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Karsten Sommer - BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland

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Auch die gesetzliche Bedarfsfestlegung laut 5. Fernstraßenausbauänderungsgesetz steht<br />

durch den Vorbehalt des naturschutzfachlichen Planungsauftrages noch aus.<br />

Die Maßnahme „Bau der A 14“ erfüllt das Ziel einer bedarfsgerechten Anbindung weder<br />

effektiv (da überteuert) noch effizient (da überdimensioniert).<br />

Das vierte Entwicklungsziel, das durch die A 14 gefördert werden soll, ist die „Anbindung<br />

landesbedeutsamer Industrie- <strong>und</strong> Verkehrsanlagen sowie Schwerpunktstandorte <strong>für</strong> Industrie<br />

<strong>und</strong> Gewerbe an die regionalen <strong>und</strong> überregionalen Verkehrsnetze“ (Erläuterungsbericht,<br />

Seite 14). Unabhängig vom genauen Standort der landesbedeutsamen Industriestandort,<br />

muss man fragen, wie wichtig die angeblich durch die A 14 erst zu schaffende überregionale<br />

Anbindung <strong>für</strong> die betreffenden Betriebe ist, wenn sie sich bisher gut (sonst könnten sie<br />

nicht landesbedeutsam sein) ohne diese Anbindung entwickeln konnten. Für neu angesiedelte<br />

Betriebe fragt sich, ob sie diese Anbindung wirklich brauchen, obwohl sie bei ihrer<br />

Standortauswahl diesen Faktor kannten. Die oben zu 2.3 angeführten Untersuchungen belegen,<br />

dass dieser Aspekt nicht relevant ist.<br />

Das Teilziel „landesbedeutsame Verkehrsanlagen“ an die überregionale Verkehrsinfrastruktur<br />

anzubinden ist ein besonderes „Schmankerl“: Wie kann eine Verkehrsanlage landesbedeutsam<br />

sein, wenn sie nicht schon an die regionalen <strong>und</strong> überregionalen Verkehrsnetze angeb<strong>und</strong>en<br />

ist?<br />

Auch das letzte Teilziel schafft Verw<strong>und</strong>erung: Wie unverantwortlich muss die Landesplanung<br />

sein, wenn sie Schwerpunktstandorte <strong>für</strong> Industrie <strong>und</strong> Gewerbe ausweist, die nicht<br />

schon überregional erschlossen sind?<br />

Diese raumordnerischen Teilziele sind in sich widersprüchlich. Sie aufzuführen kann nur den<br />

Gr<strong>und</strong> haben, zusätzliche Scheinargumente <strong>für</strong> die Maßnahme A 14 zu finden.<br />

Zum fünften raumordnerischen Entwicklungsziel „Verbesserung der europäischen Verkehrsbeziehungen<br />

<strong>und</strong> Bündelung des Verkehrs durch den Neubau einer Autobahn“ ist zu sagen,<br />

1. im Bereich der A 14 gibt es nur wenig europäischen Verkehr. Europäische Verkehrsströme<br />

in <strong>Deutschland</strong> verlaufen vor allem in Ost-Westlicher Richtung oder<br />

betreffen die Anbindung der Häfen. Das erste ist hier nicht der Fall, die Anbindung<br />

der deutschen Häfen wurde bereits mehrfach angesprochen.<br />

2. in der Region gibt es kaum Verkehr, der gebündelt werden müsste.<br />

3. die Formulierung „durch den Neubau einer Autobahn“ ist rückwirkend selbstvorhersagend,<br />

da die Maßnahme „Bau der Autobahn“ im Ziel enthalten ist <strong>und</strong> damit<br />

keinen Raum <strong>für</strong> ergebnisoffene Prüfung unterschiedlicher Maßnahmen <strong>und</strong><br />

Alternativen – inklusive des Ausbaus des bestehenden Straßennetzes – gibt.<br />

Auch hier handelt es sich um ein Scheinziel.<br />

Das sechste Entwicklungsziel nennt die Verbesserung der Infrastruktur im nördlichen Sachsen-Anhalt.<br />

M:\Dokumente <strong>und</strong> Einstellungen\KUEHNS\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\OLKF6\05-060-07-Stellungnahme im<br />

PlFVerf.doc

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