Karsten Sommer - BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland

Karsten Sommer - BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland Karsten Sommer - BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland

29.01.2013 Aufrufe

- 50 - Durchlassfunktion als Amphibienfalle. An Wanderungstagen können dort hunderte Tiere überfahren werden. Durch das Vorkommen von Moorfrosch und Knoblauchkröte wären dabei zwei Arten des Anhangs IV FFH-RL betroffen. - Durchlässe Daher ist auch im südlichen Teil des geplanten Abschnittes 1.2 die geringe Anzahl der geplanten Durchlässe zu bemängeln. Die Anzahl muss erhöht werden. - Ersatzlebensraum, Grünbrücke Hier soll neben dem geplanten Ersatzlebensraum (Anlage eines Gewässers) auch noch eine Grünbrücke mit abgestimmten Amphibienleiteinrichtungen über die Troglage der A14 Plan geplant werden. Insgesamt ist jedoch die Erfolgschance einen derartig gut ausgeprägten Arten- und Strukturreichtum wie im Ursprungsbiotop zu erreichen eher gering. Daher ist der mehr erfolgversprechenden Variante „Grünbrücke“ der Vorrang einzuräumen. d) Durchlass Wiepgraben Der geplante Durchlass DL 1.2 /01 am Wiepgraben ist zu klein dimensioniert. Er entspricht nicht den Lebensraumanforderungen der nach BArtschV besonders geschützten Arten. Er sollte durch ein Bauwerk entsprechend dem vorhandenen Bauwerk Bw 11.1A gestaltet werden. Damit könnten die passierenden Arten (insbesondere auch Großsäugetiere) neben der B189 auch die A 14 an dieser Stelle queren. Das Gebiet zwischen den beiden Trassen B189 und A 14 Plan würde damit nicht zur „Wildfalle“. Zahlreiche Unfälle mit Gefahren für Mensch und Tier könnten dadurch vermieden werden. e) weitere Stillgewässer Unabhängig davon sollten weitere Stillgewässer als Ersatzareale angeboten werden. Nach den neueren naturschutzfachlichen Erkenntnissen, ist die Anlage von Amphibiendurchlässen die Ersatzmaßnahme mit der geringsten Erfolgsquote. Der hohe Schutzstatus der Tiere verlangt zumindest für die Arten der FFH-RL Anhang II und IV bei entsprechender Zerschneidung der Lebensräume die Einrichtung zusätzlicher Ersatzlebensraum im Umfeld. f) Regenrückhaltebecken an Auffahrt zur B 189 Die Gewässer der Regenrückhaltebecken werden mit hoher Wahrscheinlichkeit auch verschiedenen wertgebenden Arten anziehen. Durch die komplette Umfassung der geschaffenen Gewässer durch die Verkehrstrassen (Auffahrten und geplante Autobahntrasse plus B189) ist mit zahlreichen Verlusten unter den jeweiligen Arten durch den Straßenverkehr zu rechnen. Insbesondere das geplante Regenrückhaltebecken an der Auffahrt zur B 189 ist zu verlegen, da es Amphibien anzieht. Die Konzentration der Schadstoffe im Becken hätte jedoch negative Folgen für die Amphibien. Außerdem würde so die Isolation der Populationen befördert werden. g) Verlegung Hägebach: M:\Dokumente und Einstellungen\KUEHNS\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\OLKF6\05-060-07-Stellungnahme im PlFVerf.doc

- 51 - In den uns zugänglichen Planfeststellungsunterlagen wird die Verlegung des Hägebachs als notwendig dargestellt. Dieser Auffassung ist prinzipiell zufolgen. Allerdings bleibt offen, wo und auf welche Art der Hägebach derzeit genau geführt wird. Die derzeitige Verrohrung wird nur angedeutet und nicht näher erklärt. So ist nicht auszuschließen, dass bei der Baumaßnahme auch wichtige Teillebensräume verloren gehen. Aus den Planungsunterlagen geht hervor, dass der Hägebach zahlreichen nach der Bundesartenschutzverordnung besonders und streng geschützten Tieren als Lebensraum dient. (siehe Faunistische Sonderuntersuchungen, Planfeststellungsunterlagen). Das Vorkommen der gebänderten Prachtlibelle lässt auf eine relativ hohe Strukturgüte schließen. Die Ausführung des Vorhabens als Linienstruktur mit naturfernem Habitus ist zu bemängeln. Durch die geplante parallele Führung des Baches unmittelbar an der Trasse, ist mit einer starken Schadstoffbelastung durch den Trassenbetrieb zu rechnen. Die eingetragenen Stoffe werden im Grabensystem weiterverbreitet und belasten die Gewässerqualität. • Fledermäuse a) tatsächlichen Besiedlung der Obstbaumallee Über die bislang in den Planungsunterlagen erbrachten Aussagen zur Naturraumausstattung hinaus ist vor allem noch eine Aussage zu der tatsächlichen Besiedlung der Obstbaumallee durch Fledermäuse erforderlich. Aus den Planfeststellungsunterlagen geht nicht hervor ob die zahlreichen Höhlen der alten Obstbaumallee Wirtschaftsweg „Loitscher Weg“ als Quartiere genutzt werden. Durch die massive Nutzung der Obstallee als Leitlinie und Jagdgebiet ist eine Nutzung der Bäume als Quartier sehr wahrscheinlich. Da es sich bei Fledermäusen immer um Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie handelt, muss vor dem Eingriff durch Vermeidung eines direkten Eingriffs in die potentiellen Sommer- und Winterlebensräume der Tiere ein Verlust der aktuell genutzten Lebensstätte ausgeschlossen werden. Schließlich können die noch flugunfähigen Jungtiere und die Winters geweckten Alttiere direkt oder indirekt Opfer einer Baumfällung werden. Hier sollte eine genaue telemetrische Untersuchung aller potentiellen Fledermauslebensstätten (zu fällende Bäume mit entsprechenden Höhlen und Rindenplatten und Spalten) veranlasst werden. Damit können empfindliche Verluste bei den Populationen vermindert werden. b) Kiefernforst nördlich des Sackberges Gleiches wie zu b) gilt grundsätzlich auch für die geplanten Baumfällungen nördlich des Sackberges im Kiefernforst und im nördlichsten Bereich des Streckenabschnittes (Plan) 1.2. c) Fledermausleithilfen / Grünbrücke Die im LBP vorgeschlagenen Fledermausleithilfen müssen deutlich vor Inbetriebnahme (K 12) Bw 13 des Trassenneubaus funktionstüchtig sein. Dazu gehört auch eine rechtzeitige Neupflanzung der vorgelagerten Leitstruktur links und recht der geplanten Trasse der A 14. M:\Dokumente und Einstellungen\KUEHNS\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\OLKF6\05-060-07-Stellungnahme im PlFVerf.doc

- 50 -<br />

Durchlassfunktion als Amphibienfalle. An Wanderungstagen können dort h<strong>und</strong>erte Tiere überfahren<br />

werden. Durch das Vorkommen von Moorfrosch <strong>und</strong> Knoblauchkröte wären dabei<br />

zwei Arten des Anhangs IV FFH-RL betroffen.<br />

- Durchlässe<br />

Daher ist auch im südlichen Teil des geplanten Abschnittes 1.2 die geringe Anzahl der geplanten<br />

Durchlässe zu bemängeln. Die Anzahl muss erhöht werden.<br />

- Ersatzlebensraum, Grünbrücke<br />

Hier soll neben dem geplanten Ersatzlebensraum (Anlage eines Gewässers) auch noch eine<br />

Grünbrücke mit abgestimmten Amphibienleiteinrichtungen über die Troglage der A14 Plan<br />

geplant werden. Insgesamt ist jedoch die Erfolgschance einen derartig gut ausgeprägten Arten-<br />

<strong>und</strong> Strukturreichtum wie im Ursprungsbiotop zu erreichen eher gering. Daher ist der<br />

mehr erfolgversprechenden Variante „Grünbrücke“ der Vorrang einzuräumen.<br />

d) Durchlass Wiepgraben<br />

Der geplante Durchlass DL 1.2 /01 am Wiepgraben ist zu klein dimensioniert. Er entspricht<br />

nicht den Lebensraumanforderungen der nach BArtschV besonders geschützten Arten. Er<br />

sollte durch ein Bauwerk entsprechend dem vorhandenen Bauwerk Bw 11.1A gestaltet werden.<br />

Damit könnten die passierenden Arten (insbesondere auch Großsäugetiere) neben der<br />

B189 auch die A 14 an dieser Stelle queren. Das Gebiet zwischen den beiden Trassen B189<br />

<strong>und</strong> A 14 Plan würde damit nicht zur „Wildfalle“.<br />

Zahlreiche Unfälle mit Gefahren <strong>für</strong> Mensch <strong>und</strong> Tier könnten dadurch vermieden werden.<br />

e) weitere Stillgewässer<br />

Unabhängig davon sollten weitere Stillgewässer als Ersatzareale angeboten werden. Nach den<br />

neueren naturschutzfachlichen Erkenntnissen, ist die Anlage von Amphibiendurchlässen die<br />

Ersatzmaßnahme mit der geringsten Erfolgsquote. Der hohe Schutzstatus der Tiere verlangt<br />

zumindest <strong>für</strong> die Arten der FFH-RL Anhang II <strong>und</strong> IV bei entsprechender Zerschneidung der<br />

Lebensräume die Einrichtung zusätzlicher Ersatzlebensraum im Umfeld.<br />

f) Regenrückhaltebecken an Auffahrt zur B 189<br />

Die Gewässer der Regenrückhaltebecken werden mit hoher Wahrscheinlichkeit auch verschiedenen<br />

wertgebenden Arten anziehen. Durch die komplette Umfassung der geschaffenen<br />

Gewässer durch die Verkehrstrassen (Auffahrten <strong>und</strong> geplante Autobahntrasse plus B189) ist<br />

mit zahlreichen Verlusten unter den jeweiligen Arten durch den Straßenverkehr zu rechnen.<br />

Insbesondere das geplante Regenrückhaltebecken an der Auffahrt zur B 189 ist zu verlegen,<br />

da es Amphibien anzieht. Die Konzentration der Schadstoffe im Becken hätte jedoch negative<br />

Folgen <strong>für</strong> die Amphibien. Außerdem würde so die Isolation der Populationen befördert werden.<br />

g) Verlegung Hägebach:<br />

M:\Dokumente <strong>und</strong> Einstellungen\KUEHNS\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\OLKF6\05-060-07-Stellungnahme im<br />

PlFVerf.doc

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!