Karsten Sommer - BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland
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M:\Dokumente <strong>und</strong> Einstellungen\KUEHNS\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\OLKF6\05-060-07-Stellungnahme im<br />
PlFVerf.doc<br />
- 3 -<br />
rien in Sachsen-Anhalt seit vergangener Woche einzelne Mitarbeiter gar nicht mehr zur Verfügung<br />
stehen.<br />
Unter diesen Gesichtspunkten war eine vollumfängliche Stellungnahme bis zum 18.10.2005<br />
nicht zu leisten. Hierzu hat die Anhörungsbehörde wesentlich beigetragen, indem sie die Übersendung<br />
eines vollständigen Exemplars der Planfeststellungsunterlagen verweigerte <strong>und</strong><br />
weitere Unterlagen ebenfalls nicht übersandte.<br />
1. Der naturschutzfachliche Planungsauftrag ist nicht „abgearbeitet“!<br />
Der <strong>BUND</strong> hatte bereits im Raumordnungsverfahren die Erwartung geäußert, dass der im<br />
Bedarfsplan <strong>und</strong> FStrAbG zu dem Vorhaben verankerte naturschutzfachliche Planungsauftrag<br />
erfüllt wird. Die Forderung wird <strong>für</strong> das Planfeststellungsverfahren bekräftigt. Das ist mit den<br />
vorliegenden Unterlagen nicht geschehen. Aufgr<strong>und</strong> der besonderen Bedeutung, die dem naturschutzfachlichen<br />
Planungsauftrag im Planungsprozess zukommt, ist die Position des<br />
<strong>BUND</strong> hierzu gesondert darzustellen, bevor unter den Gesichtspunkten Bedarf <strong>und</strong> Variantenprüfung<br />
darauf noch im Kontext eingegangen wird.<br />
Die aus <strong>Umwelt</strong>sicht positivste Innovation des BVWP 2003 ist die Stärkung der naturschutzfachlichen<br />
Bewertung. Mit einem „Früherkennungssystem“ hat das B<strong>und</strong>esamt <strong>für</strong> <strong>Naturschutz</strong><br />
alle Straßenplanungen ermittelt, die ökologisch besonders problematisch sein könnten.<br />
Für die ermittelten knapp 800 Projekte schloss sich eine <strong>Umwelt</strong>risikoeinschätzung (URE)<br />
bzw. FFH-Verträglichkeitsprüfung an, bei der die Beeinträchtigung von hochrangigen <strong>Naturschutz</strong>gebieten<br />
geprüft wurde. Ca. 470 Projekte erwiesen sich als so problematisch, dass bereits<br />
auf dieser groben Planungsebene absehbar war, dass sie mit dem europäischen <strong>Naturschutz</strong>recht<br />
kollidieren <strong>und</strong> damit bei den nachfolgenden Planungsverfahren ein hohes Durchsetzungsrisiko<br />
in sich bergen.<br />
Nach Umplanungen <strong>und</strong> teilweisem Verzicht blieben ca.130 Projekte übrig, die ein „sehr hohes<br />
<strong>Umwelt</strong>risiko“ <strong>und</strong>/oder eine „unvermeidliche Beeinträchtigung von FFH-Gebieten“ aufweisen.<br />
Im BVWP 2003 erhielten sie deshalb einen „naturschutzfachlichen Planungsauftrag “,<br />
der die Bedarfsanerkennung bis zur Lösung des Konflikts zwischen <strong>Naturschutz</strong> <strong>und</strong> Straßenbau<br />
aufhebt. Zur Minderung des <strong>Naturschutz</strong>risikos soll als Alternative insbesondere der<br />
Ausbau des vorhandenen Straßennetzes geprüft werden. Insgesamt stärkt die URE damit die<br />
Integration von <strong>Umwelt</strong>gesichtspunkten in die Straßenplanung. Damit dies tatsächlich zu einer<br />
umweltgerechten Verkehrsplanung beiträgt, muss sichergestellt sein, dass:<br />
• die Bedarfsfrage im einzelnen Planungsprozess auf den dem BVWP <strong>und</strong> FStrAbG mit<br />
Bedarfsplan nachfolgenden Planungsstufen unabhängig von der Verankerung im Bedarfsplan<br />
zum BVWP so aufbereitet wird, dass sich daraus ein spezifisches Gewicht jedes einzelnen<br />
<strong>für</strong> die Planung angeführten Gesichtspunkts gegenüber den gegen das Vorhaben<br />
sprechenden insbesondere naturschutzfachlichen Gesichtspunkten ableiten lässt,<br />
• eine umfassende Prüfung der Alternativen unter Einschluss verkehrskonzeptioneller Alternativen<br />
durchgeführt wird,<br />
• <strong>Umwelt</strong>verbände an den Entscheidungen beteiligt <strong>und</strong> unmittelbar über Statusveränderungen<br />
bei Projekten informiert werden,