Karsten Sommer - BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland
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satzweise bearbeitet sind <strong>und</strong> deretwegen ein besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftrag<br />
auferlegt wurde.<br />
Die Abschnittsbildung erfolgte unter unsachlichen Gesichtspunkten. Nach inzwischen mehrfach<br />
vorliegenden Aussagen von Beteiligten am Planungsprozess wurde dieser Abschnitt als<br />
erster Planfeststellungsabschnitt <strong>für</strong> die A 14 ausgewählt, da hier mit dem geringsten Widerstand<br />
gerechnet wurde <strong>und</strong> keine besonderen naturschutzfachlichen oder sonstigen Problematiken<br />
vorliegen. Damit wird die beabsichtigte Einschränkung des Rechtsschutzes zum maßgeblichen<br />
Kriterium <strong>für</strong> die Auswahl des ersten Planfeststellungsabschnittes gemacht. Der<br />
Beginn des nächsten Planfeststellungsverfahrens ist erst <strong>für</strong> frühestens Ende 2006 in Aussicht<br />
genommen. Zudem wird der unproblematischste Abschnitt als erster in Angriff genommen,<br />
ohne dass eine hinreichende Gesamtbetrachtung des Vorhabens vorliegt, die insbesondere die<br />
naturschutzfachlich besonders problematische Abschnitte <strong>und</strong> die technisch problematischen<br />
Abschnitte in den Blick rückt. Die Abschnittsbildung ist damit insgesamt unsachlich unter<br />
dem Gesichtspunkt der möglichst optimalen Einschränkung möglichen Rechtsschutzes gegen<br />
die A 14 erfolgt.<br />
Jedenfalls der südlich folgende erste Abschnitt zwischen dem hier verfahrensgegenständlichen<br />
Abschnitt <strong>und</strong> der A 2 hätte in die Planfeststellung miteinbezogen müssen, da eine angemessene<br />
Problemlösung ohne diesen Abschnitt gar nicht möglich ist. Eine Planung, die sich<br />
auf den hier verfahrensgegenständlichen Abschnitt beschränkt, nimmt in Kauf, dass unzuträgliche<br />
Verkehrsverhältnisse erst produziert werden, in dem eine neues leistungsfähigeres Infrastrukturvorhaben<br />
mitten in die Landschaft gesetzt wird, ohne dass eine ausreichende Zufahrt<br />
<strong>für</strong> dieses Vorhaben besteht. Die Zufahrt von der A 2 würde ausgerechnet über den Abschnitt<br />
der B 189 gehen, der nicht nur die Ortslage Mose durchschneidet, sondern in diesem Bereich<br />
auch noch zweispurig geführt ist. Für eine zweispurige B<strong>und</strong>esstraße ist indes das Verkehrsaufkommen,<br />
welches hier prognostiziert wurde, nicht mehr zuträglich. Zudem führt es<br />
zu nicht mehr vertretbaren, im Rechtssinne unzumutbaren, Verhältnissen in der Ortslage Mose.<br />
All diese Gesichtspunkte hätten berücksichtigt werden müssen, wurden jedoch nicht berücksichtigt,<br />
da der Abschnitt ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des „Versuchsballons“<br />
<strong>für</strong> den Bau der A 14 insgesamt betrachtet wurde.<br />
Im Erläuterungsbericht wird klargestellt, dass hier zunächst nur dieser eine Abschnitt beantragt<br />
wird, während andere mögliche Abschnitte der A 14 erst wesentlich später beantragt<br />
werden sollen, konkret wird die Beseitigung von Zwischenlösungen (nördliche Anbindung an<br />
die B 189) erst <strong>für</strong> das Jahr 2012 in Aussicht gestellt. Die Planung geht also davon aus, dass<br />
längere Zeit mit einer Zwischenlösung zu leben ist, wenn das Vorhaben gebaut wird. Gleiches<br />
gilt auch <strong>für</strong> den südlich folgenden Abschnitt. Auch hier ist eine Planfeststellung nicht konkret<br />
in Aussicht. Ingenieurtechnisch schwierige Fragen sind noch nicht geklärt. Es hätten daher<br />
die Folgen dieses Abschnittes vollständig geprüft werden müssen. Dies wurden in den<br />
Planfeststellungsunterlagen aber versäumt.<br />
Zu den Folgen des Vorhabens gehört zum einen, dass die Ortsdurchfahrt Mose in einem erheblichen<br />
Maße zusätzlich belastet wird. Die B 189 ist schon heute bis zur Ortschaft Mose 4spurig,<br />
in der Ortschaft Mose dann 2-spurig. Der Zubringerverkehr zur A 14 würde 2-spurig<br />
durch die Ortschaft Mose verlaufen. Die dadurch hervorgerufenen Folgen in der Ortschaft<br />
Mose sind nicht mehr vertretbar. Ein in der Folge des Baus dieses Abschnittes der A 14 notwendig<br />
werdender 4-spuriger Ausbau im Bereich der Ortschaft Mose ist aber nicht geprüft<br />
worden.<br />
M:\Dokumente <strong>und</strong> Einstellungen\KUEHNS\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\OLKF6\05-060-07-Stellungnahme im<br />
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