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Karsten Sommer - BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland

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teilweise einen hohen Schutzstatus (u. a. nach BArtSchV) besitzen, ist eine genaue Erhebung<br />

der vorkommenden Arten zwingend notwendig.<br />

Durch Verlegung der Gräben wird schließlich massiv <strong>und</strong> aktiv in die potentiellen Lebensräume<br />

eingegriffen. Dies kann bei den Populationen zu erheblichen Verlusten führen.<br />

Beim einem F<strong>und</strong> der Arten müssen entsprechende Umsiedlungen <strong>und</strong> stattfinden. Zusätzlich<br />

wäre dann bei Neugestaltung der Lebensräume <strong>für</strong> die vorkommenden Arten naturschutzfachliche<br />

Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen anzuordnen.<br />

6.3.3 Flora<br />

Vorherrschender Naturraum ist teilweise reich strukturiertes Offenland mit zahlreichen Stillgewässern<br />

<strong>und</strong> feuchten Gräben, gerahmt von Wäldern.<br />

Leider sind die Darstellungen der Planfeststellungsunterlage zu den einzelnen Biotoptypen oft<br />

sehr unpräzise. Insbesondere wird eine Klassifizierung nach Lebensraumtypen des Anhanges<br />

1 der FFH-RL nicht vorgenommen. Dadurch ist die Bewertung der vorhandenen Flora mitunter<br />

nicht möglich.<br />

Ungeachtet dessen ist jedoch von einer massiven Beeinträchtigung des Schutzgutes „Flora“<br />

auszugehen. Die zu erwartenden Streusalzausträge aus dem Trassenbetrieb wirken besonders<br />

in Nadelholzforsten. (im Norden PG vorhanden). So wurden allein durch Spritzwasser <strong>und</strong><br />

Salzstaub noch 80 Meter von der Trasse entfernt bedeutende Waldschäden nachgewiesen.<br />

(Quelle: Forschung Straßenbau <strong>und</strong> Straßenverkehr, Heft 654, Jg. 1993, Kap. 5.2.7.1.1.3.5, S.<br />

33)<br />

6.3.4 Luft<br />

a) Luftbelastung allgemein<br />

Hinsichtlich der Auswirkungen des Vorhabens auf künftige Luftbelastungen besteht noch<br />

erheblicher Untersuchungsbedarf, der vom Vorhabensträger dringend erbracht werden muß,<br />

insbesondere <strong>für</strong> die Belastung des Stadtklimas in Colbitz (Zentrum) <strong>und</strong> Colbitz (West) <strong>und</strong><br />

die Summation aus Luftschadstoffen der B 189 alt <strong>und</strong> A 14 neu, die im Bereich Mose wirksam<br />

werden.<br />

Allgemein gelten Äcker <strong>und</strong> Offenlandflächen als Kaltluftentstehungsgebiete. Wobei die<br />

Kaltluftbildung vor allem bei Ostwetterlagen einsetzt. Die Lage der Trasse westlich der Ortslage<br />

Colbitz läßt eine Überschreitung der Luftschadstoffgrenzwerte (Cadmium, Ozon, NOX,<br />

PM 10, eventuell auch Blei, Schwefeldioxid) auch <strong>für</strong> die Wohnbebauung erwarten.<br />

Die im Lufthygienischen Gutachten aufgeführte geringe Geländeenergie im Bereich Colbitz<br />

Nord <strong>und</strong> West stellt keine Barriere <strong>für</strong> leichte Ostwinde dar, die in Kaltluftentstehungsnächten<br />

durchaus typisch sind.<br />

b) NOX<br />

Die Wirkprognose der Planfeststellungsunterlage bezüglich der Stickstoffoxidbelastung<br />

(NOX) an der geplanten Trasse der A 14 auf Fauna <strong>und</strong> Flora ist nicht nachvollziehbar.<br />

M:\Dokumente <strong>und</strong> Einstellungen\KUEHNS\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\OLKF6\05-060-07-Stellungnahme im<br />

PlFVerf.doc

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