Karsten Sommer - BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland
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teilweise einen hohen Schutzstatus (u. a. nach BArtSchV) besitzen, ist eine genaue Erhebung<br />
der vorkommenden Arten zwingend notwendig.<br />
Durch Verlegung der Gräben wird schließlich massiv <strong>und</strong> aktiv in die potentiellen Lebensräume<br />
eingegriffen. Dies kann bei den Populationen zu erheblichen Verlusten führen.<br />
Beim einem F<strong>und</strong> der Arten müssen entsprechende Umsiedlungen <strong>und</strong> stattfinden. Zusätzlich<br />
wäre dann bei Neugestaltung der Lebensräume <strong>für</strong> die vorkommenden Arten naturschutzfachliche<br />
Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen anzuordnen.<br />
6.3.3 Flora<br />
Vorherrschender Naturraum ist teilweise reich strukturiertes Offenland mit zahlreichen Stillgewässern<br />
<strong>und</strong> feuchten Gräben, gerahmt von Wäldern.<br />
Leider sind die Darstellungen der Planfeststellungsunterlage zu den einzelnen Biotoptypen oft<br />
sehr unpräzise. Insbesondere wird eine Klassifizierung nach Lebensraumtypen des Anhanges<br />
1 der FFH-RL nicht vorgenommen. Dadurch ist die Bewertung der vorhandenen Flora mitunter<br />
nicht möglich.<br />
Ungeachtet dessen ist jedoch von einer massiven Beeinträchtigung des Schutzgutes „Flora“<br />
auszugehen. Die zu erwartenden Streusalzausträge aus dem Trassenbetrieb wirken besonders<br />
in Nadelholzforsten. (im Norden PG vorhanden). So wurden allein durch Spritzwasser <strong>und</strong><br />
Salzstaub noch 80 Meter von der Trasse entfernt bedeutende Waldschäden nachgewiesen.<br />
(Quelle: Forschung Straßenbau <strong>und</strong> Straßenverkehr, Heft 654, Jg. 1993, Kap. 5.2.7.1.1.3.5, S.<br />
33)<br />
6.3.4 Luft<br />
a) Luftbelastung allgemein<br />
Hinsichtlich der Auswirkungen des Vorhabens auf künftige Luftbelastungen besteht noch<br />
erheblicher Untersuchungsbedarf, der vom Vorhabensträger dringend erbracht werden muß,<br />
insbesondere <strong>für</strong> die Belastung des Stadtklimas in Colbitz (Zentrum) <strong>und</strong> Colbitz (West) <strong>und</strong><br />
die Summation aus Luftschadstoffen der B 189 alt <strong>und</strong> A 14 neu, die im Bereich Mose wirksam<br />
werden.<br />
Allgemein gelten Äcker <strong>und</strong> Offenlandflächen als Kaltluftentstehungsgebiete. Wobei die<br />
Kaltluftbildung vor allem bei Ostwetterlagen einsetzt. Die Lage der Trasse westlich der Ortslage<br />
Colbitz läßt eine Überschreitung der Luftschadstoffgrenzwerte (Cadmium, Ozon, NOX,<br />
PM 10, eventuell auch Blei, Schwefeldioxid) auch <strong>für</strong> die Wohnbebauung erwarten.<br />
Die im Lufthygienischen Gutachten aufgeführte geringe Geländeenergie im Bereich Colbitz<br />
Nord <strong>und</strong> West stellt keine Barriere <strong>für</strong> leichte Ostwinde dar, die in Kaltluftentstehungsnächten<br />
durchaus typisch sind.<br />
b) NOX<br />
Die Wirkprognose der Planfeststellungsunterlage bezüglich der Stickstoffoxidbelastung<br />
(NOX) an der geplanten Trasse der A 14 auf Fauna <strong>und</strong> Flora ist nicht nachvollziehbar.<br />
M:\Dokumente <strong>und</strong> Einstellungen\KUEHNS\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\OLKF6\05-060-07-Stellungnahme im<br />
PlFVerf.doc