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Karsten Sommer - BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland

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M:\Dokumente <strong>und</strong> Einstellungen\KUEHNS\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\OLKF6\05-060-07-Stellungnahme im<br />

PlFVerf.doc<br />

- 3 -<br />

rien in Sachsen-Anhalt seit vergangener Woche einzelne Mitarbeiter gar nicht mehr zur Verfügung<br />

stehen.<br />

Unter diesen Gesichtspunkten war eine vollumfängliche Stellungnahme bis zum 18.10.2005<br />

nicht zu leisten. Hierzu hat die Anhörungsbehörde wesentlich beigetragen, indem sie die Übersendung<br />

eines vollständigen Exemplars der Planfeststellungsunterlagen verweigerte <strong>und</strong><br />

weitere Unterlagen ebenfalls nicht übersandte.<br />

1. Der naturschutzfachliche Planungsauftrag ist nicht „abgearbeitet“!<br />

Der <strong>BUND</strong> hatte bereits im Raumordnungsverfahren die Erwartung geäußert, dass der im<br />

Bedarfsplan <strong>und</strong> FStrAbG zu dem Vorhaben verankerte naturschutzfachliche Planungsauftrag<br />

erfüllt wird. Die Forderung wird <strong>für</strong> das Planfeststellungsverfahren bekräftigt. Das ist mit den<br />

vorliegenden Unterlagen nicht geschehen. Aufgr<strong>und</strong> der besonderen Bedeutung, die dem naturschutzfachlichen<br />

Planungsauftrag im Planungsprozess zukommt, ist die Position des<br />

<strong>BUND</strong> hierzu gesondert darzustellen, bevor unter den Gesichtspunkten Bedarf <strong>und</strong> Variantenprüfung<br />

darauf noch im Kontext eingegangen wird.<br />

Die aus <strong>Umwelt</strong>sicht positivste Innovation des BVWP 2003 ist die Stärkung der naturschutzfachlichen<br />

Bewertung. Mit einem „Früherkennungssystem“ hat das B<strong>und</strong>esamt <strong>für</strong> <strong>Naturschutz</strong><br />

alle Straßenplanungen ermittelt, die ökologisch besonders problematisch sein könnten.<br />

Für die ermittelten knapp 800 Projekte schloss sich eine <strong>Umwelt</strong>risikoeinschätzung (URE)<br />

bzw. FFH-Verträglichkeitsprüfung an, bei der die Beeinträchtigung von hochrangigen <strong>Naturschutz</strong>gebieten<br />

geprüft wurde. Ca. 470 Projekte erwiesen sich als so problematisch, dass bereits<br />

auf dieser groben Planungsebene absehbar war, dass sie mit dem europäischen <strong>Naturschutz</strong>recht<br />

kollidieren <strong>und</strong> damit bei den nachfolgenden Planungsverfahren ein hohes Durchsetzungsrisiko<br />

in sich bergen.<br />

Nach Umplanungen <strong>und</strong> teilweisem Verzicht blieben ca.130 Projekte übrig, die ein „sehr hohes<br />

<strong>Umwelt</strong>risiko“ <strong>und</strong>/oder eine „unvermeidliche Beeinträchtigung von FFH-Gebieten“ aufweisen.<br />

Im BVWP 2003 erhielten sie deshalb einen „naturschutzfachlichen Planungsauftrag “,<br />

der die Bedarfsanerkennung bis zur Lösung des Konflikts zwischen <strong>Naturschutz</strong> <strong>und</strong> Straßenbau<br />

aufhebt. Zur Minderung des <strong>Naturschutz</strong>risikos soll als Alternative insbesondere der<br />

Ausbau des vorhandenen Straßennetzes geprüft werden. Insgesamt stärkt die URE damit die<br />

Integration von <strong>Umwelt</strong>gesichtspunkten in die Straßenplanung. Damit dies tatsächlich zu einer<br />

umweltgerechten Verkehrsplanung beiträgt, muss sichergestellt sein, dass:<br />

• die Bedarfsfrage im einzelnen Planungsprozess auf den dem BVWP <strong>und</strong> FStrAbG mit<br />

Bedarfsplan nachfolgenden Planungsstufen unabhängig von der Verankerung im Bedarfsplan<br />

zum BVWP so aufbereitet wird, dass sich daraus ein spezifisches Gewicht jedes einzelnen<br />

<strong>für</strong> die Planung angeführten Gesichtspunkts gegenüber den gegen das Vorhaben<br />

sprechenden insbesondere naturschutzfachlichen Gesichtspunkten ableiten lässt,<br />

• eine umfassende Prüfung der Alternativen unter Einschluss verkehrskonzeptioneller Alternativen<br />

durchgeführt wird,<br />

• <strong>Umwelt</strong>verbände an den Entscheidungen beteiligt <strong>und</strong> unmittelbar über Statusveränderungen<br />

bei Projekten informiert werden,

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