Karsten Sommer - BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland
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In durchschnittlich artenreichen Gebieten, können neu entstehende Biotope auf Straßenbegleitflächen<br />
nicht als Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen gelten. Straßenrandbereiche sind bei<br />
Straßenneubau in der Regel auf beidseitig je 25 m ab dem befestigten Fahrbahnrand als auszugleichender<br />
Flächenverlust zu werten.<br />
Dennoch wird der entstehende Randstreifen bei dem hier vorliegenden Projekt teilweise in die<br />
Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzbilanz eingefügt.<br />
So ist z. b. die Umverlegung <strong>und</strong> Renaturierung des Hägebachs (E 5)derzeit nicht vollständig<br />
als Ausgleichsmaßnahme bilanzierbar.<br />
Ein Abrücken des neuen Bachverlaufes von der Autobahntrasse sollte unbedingt geschehen.<br />
Aus unserer Sicht zwingend ist auch eine Aufweitung des Durchlasses, die bei östlicher Führung<br />
des Grabens möglich wäre.<br />
b) Zerschneidungswirkung<br />
Allgemein ist festzustellen, dass die Querungsmöglichkeiten (Durchlässe, Brückenbauwerke)<br />
relativ gering dimensioniert sind. Bei allen Querungsbauwerken ist eine mögliche Erweiterung<br />
zu prüfen.<br />
Alle Brückenbauwerke sind bisher aus naturschutzfachlicher Sicht relativ schmal gestaltet.<br />
Durch die Mehrfachnutzung durch verschiedene Interessenten entstehen Nutzungskonflikte<br />
<strong>für</strong> bodengeb<strong>und</strong>ene Arten. Eine Erweiterung der Brücken <strong>und</strong> Durchlässe sollte dringend<br />
auch mit angemessenen Grünstrukturen versehen werden. Sonst ist der Verlust zahlreicher<br />
Individuen der streng geschützten Arten zwangsläufig.<br />
c) Ausgleich <strong>und</strong> Ersatz an Straßen (stoffliche Belastung)<br />
Beidseitig von Straßen (ab 1000 Kfz / Tag) ist ein 50 Meter breiter Streifen außerhalb von<br />
intensiv genutzten Äckern zu 50 % als auszugleichender Flächenverlust <strong>für</strong> den Arten <strong>und</strong><br />
Biotopschutz zu bewerten. (nach: Forschung Straßenbau <strong>und</strong> Straßenverkehrstechnik, Heft<br />
654, 1993, Kapitel 5.2.7.1 S.27).<br />
Da sich in diesem Bereich auch bei der Trassenplanung der A 14 neu verschiedene Flächen<br />
(Grünland, Wald, Gewässer) befinden die nicht hinreichend bilanziert wurden, ist <strong>für</strong> einen<br />
zusätzlichen Ausgleich zu sorgen.<br />
d) Bewertung nach Flächen<br />
E 3 ist nur bedingt tauglich <strong>für</strong> Vögel, Verlärmung in Trassennähe.<br />
E 5 ist prinzipiell gut, aber erst in frühestens 10 Jahren wirklich funktional, durch die landwirtschaftliche<br />
Intensivnutzung mit starkem Stoffeintrag ist die Breite des freigehaltenen<br />
Grünstreifens am Hägebach allerdings zu gering dimensioniert.<br />
E 7 ist gut, allerdings müßten mehrere Maßnahmen dieser Kategorie mit flächenerschließendem<br />
Charakter entstehen nur so könnten die Verluste des Vogellebensraumes kompensiert<br />
werden.<br />
M:\Dokumente <strong>und</strong> Einstellungen\KUEHNS\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\OLKF6\05-060-07-Stellungnahme im<br />
PlFVerf.doc