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PRAXIS-TIPPS ZUR RA-MICRO GEBÜHRENRECHNUNG

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Rafa-Z | Zeitschrift für Rechtsanwaltsfachangestellte und Kanzleimitarbeiter<br />

Die Einnahmen-Ausgaben-BWA ist daher im Vergleich zur Standard-<br />

BWA nur bedingt aussagekräftig hinsichtlich der tatsächlichen aktuellen<br />

Leistungsfähigkeit der Rechtsanwaltskanzlei. Diese Auswertung<br />

entspricht dem Bruttoüberschuss der Einnahmen-Überschussrechnung<br />

der Finanzbuchhaltung.<br />

DIAG<strong>RA</strong>MME VE<strong>RA</strong>NSCHAULICHEN DIE ZAHLEN<br />

Eine kurzfristige Erfolgsrechnung sowie<br />

eine Kostenübersicht können auch<br />

als Grafik visualisiert werden.<br />

Ferner ermöglicht <strong>RA</strong>-<strong>MICRO</strong> mit der<br />

Funktion „BWA“ dem Programmanwender<br />

eine an die individuellen Bedürfnisse<br />

der Rechtsanwaltskanzlei angepasste<br />

Auswertung der Kanzleibuch-<br />

Abb. 3: Grafische Interpretation der kurzfrishaltungsdaten, die individuelle BWA.<br />

tigen Erfolgsrechnung<br />

Die Auswertung kann durch den in <strong>RA</strong>-<br />

<strong>MICRO</strong> integrierten Excel-Export nach<br />

Excel übertragen und dort als-Tabelle weiterbearbeitet werden.<br />

BWA MIT <strong>RA</strong>-<strong>MICRO</strong> UND <strong>MICRO</strong>SOFT EXCEL<br />

Mit der im Juli 2009 erschienenen Version hat <strong>RA</strong>-<strong>MICRO</strong> die Funktion<br />

BWA nochmals weiterentwickelt und optimiert.<br />

Der Anwender hat jetzt auch die Möglichkeit, seine betriebswirtschaftlichen<br />

Auswertungen direkt über Excel zu erstellen und zwar<br />

entweder nach dem von <strong>RA</strong>-<strong>MICRO</strong> vorgegebenen Schema oder<br />

nach eigenen Vorgaben. Dazu wird bei Aufruf von Excel 2007 automatisch<br />

der <strong>RA</strong>-<strong>MICRO</strong>-Formeldesigner aufgerufen. Der Programmanwender<br />

kann nun selbst entscheiden, in welcher Form und in welchem<br />

Umfang seine betriebswirtschaftliche Auswertung angezeigt<br />

werden soll.<br />

Die betriebswirtschaftliche Auswertung mit <strong>RA</strong>-<strong>MICRO</strong> ist ein ebenso<br />

unverzichtbares wie zuverlässiges Mittel zur Beurteilung der Vermögenssituation<br />

und zur wirtschaftlichen Planung einer Rechtsanwaltskanzlei.<br />

Die Vielzahl von Auswertungs- und Gestaltungsmöglichkeiten<br />

und die ständige Weiterentwicklung der Software gewährleisten<br />

dabei die optimale Anpassung der BWA an die individuellen<br />

Bedürfnisse.<br />

Abb. 4: <strong>RA</strong>-<strong>MICRO</strong> BWA mit Formulardesigner in Excel 2007<br />

Kontakt: Frau Marzena Trapp, m.trapp@jurasoft.de<br />

mt<br />

<strong>P<strong>RA</strong>XIS</strong>-<strong>TIPPS</strong> <strong>ZUR</strong> <strong>RA</strong>-<strong>MICRO</strong><br />

<strong>GEBÜHRENRECHNUNG</strong><br />

Greifen Sie bei schwierigen Abrechnungen auch oft auf alte, abgerechnete<br />

Akten zurück? Oder haben Sie einen Ordner mit Musterabrechnungen?<br />

VORLAGEN NUTZEN STATT SUCHE IN ALTEN AKTEN<br />

Speichern Sie solche Abrechnungen doch einfach im <strong>RA</strong>-<strong>MICRO</strong> Gebührenprogramm<br />

als Vorlagen ab, die für alle Benutzer zugänglich<br />

sind. Erfassen Sie zunächst die Rechnungspositionen Ihrer Musterabrechnung.<br />

Wählen Sie dann „Speichern“. Nun öffnet sich das Fenster<br />

gem. Abb. 1.<br />

Unten können Sie<br />

dann eine Bezeichnungeingeben,<br />

unter der die<br />

erstellte Rechnung<br />

als allgemeine<br />

Vorlage gespeichert<br />

werden<br />

soll.<br />

Bitte denken Sie<br />

daran, dass jeder<br />

Benutzer auf diese<br />

Vorlagen zurückgreifen<br />

kann.<br />

Daher sollte die<br />

Bezeichnung<br />

möglichst allgemeinverständlich<br />

sein.<br />

Darüber hinaus<br />

können Sie die er-<br />

Abb. 1: Rechnungsvorlagen zur Gebührenrechnung nutzen<br />

fassten Gebühren auch als konkrete Rechnungsvorlage zu dieser<br />

Akte speichern, um bei einem Kostenfestsetzungsantrag oder bei<br />

Splittung der Rechnung wegen mehrerer Kostenschuldner darauf<br />

zurückzugreifen.<br />

Bei der nächsten Kostenrechnung können Sie die gespeicherten Vorlagen<br />

dann oben links über „Entwürfe/Vorlagen“ auswählen. Dabei<br />

empfehlen wir Ihnen, im Fenster „Rechnungsposition laden“ keinen<br />

Haken bei „Dieses Fenster nicht mehr automatisch anzeigen“<br />

zu setzen. Das hat den Vorteil, dass sich vor der Eingabe der Tatbestände<br />

immer zunächst das Fenster mit den gespeicherten Vorlagen<br />

öffnet.<br />

KOSTENBLATT IN <strong>RA</strong>-<strong>MICRO</strong> FÜHREN<br />

Heutzutage werden von den Kanzleien immer mehr Auswärtstermine<br />

wahrgenommen. Es ist ratsam, die Reisekosten gleich nach<br />

dem Termin zur Akte zu erfassen. Viele Kanzleien nutzen dafür noch<br />

immer die handschriftliche Erfassung im Kostenblatt der Akte. Wir<br />

empfehlen Ihnen stattdessen, das Kostenblatt in <strong>RA</strong>-<strong>MICRO</strong> zu führen.<br />

Das Kostenblatt können Sie mit der Tastenkombination „AltGr<br />

+ F5“ öffnen. Nach Eingabe des Aktenzeichens werden Ihnen bereits<br />

zur Akte erfasste Positionen im Kostenblatt angezeigt. Vom Pro-


Abb. 2: Kostenblatt in <strong>RA</strong>-<strong>MICRO</strong><br />

gramm wird standardmäßig das Tagesdatum als Eintragungsdatum<br />

vorgeschlagen, welches von Ihnen aber jederzeit geändert werden<br />

kann.<br />

Als Kostenart wählen Sie z. B. „KM Reisekosten Kilometer“, wenn der<br />

Termin mit dem eigenen PKW wahrgenommen wurde. Bei anderen<br />

Verkehrsmitteln ist die Kostenart „SO Reisekosten sonstige“ zu verwenden.<br />

In die Bemerkungsspalte der Kostenart „KM“ tragen Sie die Fahrtstrecke<br />

ein. Um eine schnelle Eingabe zu ermöglichen, kommen Sie<br />

über den „Pünktchenbutton“ in eine Auswahlliste, in der Sie häufig<br />

abzurechnende Strecken mit Kilometerangabe individuell ergänzen<br />

können. Die gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt) erfassen<br />

Sie in der hinteren Spalte.<br />

Zur Kostenart "SO" können Sie über den „Pünktchenbutton“ für<br />

die Bemerkungsspalte weitere von Ihnen häufig genutzte „Sonstige<br />

Reisekosten“ hinterlegen. Diese stehen bei der Kostenart "SO"<br />

danach zur Verfügung; die gespeicherten Beträge werden in die<br />

Berechnungsspalte übernommen. Bei der Erfassung von „Sonstigen<br />

Reisekosten“ ist darauf zu achten, den Mehrwertsteuersatz in der<br />

Spalte „Berechnung“ mit einzugeben, damit im Kostenblatt der<br />

Nettobetrag gespeichert wird.<br />

POSTAUSLAGEN ÜBER BARCODES ERFASSEN<br />

Meinen auch Sie, dass die Pauschale für Post- und Telekommunikationsentgelte<br />

nicht ausreichend bemessen ist? Mit <strong>RA</strong>-<br />

<strong>MICRO</strong> können die angefallenen Postauslagen zeitsparend über<br />

einen „Barcodescanner“ erfasst werden. Dies hat zugleich den<br />

Vorteil, dass das handschriftliche Postausgangsbuch nicht mehr<br />

geführt werden muss.<br />

Hierzu benötigen Sie einen<br />

Barcodescanner, den Sie über<br />

Ihren <strong>RA</strong>-<strong>MICRO</strong> Vor-Ort-Partner<br />

erhalten können. Weiterhin<br />

muss in Ihrem Briefkopf im Adressfeld<br />

der Platzhalter für den<br />

Barcode eingetragen werden.<br />

Die Erfassung der Porto-Ausla-<br />

Abb. 3: Barcode im Adressfeld<br />

gen ist dabei sehr einfach. Die<br />

Post wird abends eingetütet,<br />

frankiert und nach Höhe des Portos sortiert. Öffnen Sie dann an<br />

einem Rechner mit installiertem Barcodescanner die „Schnelleingabe“<br />

des Kostenblattes mit der Tastenkombination „AltGr+F6“.<br />

Sie können die Höhe des einzuscannenden Portos nun einmalig<br />

eingeben oder über die Barcodeliste einscannen. Halten Sie den<br />

Barcodescanner danach auf das Barcodezeichen im Adressfeld, werden<br />

die Aktennummer sowie der Empfänger automatisch übernommen.<br />

Bei den abschließenden Eingaben zur Kostenrechnung wird vom<br />

Programm geprüft, ob die einzeln berechneten Postauslagen höher<br />

August 2009 | 4. Jahrgang | www.deubner-fachangestellte.de | 3<br />

sind als der Pauschalsatz. Sofern die Einzelberechnung höher ist,<br />

wird diese vorgeschlagen und als Anlage zur Kostenrechnung eine<br />

Aufstellung der einzelnen Positionen erstellt.<br />

RECHNUNGEN ALS ENTWÜRFE SPEICHERN<br />

Möchten Sie eine Kostenrechnung vor dem Versenden an den<br />

Empfänger noch kontrollieren lassen, können Sie diese als Entwurf<br />

speichern. Die Rechnung wird dann in die Programmfunktion „G90<br />

Rechnungsentwürfe“ übernommen. Hierzu klicken Sie nach der<br />

Auswahl des Schlusstextes und der Grußformel unten auf „Rechnung<br />

als Entwurf speichern“.<br />

Eine Buchung der Rechnung erfolgt in diesem Fall nicht; Sie gelangen<br />

über „Weiter“ direkt zur Druckvorschau. Die gedruckte Rechnung<br />

wird dabei als „Entwurf“ gekennzeichnet. Ihre gespeicherten<br />

Entwürfe können Sie dann über „G90 Rechnungsentwürfe“ abschließend<br />

bearbeiten.<br />

ZV-AKTEN SCHNELL ABRECHNEN<br />

Im Gebührenprogramm gibt es die Programmfunktion „G91 ZV-<br />

Kosten“ zur Abrechnung von Mahn- und Zwangsvollstreckungsangelegenheiten.<br />

Diese Funktion wird in den Kanzleien nur selten genutzt<br />

– eigentlich bedauerlich. Die "ZV-Kostenrechnung" greift zur<br />

Ermittlung der in einer Akte entstandenen Anwaltsvergütung auf<br />

die Funktion „Z63 Foko-Kostenaufstellung“ aus dem Programmbereich<br />

„Zwangsvollstreckung“ zu. Das Programm schlägt automatisch<br />

alle Gebühren aus dem Forderungskonto vor, die bisher noch<br />

nicht abgerechnet wurden.<br />

Abb. 4: Liste noch nicht abgerechneter Gebühren<br />

Ein Haken in der Spalte "gebucht" weist Sie daraufhin, dass die<br />

Kosten für die entsprechende ZV-Maßnahme im Aktenkonto bereits<br />

gebucht wurden. Diese Buchung hindert die Abrechnung aber nicht,<br />

da es sich um reine Kostensollstellungen handelt, nicht um Rechnungen.<br />

In der linken Spalte wählen Sie alle Positionen aus, die in Ihrer<br />

aktuellen Rechnung enthalten sein sollen. Genau wie bei der normalen<br />

Kostenrechnung RVG können Sie auf der folgenden Seite „Übertrag<br />

der Gebührenpositionen“ dann die Auslagen, erhaltene Vorschüsse<br />

sowie Zahlungen des Schuldners berücksichtigen.<br />

<strong>RA</strong>-<strong>MICRO</strong> erstellt eine Gesamtabrechnung und fügt in der Anlage<br />

eine detaillierte Aufstellung bei, aus der sich die Vergütung für die<br />

einzelnen ZV-Maßnahmen ergibt.<br />

Nach der ZV-Kostenrechnung werden die abgerechneten Kosten im<br />

Forderungskonto grün dargestellt; falls nicht, sollten Sie die Einstellungen<br />

im Programmbereich „Zwangsvollstreckung“ prüfen. Bei<br />

einer erneuten ZV-Kostenabrechnung werden die bereits abgerechneten<br />

Gebühren dann nicht mehr vorgeschlagen.<br />

mj/arw<br />

Kontakt: Frau Andrea Redeker-Wilde, info@ra-micro-nord.de

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