Karsten Sommer - BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland
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- 52 - Außerdem sind alle Fledermausleitlinien aus den Bestands- und Konfliktplänen zur Planfeststellung an rechtzeitig und fachlich richtig mit entsprechenden Fledermausleiteinrichtungen zu versehen. Allerdings ist die Maßnahme aus naturschutzfachlicher Sicht bestenfalls die zweite Wahl und daher insgesamt abzulehnen. Eine wirksame Schutzvorrichtung für die Tiere kann nur eine Grünbrücke über die A 14 neu (nach Möglichkeit auch über die B 189 alt darstellen. d) flächenmäßiger Ersatz Prinzipiell ist zu bemängeln, dass für die verlärmten und zerschnittenen Fledermauslebensräume kein entsprechender flächenmäßiger Ersatz vorgesehen ist. In den teilweise ausgeräumten Agrarlandschaften in der weiteren Nachbarschaft (ohne Lärmbelastung) sollten zusätzliche Gehölzinseln mit einheimischen Laubgehölzen angelegt werden. e) Mopsfledermaus / FFH Besonders beachtlich erscheint auch das Vorkommen der Mopsfledermaus. Dass es intensive Beziehungen zum benachbarten FFH-Gebiet gibt, erscheint uns aufgrund der Habitatstrukturen als sehr wahrscheinlich. Die Empfindlichkeit der vom Aussterben bedrohten Art (RL Sachsen Anhalt) macht besondere Schutzmaßnahmen nötig. Die Faunistische Sonderuntersuchung 2005 aus der Planfeststellungsunterlage geht von einer besonderen Wertigkeit des äußersten Nordes des PG - also in den Forstbereichen nördlich von Colbitz aus. Die bereits geforderte Grünbrücke zur K 19 müsste rechtzeitig vor Betriebsbeginn der Trasse hergestellt werden. Bei einer späteren Entwicklung der Maßnahme ist in den ersten Jahren mit einem erheblichen Ansteigen der Verkehrsopfer unter den Fledermäusen zu rechnen. Bei den reproduktionsschwachen Arten wie Fledermäusen und hier insbesondere der Mopsfledermaus muss bereits bei geringen Verlusten mit dem Zusammenbrechen der Population gerechnet werden. • Fische Da bisher noch keine Erkenntnisse zu den Vorkommen von Fischarten anfertigt wurden, bitten wir um eine nachträgliche Untersuchung. Die vorgefundenen potentiellen Lebensräume in den Bach- und Grabensystemen können beispielsweise von Bitterling und Schlammpeizger bevölkert werden. Der besonders hohe Schutzstatus allein dieser Arten der FFH-RL Anhangs II bedingt eine faunistische Nachuntersuchung. Schließlich wird erheblich in die Lebensräume Hägebach und Wiepgraben eingegriffen. • Mollusken Zum Vorkommen von Mollusken (Großmuscheln und Schnecken) liegen keine Untersuchungen vor. Auch hier sind entsprechende Funde durchaus zu erwarten. Da verschiedene Arten M:\Dokumente und Einstellungen\KUEHNS\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\OLKF6\05-060-07-Stellungnahme im PlFVerf.doc
- 53 - teilweise einen hohen Schutzstatus (u. a. nach BArtSchV) besitzen, ist eine genaue Erhebung der vorkommenden Arten zwingend notwendig. Durch Verlegung der Gräben wird schließlich massiv und aktiv in die potentiellen Lebensräume eingegriffen. Dies kann bei den Populationen zu erheblichen Verlusten führen. Beim einem Fund der Arten müssen entsprechende Umsiedlungen und stattfinden. Zusätzlich wäre dann bei Neugestaltung der Lebensräume für die vorkommenden Arten naturschutzfachliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen anzuordnen. 6.3.3 Flora Vorherrschender Naturraum ist teilweise reich strukturiertes Offenland mit zahlreichen Stillgewässern und feuchten Gräben, gerahmt von Wäldern. Leider sind die Darstellungen der Planfeststellungsunterlage zu den einzelnen Biotoptypen oft sehr unpräzise. Insbesondere wird eine Klassifizierung nach Lebensraumtypen des Anhanges 1 der FFH-RL nicht vorgenommen. Dadurch ist die Bewertung der vorhandenen Flora mitunter nicht möglich. Ungeachtet dessen ist jedoch von einer massiven Beeinträchtigung des Schutzgutes „Flora“ auszugehen. Die zu erwartenden Streusalzausträge aus dem Trassenbetrieb wirken besonders in Nadelholzforsten. (im Norden PG vorhanden). So wurden allein durch Spritzwasser und Salzstaub noch 80 Meter von der Trasse entfernt bedeutende Waldschäden nachgewiesen. (Quelle: Forschung Straßenbau und Straßenverkehr, Heft 654, Jg. 1993, Kap. 5.2.7.1.1.3.5, S. 33) 6.3.4 Luft a) Luftbelastung allgemein Hinsichtlich der Auswirkungen des Vorhabens auf künftige Luftbelastungen besteht noch erheblicher Untersuchungsbedarf, der vom Vorhabensträger dringend erbracht werden muß, insbesondere für die Belastung des Stadtklimas in Colbitz (Zentrum) und Colbitz (West) und die Summation aus Luftschadstoffen der B 189 alt und A 14 neu, die im Bereich Mose wirksam werden. Allgemein gelten Äcker und Offenlandflächen als Kaltluftentstehungsgebiete. Wobei die Kaltluftbildung vor allem bei Ostwetterlagen einsetzt. Die Lage der Trasse westlich der Ortslage Colbitz läßt eine Überschreitung der Luftschadstoffgrenzwerte (Cadmium, Ozon, NOX, PM 10, eventuell auch Blei, Schwefeldioxid) auch für die Wohnbebauung erwarten. Die im Lufthygienischen Gutachten aufgeführte geringe Geländeenergie im Bereich Colbitz Nord und West stellt keine Barriere für leichte Ostwinde dar, die in Kaltluftentstehungsnächten durchaus typisch sind. b) NOX Die Wirkprognose der Planfeststellungsunterlage bezüglich der Stickstoffoxidbelastung (NOX) an der geplanten Trasse der A 14 auf Fauna und Flora ist nicht nachvollziehbar. M:\Dokumente und Einstellungen\KUEHNS\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\OLKF6\05-060-07-Stellungnahme im PlFVerf.doc
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Außerdem sind alle Fledermausleitlinien aus den Bestands- <strong>und</strong> Konfliktplänen zur Planfeststellung<br />
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zu versehen.<br />
Allerdings ist die Maßnahme aus naturschutzfachlicher Sicht bestenfalls die zweite Wahl <strong>und</strong><br />
daher insgesamt abzulehnen. Eine wirksame Schutzvorrichtung <strong>für</strong> die Tiere kann nur eine<br />
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d) flächenmäßiger Ersatz<br />
Prinzipiell ist zu bemängeln, dass <strong>für</strong> die verlärmten <strong>und</strong> zerschnittenen Fledermauslebensräume<br />
kein entsprechender flächenmäßiger Ersatz vorgesehen ist. In den teilweise ausgeräumten<br />
Agrarlandschaften in der weiteren Nachbarschaft (ohne Lärmbelastung) sollten zusätzliche<br />
Gehölzinseln mit einheimischen Laubgehölzen angelegt werden.<br />
e) Mopsfledermaus / FFH<br />
Besonders beachtlich erscheint auch das Vorkommen der Mopsfledermaus. Dass es intensive<br />
Beziehungen zum benachbarten FFH-Gebiet gibt, erscheint uns aufgr<strong>und</strong> der Habitatstrukturen<br />
als sehr wahrscheinlich. Die Empfindlichkeit der vom Aussterben bedrohten Art (RL<br />
Sachsen Anhalt) macht besondere Schutzmaßnahmen nötig.<br />
Die Faunistische Sonderuntersuchung 2005 aus der Planfeststellungsunterlage geht von einer<br />
besonderen Wertigkeit des äußersten Nordes des PG - also in den Forstbereichen nördlich von<br />
Colbitz aus.<br />
Die bereits geforderte Grünbrücke zur K 19 müsste rechtzeitig vor Betriebsbeginn der Trasse<br />
hergestellt werden. Bei einer späteren Entwicklung der Maßnahme ist in den ersten Jahren mit<br />
einem erheblichen Ansteigen der Verkehrsopfer unter den Fledermäusen zu rechnen. Bei den<br />
reproduktionsschwachen Arten wie Fledermäusen <strong>und</strong> hier insbesondere der Mopsfledermaus<br />
muss bereits bei geringen Verlusten mit dem Zusammenbrechen der Population gerechnet<br />
werden.<br />
• Fische<br />
Da bisher noch keine Erkenntnisse zu den Vorkommen von Fischarten anfertigt wurden, bitten<br />
wir um eine nachträgliche Untersuchung.<br />
Die vorgef<strong>und</strong>enen potentiellen Lebensräume in den Bach- <strong>und</strong> Grabensystemen können beispielsweise<br />
von Bitterling <strong>und</strong> Schlammpeizger bevölkert werden. Der besonders hohe<br />
Schutzstatus allein dieser Arten der FFH-RL Anhangs II bedingt eine faunistische Nachuntersuchung.<br />
Schließlich wird erheblich in die Lebensräume Hägebach <strong>und</strong> Wiepgraben eingegriffen.<br />
• Mollusken<br />
Zum Vorkommen von Mollusken (Großmuscheln <strong>und</strong> Schnecken) liegen keine Untersuchungen<br />
vor. Auch hier sind entsprechende F<strong>und</strong>e durchaus zu erwarten. Da verschiedene Arten<br />
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