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Kapitel 15 - Absolit

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Gesetzliche Regeln um B2B-E-Mail-Marketing<br />

Bevor der ermittelten Zielgruppe Informationsmaterial zugesandt wurde, um das<br />

Interesse an den Produkten zu wecken, mussten eine Reihe von gesetzlichen Vorgaben<br />

erfüllt werden. Denn das Versenden von Werbung per E-Mail ohne Einwilligung gilt<br />

als Belästigung, sowohl im B2B als auch im B2C, und muss unterlassen werden. Aus<br />

diesem Grund wurde eine explizite Einverständniserklärung (Opt-in) vom Empfänger<br />

eingeholt. Es musste darauf geachtet werden, dass die Entscheider ihre Einwilligung<br />

abgeben müssen, bevor es zur Versendung der Informationsmaterialien kommt. Diese<br />

Frage wurde in einem persönlichen Telefonat geklärt. Dabei wurden gleichzeitig<br />

auch weitere relevante Daten eingeholt und in der Datenbank ergänzt.<br />

Durch zunehmende Mobilität veralten Adressen schnell<br />

Der heutige Markt lebt von seiner Dynamik, was sich nicht nur in den kurzen<br />

Produktlebenszyklen, sondern auch in den Firmenstrukturen widerspiegelt. Früher<br />

blieben Arbeitnehmer lange in einem Unternehmen und auf einer Position. Die<br />

heutige Zeit weist eine höhere Fluktuation, aber auch Freiberuflichkeit und somit<br />

Flexibilität auf. Daher aktualisiert INTEWA kontinuierlich seine Daten. Beim E-<br />

Mail-Marketing werden dazu die Rückläufer (Bounces) herangezogen. Sobald eine<br />

E-Mail-Adresse nicht mehr existiert, kommt eine Fehlermeldung zurück. In solchen<br />

Fällen wird zeitnah durch ein Telefonat der Nachfolger ermittelt.<br />

Die in diesem Zusammenhang ermittelten Daten belegen die hohe Fluktuation.<br />

Innerhalb eines Jahres ändern sich<br />

21 Prozent der Ansprechpartner in der 1. Führungsebene,<br />

20 Prozent der Firmenanschriften,<br />

18 Prozent der Telefonnummern sowie<br />

17 Prozent der Firmierungen.<br />

Quelle: Torsten Schwarz (Hrsg.): Praxistipps E-Mail-Marketing. – 52 S., 2009.<br />

Ralph Kreuzer: So optimiert INTEWA die Adressdatenbank<br />

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