Zugang zu Pflanzengenetischen Ressourcen für die ... - Genres
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Eigentumsrechte und <strong>Zugang</strong>sbedingungen <strong>zu</strong> genetischen <strong>Ressourcen</strong> auf internationaler Ebene<br />
genetisch veränderter Pflanzen auf breiter Basis Akzeptanz gefunden hat. Die Entwicklungsländer<br />
<strong>für</strong>chten, daß genetisches Material, das aus ihrem Staatsgebiet stammt, wenn es erst<br />
einmal in Industrieländern züchterisch bearbeitet und <strong>zu</strong> Forschungszwecken verwendet<br />
worden ist, dort als geistiges Eigentum geschützt wird und ihnen nicht mehr frei <strong>zu</strong>r Verfügung<br />
steht. Aufgrund der Tatsache, daß sie das Ursprungsmaterial geliefert haben, mit dem<br />
züchterisch gearbeitet wurde, beanspruchen sie einen Anteil am kommerziellen Gewinn.<br />
2) Die Entwicklungsländer werden sich der Bedeutung unerforschter genetischer <strong>Ressourcen</strong> <strong>für</strong><br />
moderne Züchtungsprogramme bewußt, vor allem seit <strong>die</strong> Biotechnologie den Gentransfer<br />
zwischen den Arten möglich gemacht hat; sie selbst sind hingegen weiterhin von den im<br />
Norden entwickelten Technologien in <strong>die</strong>sem Bereich abhängig. Sie haben festgestellt, daß sie<br />
ein Faustpfand in Form von züchterisch unbearbeitetem Keimplasma bei den Verhandlungen<br />
besitzen, da sich <strong>die</strong> heute noch ungenutzten <strong>Ressourcen</strong> vor allem in Regionen mit großer<br />
Artenvielfalt ihres Staatsgebiets befinden.<br />
3) Der freie Austausch hat es ermöglicht, den Entwicklungsländern <strong>die</strong> fertigen Sorten <strong>zu</strong> liefern,<br />
um ihre wachsende Bevölkerung <strong>zu</strong> ernähren; aber nicht <strong>die</strong> Technologie, um ihr eigenes<br />
Saatgut <strong>zu</strong> verbessern.<br />
Diese Bedenken sind nicht von der Hand <strong>zu</strong> weisen. Länder, <strong>die</strong> das Grundlagenmaterial <strong>für</strong> das<br />
genetische Material geliefert haben, auf dem züchterisch aufgebaut wurde, sollten an den sich<br />
daraus ergebenden Gewinnen teilhaben.<br />
Wie <strong>die</strong>se Gewinne auf<strong>zu</strong>teilen sind, wird von den Interessen der Beteiligten abhängen. Vereinbarungen<br />
darüber sind in vielfältiger Form denkbar, wobei eine finanzielle Entschädigung nur eine<br />
Möglichkeit darstellt.<br />
Das enttäuschende Ausmaß an Technologietransfer sollte nicht auf <strong>die</strong> Mängel im System des<br />
freien Austausches <strong>zu</strong>rückgeführt werden. Die Entwicklungsländer haben in der Regel der Agrarforschung<br />
eine <strong>zu</strong> geringe Priorität eingeräumt und un<strong>zu</strong>reichende Geld- und Personalmittel bereitgestellt,<br />
so daß <strong>die</strong> erforderliche Infrastruktur <strong>zu</strong>r Anwendung neuer Technologien nicht<br />
vorhanden ist.<br />
Auch wird öfters behauptet, daß <strong>die</strong> Gewährung eines wirksamen Schutzes des geistigen Eigentums<br />
seitens der Entwicklungsländer <strong>zu</strong> einer wirksameren Verbreitung der Versuchsergebnisse<br />
in den Entwicklungsländern führen würde. Auch dürfte man dann davon ausgehen, daß dadurch<br />
<strong>die</strong> private Züchtung besser in Schwung käme, <strong>die</strong> es in Entwicklungsländern kaum gibt, wie das<br />
schon vormals in den Industrieländern der Fall war. Wenn auch <strong>die</strong> Notwendigkeit nicht nachgewiesen<br />
werden kann, <strong>die</strong> erprobte Politik eines freien Austausches genetischen Materials in der<br />
internationalen Forschung auf<strong>zu</strong>geben, wird politischer Druck doch <strong>zu</strong>r Abschaffung <strong>die</strong>ses<br />
Grundsatzes führen.