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Karsten Sommer - BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland

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In durchschnittlich artenreichen Gebieten, können neu entstehende Biotope auf Straßenbegleitflächen<br />

nicht als Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen gelten. Straßenrandbereiche sind bei<br />

Straßenneubau in der Regel auf beidseitig je 25 m ab dem befestigten Fahrbahnrand als auszugleichender<br />

Flächenverlust zu werten.<br />

Dennoch wird der entstehende Randstreifen bei dem hier vorliegenden Projekt teilweise in die<br />

Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzbilanz eingefügt.<br />

So ist z. b. die Umverlegung <strong>und</strong> Renaturierung des Hägebachs (E 5)derzeit nicht vollständig<br />

als Ausgleichsmaßnahme bilanzierbar.<br />

Ein Abrücken des neuen Bachverlaufes von der Autobahntrasse sollte unbedingt geschehen.<br />

Aus unserer Sicht zwingend ist auch eine Aufweitung des Durchlasses, die bei östlicher Führung<br />

des Grabens möglich wäre.<br />

b) Zerschneidungswirkung<br />

Allgemein ist festzustellen, dass die Querungsmöglichkeiten (Durchlässe, Brückenbauwerke)<br />

relativ gering dimensioniert sind. Bei allen Querungsbauwerken ist eine mögliche Erweiterung<br />

zu prüfen.<br />

Alle Brückenbauwerke sind bisher aus naturschutzfachlicher Sicht relativ schmal gestaltet.<br />

Durch die Mehrfachnutzung durch verschiedene Interessenten entstehen Nutzungskonflikte<br />

<strong>für</strong> bodengeb<strong>und</strong>ene Arten. Eine Erweiterung der Brücken <strong>und</strong> Durchlässe sollte dringend<br />

auch mit angemessenen Grünstrukturen versehen werden. Sonst ist der Verlust zahlreicher<br />

Individuen der streng geschützten Arten zwangsläufig.<br />

c) Ausgleich <strong>und</strong> Ersatz an Straßen (stoffliche Belastung)<br />

Beidseitig von Straßen (ab 1000 Kfz / Tag) ist ein 50 Meter breiter Streifen außerhalb von<br />

intensiv genutzten Äckern zu 50 % als auszugleichender Flächenverlust <strong>für</strong> den Arten <strong>und</strong><br />

Biotopschutz zu bewerten. (nach: Forschung Straßenbau <strong>und</strong> Straßenverkehrstechnik, Heft<br />

654, 1993, Kapitel 5.2.7.1 S.27).<br />

Da sich in diesem Bereich auch bei der Trassenplanung der A 14 neu verschiedene Flächen<br />

(Grünland, Wald, Gewässer) befinden die nicht hinreichend bilanziert wurden, ist <strong>für</strong> einen<br />

zusätzlichen Ausgleich zu sorgen.<br />

d) Bewertung nach Flächen<br />

E 3 ist nur bedingt tauglich <strong>für</strong> Vögel, Verlärmung in Trassennähe.<br />

E 5 ist prinzipiell gut, aber erst in frühestens 10 Jahren wirklich funktional, durch die landwirtschaftliche<br />

Intensivnutzung mit starkem Stoffeintrag ist die Breite des freigehaltenen<br />

Grünstreifens am Hägebach allerdings zu gering dimensioniert.<br />

E 7 ist gut, allerdings müßten mehrere Maßnahmen dieser Kategorie mit flächenerschließendem<br />

Charakter entstehen nur so könnten die Verluste des Vogellebensraumes kompensiert<br />

werden.<br />

M:\Dokumente <strong>und</strong> Einstellungen\KUEHNS\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\OLKF6\05-060-07-Stellungnahme im<br />

PlFVerf.doc

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