Zugang zu Pflanzengenetischen Ressourcen für die ... - Genres
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Eigentumsrechte und <strong>Zugang</strong>sbedingungen <strong>zu</strong> genetischen <strong>Ressourcen</strong> auf internationaler Ebene<br />
lungsländer. Solche Diskussionen fänden im Vorfeld politischer Verhandlungen statt und könnten<br />
in einer Arbeitsgruppe geführt werden, <strong>die</strong> <strong>zu</strong>r Vorbereitung der Verhandlungen bei der FAO<br />
eingerichtet werden könnte. Zusätzlich sollten <strong>die</strong> staatlichen Genbanken in den Industrieländern<br />
sich <strong>zu</strong>sammentun und ein Netzwerk <strong>für</strong> den Austausch nach eigenen Regeln und Bestimmungen<br />
erarbeiten. Möglicherweise möchten sich <strong>die</strong> Genbanken aus Entwicklungsländern <strong>die</strong>sem<br />
Netzwerk anschließen. Die Aussicht auf Erlangung technischen Know-hows über Lagerungsmethoden<br />
und Datenverwaltung dürfte es ihnen attraktiv erscheinen lassen. Am Abschluß <strong>die</strong>ses<br />
Prozesses könnten <strong>die</strong>se Netze in das FAO-Netz von Ex-situ-Sammlungen integriert werden, dem<br />
derzeit nur <strong>die</strong> CGIAR-Zentren angeschlossen sind.<br />
6.3 Rechte der Bauern<br />
Die Industrieländer standen <strong>die</strong>sem Konzept bisher durchgehend distanziert gegenüber, obwohl<br />
es so offensichtlich dem Grundsatz der Gleichheit folgt. Dies ist bedauerlich, da der Austausch von<br />
genetischen <strong>Ressourcen</strong> sehr gut einen Bereich darstellen könnte, in dem einige Entwicklungsländer<br />
eine Dienstleistung gegen Entschädigung anbieten könnten und sofern weniger<br />
abhängig von Entwicklungshilfe wären.<br />
Versuche, <strong>die</strong> Rechte der Bauern als Recht auf geistiges Eigentum <strong>zu</strong> definieren, das das rechtliche<br />
Gedankengebäude <strong>für</strong> <strong>die</strong> Debatten in der FAO war, waren nicht hilfreich. Zum einen sind <strong>die</strong><br />
Rechte auf geistiges Eigentum Rechte von Einzelpersonen. Man könnte sich vorstellen, daß sie<br />
auf eine Gemeinschaft übertragen werden. Dann stellt sich jedoch <strong>die</strong> Frage, wer <strong>die</strong>se Rechte<br />
vertritt (<strong>die</strong>s ist <strong>für</strong> geistiges Eigentum wichtiger als <strong>für</strong> Sachvermögen) und wer sich den Rest<br />
teilt, falls Entschädigungsansprüche bestehen; damit wird <strong>die</strong> Umset<strong>zu</strong>ng <strong>die</strong>ser Grundsätze<br />
schwierig. Im Rahmen der derzeit im indischen Parlament <strong>zu</strong>r Diskussion stehenden Vorschläge<br />
mußte da<strong>für</strong> ein umfangreiches Verwaltungssystem geschaffen werden, um <strong>die</strong>se Fragen <strong>zu</strong><br />
behandeln.<br />
Ein weiteres Problem in Zusammenhang mit <strong>die</strong>sen Vorschlägen bestünde darin, daß nicht klar<br />
feststeht, was es <strong>zu</strong> schützen gilt. Für den Schutz des geistigen Eigentums muß der <strong>zu</strong> schützende<br />
Gegenstand und <strong>die</strong> Reichweite <strong>die</strong>ses Schutzes bekannt sein (und im Falle eines bekannt<strong>zu</strong>gebenden<br />
Patents). Angaben, <strong>die</strong> als Rechte der Bauern <strong>zu</strong> schützen sind, wären <strong>zu</strong> ungenau; es wäre<br />
<strong>zu</strong> erwarten, daß unbekannte Merkmale darunter fallen. Obwohl nochmals betont werden muß,<br />
daß es nicht unvorstellbar wäre, solche Rechte ein<strong>zu</strong>räumen, wäre es äußerst schwierig, <strong>die</strong>se auch<br />
<strong>zu</strong> vertreten. Leider haben <strong>die</strong> langwierigen Debatten über <strong>die</strong> Rechte der Bauern in der FAO im<br />
Zusammenhang mit dem Schutz des geistigen Eigentums davon abgelenkt, daß es erforderlich ist,<br />
ein gültiges Konzept, das auf das Gleichheitsprinzip gestützt ist, in eine in der Praxis anwendbare<br />
Form um<strong>zu</strong>setzen. Da<strong>für</strong> scheint es im wesentlichen drei Möglichkeiten <strong>zu</strong> geben:<br />
Die erste Lösung wäre kommerzieller Art. Sie würde auf der obengenannten Vereinbarung zwischen<br />
Costa Rica und der Firma Merck & Co fußen und festlegen, daß <strong>die</strong> Länder, <strong>die</strong> ihre<br />
genetischen <strong>Ressourcen</strong> <strong>zu</strong>r Verfügung stellen wollen, da<strong>für</strong> eine Vermarktungsinfrastruktur schaffen.<br />
Sie würden ihr Material sammeln, evaluieren, charakterisieren und katalogisieren und es in