Karsten Sommer - BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland
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M:\Dokumente <strong>und</strong> Einstellungen\KUEHNS\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\OLKF6\05-060-07-Stellungnahme im<br />
PlFVerf.doc<br />
- 2 -<br />
Planfeststellungsabschnitt nördlich von Magdeburg, da es sich dabei um einen aus technischer<br />
Sicht <strong>und</strong> aus Sicht der dadurch hervorgerufenen Betroffenheiten problematischen Abschnitt<br />
handelt. Mit der Klärung des Mittel-Land-Kanals <strong>und</strong> mit einem Bau entlang mehrerer Ortschaften<br />
vor den Toren Magdeburgs birgt dieser Abschnitt ein besonderes Konfliktpotential.<br />
Auf der anderen Seite kann die Realisierung dieses Abschnittes jedoch auch nicht ohne weiteres<br />
im weiteren Planfeststellungsverfahren vorrausgesetzt werden, da es eben massive Konflikte<br />
gibt, die zunächst zu lösen wären, bevor mit den nachfolgenden Planfeststellungsabschnitten<br />
begonnen werden kann. Eine Planung, die dies nicht berücksichtigt <strong>und</strong> den nachfolgenden<br />
Abschnitten gezielt herauszielt, um den Rechtsschutz der Betroffenen möglichst<br />
unter praktischen Gesichtspunkten dadurch zu beschneiden, dass in einem als unproblematisch<br />
angesehenen Abschnitt bereits Tatsachen geschaffen werden, um sich dem Vorwurf aussetzen,<br />
dass sie das besonders hohe Risiko hervorruft, ein planungsrechtliches Torso zu produzieren.<br />
Der <strong>BUND</strong> wendet sich mit aller Entschiedenheit gegen den Versuch, durch den Beginn der<br />
Planfeststellung in einem <strong>für</strong> unproblematisch gehaltenen Abschnitt Tatsachen zu schaffen<br />
<strong>und</strong> dadurch den Versuch zu unternehmen, den Rechtsschutz gegen das Vorhaben faktisch zu<br />
beschneiden.<br />
Der <strong>BUND</strong> ist zu einer abschließenden Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren aus verschiedenen<br />
Gründen derzeit noch nicht in der Lage <strong>und</strong> behält sich – selbstverständlich -<br />
vertiefende <strong>und</strong> ergänzende Ausführungen vor, jedoch auch weitere inhaltliche Ausführungen.<br />
Der <strong>BUND</strong> hat ein Anhörungsschreiben, datiert mit dem 31.08.2005, Anfang September diesen<br />
Jahres erhalten. Mit dem Anhörungsschreiben wurde ein Kurzfassung der Planfeststellungsunterlagen<br />
übersandt. Dies ist dem Anhörungsschreiben nicht ohne weiteres zu entnehmen.<br />
Der <strong>BUND</strong> war gehalten, die Planfeststellungsunterlagen zunächst durchzusehen, auf<br />
Vollständigkeit <strong>und</strong> ggf. nachzufordernde bzw. einzusehende weitere Unterlagen durchzusehen<br />
<strong>und</strong> sodann einzelne Unterlagen an einzelne ehrenamtliche Mitglieder des <strong>BUND</strong> weiterzugeben,<br />
die die Stellungnahme verfassen. Der <strong>BUND</strong> verfügt über kein hauptamtliches Personal<br />
mit Ausnahme des Geschäftsführers, so dass die Arbeit des <strong>BUND</strong> ausschließlich ehrenamtlich<br />
geleistet wird. Die Durchsicht der Unterlagen ist in Zusammenarbeit mit dem Unterzeichnenden<br />
auch zeitnah erfolgt. Mit Schreiben vom 13.09.2005 haben wir uns an die Anhörungsbehörde<br />
mit einem Antrag gewandt, eine Reihe von Unterlagen zusätzlich zu übersenden.<br />
Der Antrag wurde mit einem Schreiben vom 22.09.2005 dahingehend beantwortet, dass in die<br />
vollständigen Planfeststellungsunterlagen an den öffentlich bekannt gemachten<br />
Auslegungsorten <strong>und</strong> in weiterer Unterlagen beim Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt in<br />
Halle an der Saale Einsicht genommen werden könne. Die Frist zur Stellungnahme wurde auf<br />
dem 18.10.2005 festgesetzt. Unter diesen Umständen konnte den ehrenamtlichen<br />
Mitarbeitern, denen bis dahin nur wenige Unterlagen zur Verfügung gestellt werden konnte,<br />
lediglich der Hinweis gegeben werden, dass sie sich Kenntnis von den weiteren Unterlagen<br />
durch Akteneinsicht beschaffen mögen. Dies konnte zwischen dem 23.09. <strong>und</strong> der Frist zur<br />
Abgabe der Stellungnahme allerdings nicht von allen beteiligten ehrenamtlichen Mitarbeitern<br />
geleistet werden, so dass die Akteneinsicht von einzelnen Mitgliedern des <strong>BUND</strong><br />
wahrgenommen werden musste, die wiederum ihre Erkenntnisse weiter vermitteln mussten.<br />
Dadurch entstanden Reibungsverluste <strong>und</strong> zeitliche Verzögerungen. Letztlich ist eine<br />
Stellungnahme bis zum 18.10.2005 vollumfänglich nicht zu leisten. Hinzukommt, dass wegen<br />
der laufenden Herbstferien in Sachsen-Anhalt seit vergangener Woche einzelne Mitarbeiter