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland

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Zusätzlich muss untersucht werden, ob einzelne besonders interessante Teilgebiete des PG<br />

nicht als SPA-Gebiet gemeldet werden sollten. (z. B Untersuchungsfläche 3-3 (2003) <strong>und</strong><br />

Umfeld). Allein wegen etwaiger aus naturschutzfachlicher Sicht bislang unvollständiger Meldungen<br />

von Gebieten an die EU-Kommission darf sich hier kein verminderter Schutz <strong>für</strong> die<br />

betroffenen Gebiete ergeben.<br />

Außerdem müssen die Datenblätter zur Gebietsmeldung zur Bewertung eines Eingriffes in<br />

das Schutzgebiet ausgewertet werden. Die Unterlagen waren dem <strong>BUND</strong> bisher nicht vollständig<br />

zugänglich. (Die überschlägige Bewertung des Vorhabens, lässt aber nach bisherigen<br />

Erkenntnissen die hier gegebene Einschätzung plausibel erscheinen.)<br />

8. <strong>Umwelt</strong>verträglichkeit<br />

Die UVS ist unvollständig <strong>und</strong> weist gravierende Mängel auf.<br />

8.1 Beeinträchtigung des Menschen<br />

Durch den von der geplanten Autobahn ausgehenden Lärm wird die Ruhe der Anwohner<br />

empfindlich gestört. Zwar liegt die Lärmbelastung laut der Berechnungen unterhalb der gesetzlichen<br />

Grenzwerte. Im Rahmen der UVS sind jedoch auch die Auswirkungen der nicht<br />

grenzwertüberschreitenden Lärmbelastungen zu untersuchen. Ausgangspunkt dürfen insoweit<br />

maximal die Werte der DIN 18005 sein, die bereits Maßstab <strong>für</strong> die Prüfung der Anforderungen<br />

des immissionsschutzrechtlichen Trennungsgebots sind. Insbesondere Erholungsbereiche<br />

werden bereits ab Werten bei 45 dB(A) tags erheblich in ihrer Funktion beeinträchtigt.<br />

Darüber hinaus wurden in den Planfeststellungsunterlagen Faktoren nicht berücksichtigt, welche<br />

die Lärmbelastung in vielen Bereichen erheblich verstärken. So wurden der vorwiegend<br />

herrschende Westwind <strong>und</strong> die Situation bei Hochwasser nicht berechnet.<br />

Neben diffusem Lärm von der geplanten Autobahn wird es zusätzlichen Lärm auf der dann<br />

stärker belasteten B 189 geben. Die Prognose der Verkehrsentwicklung aufgr<strong>und</strong> der durch<br />

die Autobahn veränderten Verkehrsströme erfordert eine Untersuchung auch der auftretenden<br />

Gesamtbelastungen <strong>und</strong> der weiteren Auswirkungen durch den induzierten Verkehr. Auch<br />

soweit er nicht direkt durch den Bau der A 14 hervorgerufen wird, muss der Lärm <strong>und</strong> dessen<br />

Entwicklung berücksichtigt werden. Das gilt besonders <strong>für</strong> den Bereich um die B 189. Die<br />

Verkehrsentwicklung auf dieser Straße wird maßgeblich durch den Bau der A 14 <strong>und</strong> den<br />

Betrieb auf dieser geprägt sein.<br />

Darüber hinaus muss die Gesamtbelastung an kritischen Orten geprüft werden. Das gilt nicht<br />

allein <strong>für</strong> die in den schalltechnischen Berechnungen ausgewiesenen Immissionsorte. Für die<br />

Ortslage Mose etwa muss die zu erwartende Gesamtbelastung durch A 14, Überführungsbauwerk<br />

der B 189 <strong>und</strong> Ortsdurchfahrt B 189 am nördlichen Ortsrand aufgezeigt werden. Dabei<br />

muss die Fortführung der A 14 bereits berücksichtigt werden, da die Belastung in Mose maßgeblich<br />

davon geprägt sein wird.<br />

Zudem müssen auch mögliche zwischenzeitliche Belastungen bzw. dauerhaft bei Nicht-<br />

Fortführung der A 14 nach Süden auftretende Belastungen aufgezeigt werden. Besonders <strong>für</strong><br />

den Ortsbereich Mose ist eine drastische Mehrbelastung <strong>für</strong> den vom Vorhabenträger vorgesehenen<br />

Zwischen-Zustand vor südlicher Fortführung zu erwarten, die in der planerischen<br />

M:\Dokumente <strong>und</strong> Einstellungen\KUEHNS\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\OLKF6\05-060-07-Stellungnahme im<br />

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