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Karsten Sommer - BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland

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M:\Dokumente <strong>und</strong> Einstellungen\KUEHNS\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\OLKF6\05-060-07-Stellungnahme im<br />

PlFVerf.doc<br />

- 5 -<br />

<strong>und</strong> seiner Alternativen, insbesondere auch den Ausbau des bestehenden Netzes. Erst nach<br />

Abarbeitung dieses Auftrages, Bericht hierüber gegenüber dem B<strong>und</strong>estag <strong>und</strong> Aufnahme des<br />

Vorhabens in den Straßenbauplan (als Anlage zum B<strong>und</strong>eshaushalt) wird das Projekt zum<br />

vordringlichen Bedarf. Da nach hiesigen Erkenntnissen bisher eine Aufnahme in den Straßenbauplan<br />

gerade nicht erfolgt ist, ist eine umfassende <strong>und</strong> nachvollziehbare Rechtfertigung des<br />

Vorhabens erforderlich. Dem wird die pauschale Betrachtungsweise in den Unterlagen nicht<br />

gerecht.<br />

Für den Neubau der A 14 fehlt der Bedarf. Der Neubau der A 14 wird als ein Vorhaben dargestellt,<br />

das in gigantischem Ausmaße Verkehr anziehen <strong>und</strong> das Verkehrsaufkommen in diesem<br />

Raum um ein Mehrfaches erhöhen wird. Die damit einhergehenden Beeinträchtigungen<br />

sind nicht erwünscht <strong>und</strong> nicht gerechtfertigt. Von im Jahre 2000 gezählten 12.000 Kfz/Tag<br />

auf der B 189 im Bereich Mose/Colbitz soll der Verkehr auf prognostizierte 54.000 Fahrzeuge<br />

(38.000 auf der A 14, 16.000 auf der B 189) ansteigen.<br />

Die Prognosezahlen sind nicht glaubhaft. Bereits die Prognose ohne Bau der A 14 mit einem<br />

Verkehrsanstieg auf bis zu 19.000 Fahrzeuge/Tag auf der B 189 widerspricht deutlich den<br />

strukturellen Entwicklungen, die <strong>für</strong> diesen Bereich allein einen Bevölkerungsrückgang von<br />

2002 bis 2020 um bis zu etwa 20 % prognostizieren. Eine Prognose, die einen echten Verkehrsbedarf<br />

auf dieser Verbindung aufzeigt, ist aber erforderlich, da sonstige Vorzüge den<br />

Bau der Trasse nicht rechtfertigen können. Das wird deutlich an folgenden Beispielen:<br />

Als Vorteil wird allgemein die Verbesserung der Erschließungssituation genannt. Ein Vergleich<br />

mit der Planung des sog. blauen Netzes im Land Brandenburg zeigt jedoch <strong>für</strong> den Abschnitt<br />

der A 14 im Lande Brandenburg beispielhaft, dass sich die Erschließungssituation<br />

durch kleinteilige Maßnahmen im Bestandsnetz auf annähernd den gleichen Stand verbessern<br />

lässt, wie durch den Bau der A 14. Die im Erläuterungsbericht angeführte Verbesserung der<br />

Verkehrsbeziehung zu den Nord- <strong>und</strong> Ostseehäfen ist nicht relevant. Die Verkehrsbeziehung<br />

zu den Nordseehäfen wird durch die A 14 überhaupt nicht verbessert, die Entfernung von<br />

Magdeburg zu den Ostseehäfen Kiel <strong>und</strong> Rostock wird gerade einmal um 30 <strong>und</strong> 70 km verkürzt.<br />

Von einer relevanten oder gar im Verhältnis zu dem erheblichen Aufwand <strong>für</strong> das Vorhaben<br />

stehenden Erschließungsvorteil kann nicht die Rede sein. Das gilt auch <strong>für</strong> den Freizeitverkehr,<br />

<strong>für</strong> den hier beispielhaft das Heidecamp angeführt wird. Das Heidecamp ist jedoch<br />

ein relativer kleiner 5-Sterne-Campingplatz, <strong>für</strong> den die in r<strong>und</strong> 300 m Entfernung <strong>und</strong><br />

auf einem 7 m hohen Damm geführte A 14 eher einen Nachteil darstellen dürfte.<br />

Vor allem jedoch wurde das konkret beantragte Vorhaben überhaupt nicht gerechtfertigt. Beantragt<br />

ist im vorliegenden Planfeststellungsverfahren ausschließlich ein sehr kurzer Abschnitt<br />

der A 14, der mit den südlich <strong>und</strong> nördlich anschließenden Abschnitten zunächst noch<br />

nicht in unmittelbarem Zusammenhang gesehen werden kann, da die Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>für</strong> die nachfolgenden Abschnitte gar nicht in kürzerer Zeit beginnen sollen. Zu fordern ist<br />

daher, dass ein Bedarf <strong>für</strong> diesen hier beantragten Abschnitt der A 14 dargelegt wird. Das ist<br />

versäumt worden.<br />

Die mit der A 14 einhergehenden Folgen, die Belastung des Gebietes mit enormen Verkehrsmengen,<br />

das Abziehen der Wirtschaftskraft aus dem ländlichen Raum, die großflächige Verlärmung,<br />

der Schaden an Gr<strong>und</strong>stückswerten <strong>und</strong> Tourismus, sind daher nicht gerechtfertigt.<br />

Im einzelnen:

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