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Karsten Sommer - BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland

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Die zur Berechnung herangezogene Hintergr<strong>und</strong>station Zartau stellt nur die Hintergr<strong>und</strong>belastung<br />

im Großraum dar. Diese Hintergr<strong>und</strong>belastung wird aber bei der Berechnung nicht durch<br />

die Vorbelastung im Gebiet aus der teilweise intensiven landwirtschaftlichen Nutzung <strong>und</strong><br />

den Belastungen aus dem Betrieb der B 189 ergänzt (UVS Textteil S. 183).<br />

Somit entsteht durch die zu geringe Beachtung der wirklichen Vorbelastung ein Rechenfehler<br />

bezüglich der realen Wirkzone der Stickstoffbelastung am Randstreifen der A 14 neu. Es handelt<br />

sich um einen gr<strong>und</strong>legenden methodischen Fehler, der auch auf alle anderenb Luftschadstoffe<br />

zu übertragen ist.<br />

Nach der TA – Luft 2002 <strong>und</strong> der 22. BImschV beträgt der zulässige Grenzwert 30 µg / m³ im<br />

Jahresmittelwert.<br />

Nach unseren bisherigen Erfahrungen liegt die zu erwartende Gesamtvorbelastung eher bei<br />

mindestens 15 µg / m³.<br />

Addiert man die zugr<strong>und</strong>egelegte Belastung des Autobahnbetriebes, ist auch im Bereich von<br />

mindestens 15 bis 25 Metern neben der Fahrbahn regelmäßig mit einer Grenzwertüberschreitung<br />

der Jahresmittelwerte zu rechnen. Bisher wurden nur jeweils 10 Meter neben der Fahrbahn<br />

als Eingriffs- <strong>und</strong> Ausgleichsflächen bilanziert.<br />

Hier muss den zusätzlichen Belastungen (Eingriff) des Naturhaushaltes entsprochen werden.<br />

Entsprechende Nachbesserungen bei den Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen sind dringend<br />

erforderlich.<br />

Für die Einschätzung der Gesamtvorbelastung im Gebiet wären die Daten aus der Messstation<br />

Burg eine wesentlich realistischere Berechnungsgr<strong>und</strong>lage gewesen.<br />

c) Ozon<br />

Zusätzlich fällt es auf das die Messung bzw. Erhebung der Ozonbelastung nicht mit in die<br />

UVS bzw. Planfeststellungsunterlagen eingeflossen ist. Gerade im ländlichen Bereich in der<br />

unmittelbaren Umgebung von der B 189 ist eine erhebliche Vorbelastung zu erwarten.<br />

Eine Überschreitung des Ozongrenzwertes kann eine starke Belastung der Fauna <strong>und</strong> Flora<br />

bedingen.<br />

In § 15 der 22. BImSchV werden die Schwellenwerte <strong>für</strong> den Schutz der Vegetation mit 200<br />

µg / m³ als St<strong>und</strong>enmittelwert <strong>und</strong> 65 µg /m³ als Tagesmittelwert festgelegt.<br />

Bei einer dauerhaften Überschreitung müsste zusätzlich ein erheblicher Ausgleich <strong>für</strong> die beeinträchtigten<br />

Randflächen der Autobahn erbracht werden.<br />

Hier besteht also noch erheblicher Untersuchungsbedarf, der vom Vorhabensträger dringend<br />

erbracht werden muss.<br />

6.3.5. Bewertung der Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen insgesamt<br />

a) Neu entstehende Biotope auf Straßenbegleitflächen<br />

M:\Dokumente <strong>und</strong> Einstellungen\KUEHNS\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\OLKF6\05-060-07-Stellungnahme im<br />

PlFVerf.doc

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