Karsten Sommer - BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland
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den Anforderungen an den naturschutzfachlichen Planungsauftrag, noch den Anforderungen<br />
an eine Alternativenprüfung nach Art.6 der FFH-Richtlinie.<br />
Unter diesen Maßgaben sind die Varianten in den Planungsunterlagen jedenfalls im Ergebnis<br />
falsch bewertet:<br />
Das gilt zunächst <strong>für</strong> alle Varianten aus der gr<strong>und</strong>legenden Erwägung heraus, dass zu keinem<br />
Zeitpunkt verkehrsträgerübergreifende Untersuchungen durchgeführt wurden, wie evtl. Verkehrsbeziehungen<br />
auf der zu bedienenden Linie am effektivsten angeboten werden können.<br />
Die kürzeste Bahnfahrtzeit zwischen den Hauptstädten der benachbarten B<strong>und</strong>esländern<br />
Sachsen-Anhalt <strong>und</strong> Mecklenburg-Vorpommern beträgt trotz der geringen Entfernung zwei<br />
St<strong>und</strong>en <strong>und</strong> 32 Minuten. Der Bau einer Autobahn wird selbstverständlich einmal mehr dazu<br />
führen, dass auch die letzten Fahrgäste auf dieser Verbindung verloren gehen <strong>und</strong> damit erneut<br />
einen immensen Wettbewerbsvorteil der Straße schaffen. Mit der einseitigen Ausrichtung<br />
allein auf das Bedienen des Kfz-Verkehrs verstößt die Planung gegen zentrale landesplanerische<br />
Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze des Landes Sachsen-Anhalt, ohne dass dies in den Planunterlagen<br />
nachvollziehbar dargestellt wäre. Die Unterlagen sind daher mangelhaft <strong>und</strong> bedürfen<br />
insoweit der Ergänzung. Als Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze, gegen die sich die Planung raumordnerisch<br />
durchsetzen müsste, sind insbesondere zu nennen:<br />
- Die Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze in Abschnitt 3, Teil 6 des LEP sehen eine vorrangige<br />
Förderung des Schienenpersonenverkehrs <strong>und</strong> Schienengüterverkehrs<br />
vor. Die dort im einzelnen aufgeführten Projekte sind zum Großteil<br />
noch nicht in der Planungsphase. Weder im Personenverkehr, noch im Güterverkehr<br />
ist die Verkehrsbeziehung Magdeburg – Schwerin angeführt.<br />
Sie scheint als Verkehrsrelation keine Bedeutung zu haben. Das stimmt<br />
mit den Ausführungen in der Verkehrsuntersuchung Nordost 1995 auf<br />
S.152 überein, wonach einer solchen Verkehrsführung keine signifikante<br />
Verbesserung der verkehrlichen <strong>und</strong> raumordnerischen Situation erwarten<br />
lässt.<br />
- Ausschließlich die A 14 ist als Verbindung auf dieser Relation vorgesehen.<br />
Ihre raumordnerische Funktion ist im Gesamtgefüge des LEP allerdings<br />
nicht erkennbar. Sie ist aus rein politischen, nicht aus raumordnerischen<br />
Gründen aufgenommen worden.<br />
- Nachteiligen Veränderungen des Klimas soll entgegengewirkt werden. Die<br />
dazu notwendigen Verringerungen der Emissionen von Treibhausgasen<br />
sollen mindestens in dem Maße erreicht werden, zu dem sich die B<strong>und</strong>esrepublik<br />
<strong>Deutschland</strong> international verpflichtet hat. Die raumbedeutsamen<br />
Maßnahmen haben sich an dieser Zielstellung zu orientieren.<br />
LEP-LSA Abschnitt 2 G 2.8 –<br />
- Vorranggebiete sind von öffentlichen Planungsträgern bei ihren Planungen<br />
<strong>und</strong> Maßnahmen, durch die Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden in Anspruch genommen oder<br />
die räumliche Entwicklung beeinflusst wird, zu beachten. Andere<br />
raumbedeutsame Nutzungen in diesen Gebieten sind ausgeschlossen, soweit<br />
diese mit den vorrangigen Funktionen, Nutzungen oder Zielen der<br />
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