Zugang zu Pflanzengenetischen Ressourcen für die ... - Genres
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W. E. SIEBECK einer Genbank lagern. Bisher haben nur wenige Entwicklungsländer versucht, so systematisch vorzugehen. Eine zweite Lösung bestünde darin, daß der regelmäßige Austausch von genetischem Material weiterhin möglich bliebe, einschließlich der Sammelreisen in Herkunftsländer (und der späteren Abgabe an Benutzer seitens der Genbanken), wenn man stillschweigend davon ausgeht, daß alle Einnahmen mit dem Herkunftsland geteilt werden. Dies ist im wesentlichen der Ansatz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt. Das Problem dabei ist, daß durch alle Sicherheitsklauseln und Bedingungen, die im Übereinkommen für die Weitergabe festgelegt sind, das Herkunftsland bei der Vertretung seiner Ansprüche ganz auf sich selbst gestellt ist und in vielen Fällen dazu die nötigen Voraussetzungen fehlen (unzureichende Informationen und Geldmangel). Die dritte Möglichkeit ist die, die in der FAO diskutiert wird: Ein Fonds, der aus Beiträgen der Industrieländer gespeist wird, entweder durch eine zweckgebundene Steuer (z. B. für den Verkauf von Saatgut) oder zusätzliche Entwicklungshilfegelder. Die derzeitige Stimmung unter den Entwicklungsländern scheint zu sein, keinen dieser Vorschläge akzeptieren zu wollen. Es sollte auch bezweifelt werden, ob ein Überwachungssystem (z.B. ein Lenkungsausschuß) für die Verteilung der Mittel aus einem solchen Fonds dazu geeignet wäre, die Gelder dorthin zu leiten, wo das meiste für die Erhaltung der biologischen Vielfalt getan wird. Es ist wahrscheinlicher, daß solche Entscheidungen aus politischen Gründen getroffen werden und die Mittel an die falschen Adressaten gehen. Es wäre eine Lösung vorzuziehen, die die Möglichkeiten Eins und Zwei kombiniert: Sie würde die Länder dazu ermutigen, ihre genetischen Ressourcen nach ihren eigenen Vorstellungen zu vermarkten und die Aufteilung der Erlöse für alle anderen erleichtern. 7 Schlußbemerkungen Das Übereinkommen schafft einen Rahmen für die internationale Zusammenarbeit bei der Erhaltung der biologischen Vielfalt. Es müssen noch Protokolle zwischen den Ländern über den Zugang zu genetischen Ressourcen und den Technologietransfer ausgehandelt werden. Der Erfolg dieser Bemühungen hängt von der Haltung und Einstellung ab, mit der die Länder die Umsetzung vornehmen. Wenn die Länder dabei gegeneinander arbeiten, würden die Folgen, das heißt vor allem die Einschränkung und übermäßige Kontrolle des Austausches genetischen Materials, sowohl die Entwicklungs- als auch die Industrieländer gleichermaßen treffen. Wenn jedoch alle Beteiligten davon überzeugt sind, daß sie bei diesem Unterfangen als Partner auftreten müssen und daß ihren jeweiligen Interessen am besten gedient ist, wenn sie bei der Umsetzung des Übereinkommens zusammenarbeiten, wird sich die Besorgnis über Einschränkungen im Austausch genetischen Materials als unbegründet erweisen. Die Herausforderung, die wachsende Weltbevölkerung nachhaltig mit Nahrung zu versorgen, und zwar in einer lebenswerten Um- welt, läßt uns kaum eine andere Wahl.
Eigentumsrechte und Zugangsbedingungen zu genetischen Ressourcen auf internationaler Ebene Literaturverzeichnis ANDERSON, JOCK R., R. W. HERDT UND G. M. SCOBIE (1988): Science and Food: The CGIAR and ist Partners. World Bank, Washington, D. C.. TECHNICAL ADVISORY COMMITTEE OF THE CGIAR (TAC) (1988): "CGIAR Policy on Plant Genetic Resources". Dokument AGR/TAC:IAR/88/4. Rom, Februar 1988. UNITED NATIONS ENVIRONMENT PROGRAMME (UNEP) (1992): Convention on Biological Diversity. 5. Juni 1992. Doc. Na. 92-7807. UNITED NATIONS ENVIRONMENT PROGRAMME (UNEP): Conference for the Adoption of the Agreed Text of the Convention on Biological Diversity. Nairobi Final Act, Doc. Na. 92-8138. UNITED NATIONS FOOD AND AGRICULTURE ORGANIZATION (FAO) (1983): Report of the Conference of FAO, 22. Sitzung. Rom. UNITED NATIONS FOOD AND AGRICULTURE ORGANIZATION (FAO) (1989): Report of the Conference of FAO, 25. Sitzung. Rom. UNITED NATIONS FOOD AND AGRICULTURE ORGANIZATION (FAO) (1991): Report of the Conference of FAO, 26. Sitzung. Rom.
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Eigentumsrechte und <strong>Zugang</strong>sbedingungen <strong>zu</strong> genetischen <strong>Ressourcen</strong> auf internationaler Ebene<br />
Literaturverzeichnis<br />
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5. Juni 1992. Doc. Na. 92-7807.<br />
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