Karsten Sommer - BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland

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29.01.2013 Aufrufe

- 44 - Es fällt auf, dass die Wertigkeiten der Habitate (Konfliktpunkte K 19, K 5, K 11, K 18, K 10, K 8) regelmäßig als von mittlerer Bedeutung eingestuft werden, obwohl teilweise mehrere streng geschützte Arten als Brut- und Rastvögel auftreten (z. B. K 19). Diese Bewertung ist auf die ungenügende Gewichtung der Greifvögel im früheren Gutachten (2003) zurückzuführen. Die Unterbewertung der Habitate führt zu mangelnden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. • Eingriffe durch Immissionen a) Wirkzone von Belastungen allgemein Durch den Betrieb und die Unterhaltung von Verkehrswegen entstehen eine Vielzahl von schädlichen Stoffeinträgen und Reizen. Die in den Planungsunterlagen allgemein festgestellte Wirkzone dieser Belastungen von 100 Metern jeweils links und rechts der Trasse erscheint hier bereits grundsätzlich als zu gering. b) Lärmbelastungen In der UVS, Karte 9 Blatt 1 Schutzgüter Mensch Klima Luft wird die Belastung der menschlichen Siedlungsbereiche mit Werten über 50 dB (Tagesbelastung) im Abstand von jeweils 750 Metern links und rechts der geplanten Neutrasse angenommen. Im Trassennahbereich sind natürlich höhere Lärmbelastungen als nur 50dB anzunehmen. Bei dieser Lärmbelastung nimmt die Lebensraumeignung für Rast und Brutvögel nach Reck (2001) im 1,5 - Kilometerkorridor der geplanten Autobahn bereits deutlich ab. Eine extrem starke Abnahme der Brutvogeldichte beidseitig der Trasse im Abstand von 500 Metern ergibt bei einer Gesamtlänge von 7,5 km einen Beeinträchtigungsraum von 7,5 Quadratkilometern. c) Vergrämungen wegen Lichteffekten Zusätzlich werden die entsprechenden Vergrämungen aus Lichteffekten durch den Betrieb der Trasse nicht hinreichend qualifiziert. So ist zum Beispiel bei Wiesenbrütern selbst noch in einer Entfernung von 2 km eine Beeinträchtigung des Fortpflanzungserfolges nachweisbar (hier besonders Braunkehlchen). Bislang sind hier kaum Maßnahmen zur Verhinderung/Vermeidung der Eingriffe/Belastungen nach b) und c) vorgesehen. Der Schwerpunkt Vermeidung wurde bei geschützten Arten zu wenig Gewicht beigemessen. d) Eignung der Kompensationsflächen Da die meisten Ausgleichsmaßnahmen sich in unmittelbarer Nähe zur Trasse befinden, ist durch die betriebs- und baubedingt zu erwartende Verlärmung und Schadstoffbelastung der BAB 14 neu von einer geringen Lebensraumeignung für die meisten streng geschützten Arten auszugehen. Damit können die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Trassennähe für das M:\Dokumente und Einstellungen\KUEHNS\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\OLKF6\05-060-07-Stellungnahme im PlFVerf.doc

- 45 - Schutzgut Tier - hier in besonderem Maße Vögel - schon insgesamt als nicht ausreichend betrachtet werden. • Tierarten im Einzelnen • Vögel In einer überschlägigen Populationsgefährdungsanalyse nach Rassmus (2003) wird für die hier nachfolgend aufgeführten, meist streng geschützten bzw. in der Vogelschutzrichtlinie gelisteten Arten eine Gefährdungseinschätzung unternommen. Verschiedene dieser Arten eigenen sich auch als Indikatorarten für die hohe Qualität bestimmter Biotoptypen/Hauptlebensräume. Sie werden daher in der naturschutzfachlichen Praxis als Indikatortierarten oder Leitarten besonders gewichtet, da sich über den Verlust ihres Lebensraumes ein allgemeiner Trend auch für andere Arten des jeweiligen Lebensraumes ableiten lässt. Nachfolgend werden zu den einzeln genannten Arten die in den Planfeststellungsunterlagen angegebenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen überschlägig an ihren aufwertenden Effekten für die betroffenen Arten gemessen. Wenn dabei ein Defizit erkennbar wird, müssen zusätzliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in die Planung eingearbeitet werden. a) Braunkehlchen Nördlich Colbitz wird das Brutgebiet in einem bedeutenden Lebensraum des Braunkehlchens zerschnitten, überbaut, verlärmt und stofflich beeinträchtigt. Die sensibel auf Lärm reagierende Art wird dadurch komplett aus ihrem Lebensraum vertrieben. Die Untersuchungsfläche 3-3 der Intensivvogelkartierung 2003 aus der UVS zeigte eine besonders hohe Bestandsdichte und eine gute Ausprägung des Lebensraumes. (mindestens 5 Brutpaare). Das Braunkehlchen wird als Indikatorart / Leitart für eine gute Ausprägung des Lebensraums strukturreicher Grünland / Offenlandbereiche betrachtet. Die Leitart wird in der Berner Konvention als „Strictly Protected Fauna Species“ geführt. (Dieser Fakt wird in der Planung nicht berücksichtigt). Außerdem ist das Braunkehlchen im Anhang II der EU-Vogelschutzrichtlinie gelistet. Nach unserer überschlägigen Einschätzung sind die zerstörten Lebensräume des Braunkehlchens nicht mit den vorgeschlagenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensierbar. Außerdem hätte bei der Abstimmung der Trassenlage entsprechend auf die Brutkolonie Rücksicht genommen werden müssen. Hier fordern wir eine Korrektur der Linienbestimmung. Da die Erhaltungsziele des SPA Colbitz-Letzlinger Heide nicht hinreichend spezifiziert sind, gehen wir davon aus, dass sie als Schutzziel zu behandeln sind. Nach unserer Einschätzung verdient das Vorkommen nach seiner Dichte und Ausprägung eine besondere Aufmerksamkeit sowohl als unabhängiger Bestand als auch als Unterpopulation des Vogelschutzgebietes. Eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes ist also zu erwarten. Derartig gut ausgeprägte Teilpopulationen werden sonst regelmäßig unter Schutz gestellt. b) Schwarzmilan M:\Dokumente und Einstellungen\KUEHNS\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\OLKF6\05-060-07-Stellungnahme im PlFVerf.doc

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Es fällt auf, dass die Wertigkeiten der Habitate (Konfliktpunkte K 19, K 5, K 11, K 18, K 10,<br />

K 8) regelmäßig als von mittlerer Bedeutung eingestuft werden, obwohl teilweise mehrere<br />

streng geschützte Arten als Brut- <strong>und</strong> Rastvögel auftreten (z. B. K 19).<br />

Diese Bewertung ist auf die ungenügende Gewichtung der Greifvögel im früheren Gutachten<br />

(2003) zurückzuführen. Die Unterbewertung der Habitate führt zu mangelnden Ausgleichs-<br />

<strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen.<br />

• Eingriffe durch Immissionen<br />

a) Wirkzone von Belastungen allgemein<br />

Durch den Betrieb <strong>und</strong> die Unterhaltung von Verkehrswegen entstehen eine Vielzahl von<br />

schädlichen Stoffeinträgen <strong>und</strong> Reizen.<br />

Die in den Planungsunterlagen allgemein festgestellte Wirkzone dieser Belastungen von 100<br />

Metern jeweils links <strong>und</strong> rechts der Trasse erscheint hier bereits gr<strong>und</strong>sätzlich als zu gering.<br />

b) Lärmbelastungen<br />

In der UVS, Karte 9 Blatt 1 Schutzgüter Mensch Klima Luft wird die Belastung der menschlichen<br />

Siedlungsbereiche mit Werten über 50 dB (Tagesbelastung) im Abstand von jeweils<br />

750 Metern links <strong>und</strong> rechts der geplanten Neutrasse angenommen. Im Trassennahbereich<br />

sind natürlich höhere Lärmbelastungen als nur 50dB anzunehmen.<br />

Bei dieser Lärmbelastung nimmt die Lebensraumeignung <strong>für</strong> Rast <strong>und</strong> Brutvögel nach Reck<br />

(2001) im 1,5 - Kilometerkorridor der geplanten Autobahn bereits deutlich ab.<br />

Eine extrem starke Abnahme der Brutvogeldichte beidseitig der Trasse im Abstand von 500<br />

Metern ergibt bei einer Gesamtlänge von 7,5 km einen Beeinträchtigungsraum von 7,5 Quadratkilometern.<br />

c) Vergrämungen wegen Lichteffekten<br />

Zusätzlich werden die entsprechenden Vergrämungen aus Lichteffekten durch den Betrieb der<br />

Trasse nicht hinreichend qualifiziert.<br />

So ist zum Beispiel bei Wiesenbrütern selbst noch in einer Entfernung von 2 km eine Beeinträchtigung<br />

des Fortpflanzungserfolges nachweisbar (hier besonders Braunkehlchen).<br />

Bislang sind hier kaum Maßnahmen zur Verhinderung/Vermeidung der Eingriffe/Belastungen<br />

nach b) <strong>und</strong> c) vorgesehen. Der Schwerpunkt Vermeidung wurde bei geschützten Arten zu<br />

wenig Gewicht beigemessen.<br />

d) Eignung der Kompensationsflächen<br />

Da die meisten Ausgleichsmaßnahmen sich in unmittelbarer Nähe zur Trasse befinden, ist<br />

durch die betriebs- <strong>und</strong> baubedingt zu erwartende Verlärmung <strong>und</strong> Schadstoffbelastung der<br />

BAB 14 neu von einer geringen Lebensraumeignung <strong>für</strong> die meisten streng geschützten Arten<br />

auszugehen. Damit können die Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen in Trassennähe <strong>für</strong> das<br />

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