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1 - Horntip

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12. Steigt die Einzusegnende, bevor sie ausgeht, über einen Besen,<br />

so bekommt sie keinen Vorfall. Ist die Person, die ihr Licht an der<br />

zur Einsegnung gebrauchten Kerze zuerst anzündet, ein Mann, so wird<br />

das nächstfolgende Kind ein Knabe. Beim Gegenteil ein Mädchen.<br />

Legt die Eingesegnete ihre Kleider auf das Kind, so wird es diesem<br />

nie an schönen Kleidern fehlen. Eine jSechswöchnerin 1<br />

gehe nicht in<br />

ein Brauhaus, weil sonst das Bier umschlägt; nicht an den Brunnen,<br />

weil sie das Wasser trübt; nicht in den Weinkeller, weil der Wein<br />

verdirbt; nicht in das Backhaus, weil das Brot schlecht wird. Auch<br />

schneide sie sich in dieser Zeit die Haare nicht und lasse sich nicht<br />

frisieren, weil im ersten Falle die Haare nicht wieder wachsen, im<br />

letzteren aber ausgehen. Soll ein Nußbaum sehr fruchtbar werden,<br />

so soll eine schwangere Frau die ersten Nüsse daran heruntertun. —<br />

Wenn eine Kindbetterin stirbt, so muß man ihr Schere, Nadelbüchse,<br />

Zwirn und Fingerhut ins Grab mitgeben, sonst kommt sie wieder und<br />

holt es. Wenn eine schwangere Frau Wäsche wäscht und stürzt gleich<br />

darnach die gebrauchten Gefäße um, so bekommt sie eine leichte<br />

Niederkunft.<br />

13. Solange eine Frau im Wochenbette liegt, darf gar nichts<br />

aus dem Hause verliehen werden, denn in dieser Zeit haben die Hexen<br />

Gewalt darüber. Wenn jemand nach dem Befinden der Kindbetterin<br />

oder des Kindes fragt, so muß,die antwortende Person allemal dazu<br />

setzen: ,Gott wolle sie behüten' — oder .unberufen 1<br />

—, denn es könnte<br />

die fragende Person eine Hexe sein, die nur auf diese Art zu entwaffnen<br />

ist<br />

14. Wenn in dem Zimmer, in dem die Wöchnerin liegt, über der<br />

Stubentür ein Messer gesteckt wird, in dessen Klinge 9 Kreuze eingegraben<br />

sind, so kann die Frau nicht behext werden. Glaubt eine<br />

Kindbetterin von Hexen beunruhigt zu sein, so stecke man über das<br />

Bett oder die Wiege einen Degen oder ein Messer mit der Spitze nach<br />

aufwärts, damit die Unholdin, wenn sie über die Frau oder das Kind<br />

herfällt, sich anspießen möge. Wenn eine schwangere Frau einem<br />

Pferde unter dem Halse durchkriecht, muß sie das Kind ein Jahr<br />

lang tragen. Diesen Bann kann sie brechen, wenn sie ein Pferd aus<br />

ihrer Schürze fressen läßt<br />

15. Hat eine Schwangere besondere Gelüste, so muß sie ihre<br />

Fingernägel oder das Firmament ansehen oder sich an einen ,gewissen Ort 1<br />

greifen, damit das Kind kein Muttermal bekäme. Wenn eine Schwangere<br />

einem Leichenzuge folgt oder ganz schwarz gekleidet geht, so gebärt<br />

sie ein furchtsames Kind. In der Oberlausitz geht folgende Sage:

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