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Karsten Sommer - BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland

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gleich ermöglichen würde. Da der Ausbau der B 189 zur Erfüllung der der neuen Verbindung<br />

zugedachten Funktion gr<strong>und</strong>sätzlich in Betracht kommt, muss insoweit auch ein echter Vergleich<br />

möglich sein. Die BAB A 14 ist jedenfalls mit einem größeren bautechnischen Aufwand<br />

<strong>und</strong> umfangreicheren Eingriffen in Natur <strong>und</strong> Landschaft verb<strong>und</strong>en. Die nicht näher<br />

qualifizierten Aussagen bieten keinen Ansatzpunkt <strong>für</strong> eine nachvollziehende Bewertung.<br />

Zugleich ist damit der besondere naturschutzfachliche Planungsauftrag des Bedarfsplans bei<br />

weitem nicht erfüllt. Es wird daher beantragt,<br />

dem Vorhabenträger aufzugeben, eine im einzelnen nachvollziehbare Darstellung der<br />

Entwicklung der Vorhabensziele bei Realisierung der Null-Plus-Variante einschließlich<br />

einer Abschätzung des bautechnischen Aufwands <strong>und</strong> der entstehenden Kosten sowie<br />

der zu erwartenden Eingriffe in Natur <strong>und</strong> Landschaft vorzulegen.<br />

Sollte eine solche Untersuchung vorliegen, wird hiermit die Einsicht in die Untersuchung<br />

beantragt.<br />

Eine Autobahn Magdeburg-Stendal-Wittenberge-Ludwigslust-Schwerin würde in weiten Teilen<br />

parallel zur B 189 führen, was bei der Einführung der LKW-Maut auf B<strong>und</strong>esautobahnen<br />

zu einem Ausweichen auf die auf die nahe gelegenen B<strong>und</strong>esstraße führen würde. Der hieraus<br />

resultierende finanzielle Ausfall, im Gegensatz zu einer anderen Streckenführung, wurde bei<br />

den durchgeführten Abwägungen nicht berücksichtigt.<br />

Gem. § 34 Abs. 2, 3 BNatSchG gilt, dass bei erheblichen Eingriffen in europäische Schutzgebiete<br />

Vorhaben nur zugelassen sind, wenn sie aus zwingenden Gründen des überwiegenden<br />

öffentlichen Interesses einschließlich sozialer oder wirtschaftlicher Natur notwendig sind <strong>und</strong><br />

zumutbare Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck an anderer Stelle ohne oder<br />

mit geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen, nicht gegeben sind. Der in jedem Falle (S.39<br />

Erläuterungsbericht) verbleibende mögliche erhebliche Eingriff in FFH- <strong>und</strong> SPA-Gebiete<br />

kann damit offenk<strong>und</strong>ig weitestgehend vermieden werden.<br />

Hier besteht aufgr<strong>und</strong> der Ausbaumöglichkeit der B 189 eine Alternative mit welcher der im<br />

Projekt verfolgte Zweck mit geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen ist. Jedenfalls im<br />

Rahmen der vorhabenbezogenen Gesamtbetrachtung spielt das in diesem Verfahren eine große<br />

Rolle.<br />

4.2 Gegenüberstellung unechter geprüfter Null-Plus-Variante <strong>und</strong> echter Null-Plus-<br />

Variante führt zum eindeutigen Vorzug der echten Null-Plus-Variante<br />

Alternativen zur A 14 sind nie ernsthaft geprüft worden.<br />

Es ist frühzeitig eine politische Festlegung auf den Neubau der Autobahn gelegt worden. Alle<br />

Alternativenprüfungen dienen ausschließlich noch der nachträglichen Rechtfertigung des<br />

schon früh gewonnen Ergebnisses. Herr Prof. Dr. Ing. Udo J. Becker von der TU Dresden<br />

kommt in seiner Stellungnahme zur Null-Plus-Untersuchung A 14 aus dem Juli 2005 zu folgendem<br />

Ergebnis:<br />

„Für die Verbindung Magdeburg-Schwerin war frühzeitig eine Festlegung auf eine neu<br />

trassierte BAB Verbindung erfolgt.<br />

M:\Dokumente <strong>und</strong> Einstellungen\KUEHNS\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\OLKF6\05-060-07-Stellungnahme im<br />

PlFVerf.doc

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