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Karsten Sommer - BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland

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M:\Dokumente <strong>und</strong> Einstellungen\KUEHNS\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\OLKF6\05-060-07-Stellungnahme im<br />

PlFVerf.doc<br />

- 2 -<br />

Planfeststellungsabschnitt nördlich von Magdeburg, da es sich dabei um einen aus technischer<br />

Sicht <strong>und</strong> aus Sicht der dadurch hervorgerufenen Betroffenheiten problematischen Abschnitt<br />

handelt. Mit der Klärung des Mittel-Land-Kanals <strong>und</strong> mit einem Bau entlang mehrerer Ortschaften<br />

vor den Toren Magdeburgs birgt dieser Abschnitt ein besonderes Konfliktpotential.<br />

Auf der anderen Seite kann die Realisierung dieses Abschnittes jedoch auch nicht ohne weiteres<br />

im weiteren Planfeststellungsverfahren vorrausgesetzt werden, da es eben massive Konflikte<br />

gibt, die zunächst zu lösen wären, bevor mit den nachfolgenden Planfeststellungsabschnitten<br />

begonnen werden kann. Eine Planung, die dies nicht berücksichtigt <strong>und</strong> den nachfolgenden<br />

Abschnitten gezielt herauszielt, um den Rechtsschutz der Betroffenen möglichst<br />

unter praktischen Gesichtspunkten dadurch zu beschneiden, dass in einem als unproblematisch<br />

angesehenen Abschnitt bereits Tatsachen geschaffen werden, um sich dem Vorwurf aussetzen,<br />

dass sie das besonders hohe Risiko hervorruft, ein planungsrechtliches Torso zu produzieren.<br />

Der <strong>BUND</strong> wendet sich mit aller Entschiedenheit gegen den Versuch, durch den Beginn der<br />

Planfeststellung in einem <strong>für</strong> unproblematisch gehaltenen Abschnitt Tatsachen zu schaffen<br />

<strong>und</strong> dadurch den Versuch zu unternehmen, den Rechtsschutz gegen das Vorhaben faktisch zu<br />

beschneiden.<br />

Der <strong>BUND</strong> ist zu einer abschließenden Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren aus verschiedenen<br />

Gründen derzeit noch nicht in der Lage <strong>und</strong> behält sich – selbstverständlich -<br />

vertiefende <strong>und</strong> ergänzende Ausführungen vor, jedoch auch weitere inhaltliche Ausführungen.<br />

Der <strong>BUND</strong> hat ein Anhörungsschreiben, datiert mit dem 31.08.2005, Anfang September diesen<br />

Jahres erhalten. Mit dem Anhörungsschreiben wurde ein Kurzfassung der Planfeststellungsunterlagen<br />

übersandt. Dies ist dem Anhörungsschreiben nicht ohne weiteres zu entnehmen.<br />

Der <strong>BUND</strong> war gehalten, die Planfeststellungsunterlagen zunächst durchzusehen, auf<br />

Vollständigkeit <strong>und</strong> ggf. nachzufordernde bzw. einzusehende weitere Unterlagen durchzusehen<br />

<strong>und</strong> sodann einzelne Unterlagen an einzelne ehrenamtliche Mitglieder des <strong>BUND</strong> weiterzugeben,<br />

die die Stellungnahme verfassen. Der <strong>BUND</strong> verfügt über kein hauptamtliches Personal<br />

mit Ausnahme des Geschäftsführers, so dass die Arbeit des <strong>BUND</strong> ausschließlich ehrenamtlich<br />

geleistet wird. Die Durchsicht der Unterlagen ist in Zusammenarbeit mit dem Unterzeichnenden<br />

auch zeitnah erfolgt. Mit Schreiben vom 13.09.2005 haben wir uns an die Anhörungsbehörde<br />

mit einem Antrag gewandt, eine Reihe von Unterlagen zusätzlich zu übersenden.<br />

Der Antrag wurde mit einem Schreiben vom 22.09.2005 dahingehend beantwortet, dass in die<br />

vollständigen Planfeststellungsunterlagen an den öffentlich bekannt gemachten<br />

Auslegungsorten <strong>und</strong> in weiterer Unterlagen beim Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt in<br />

Halle an der Saale Einsicht genommen werden könne. Die Frist zur Stellungnahme wurde auf<br />

dem 18.10.2005 festgesetzt. Unter diesen Umständen konnte den ehrenamtlichen<br />

Mitarbeitern, denen bis dahin nur wenige Unterlagen zur Verfügung gestellt werden konnte,<br />

lediglich der Hinweis gegeben werden, dass sie sich Kenntnis von den weiteren Unterlagen<br />

durch Akteneinsicht beschaffen mögen. Dies konnte zwischen dem 23.09. <strong>und</strong> der Frist zur<br />

Abgabe der Stellungnahme allerdings nicht von allen beteiligten ehrenamtlichen Mitarbeitern<br />

geleistet werden, so dass die Akteneinsicht von einzelnen Mitgliedern des <strong>BUND</strong><br />

wahrgenommen werden musste, die wiederum ihre Erkenntnisse weiter vermitteln mussten.<br />

Dadurch entstanden Reibungsverluste <strong>und</strong> zeitliche Verzögerungen. Letztlich ist eine<br />

Stellungnahme bis zum 18.10.2005 vollumfänglich nicht zu leisten. Hinzukommt, dass wegen<br />

der laufenden Herbstferien in Sachsen-Anhalt seit vergangener Woche einzelne Mitarbeiter

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