Zugang zu Pflanzengenetischen Ressourcen für die ... - Genres
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W. E. SIEBECK<br />
Überblick über <strong>die</strong> Eigentumsrechte und <strong>Zugang</strong>sbedingungen <strong>zu</strong> genetischen<br />
<strong>Ressourcen</strong> auf internationaler Ebene – Probleme und Lösungsmöglichkeiten<br />
WOLFGANG E. SIEBECK 1<br />
Die internationale Agrarforschung stützt sich in erheblichem Maße auf <strong>die</strong> Zusammenarbeit zwischen<br />
allen Forschern <strong>die</strong>ser Erde. Der weltweite freie Austausch von Informationen und genetischen<br />
<strong>Ressourcen</strong> zwischen Forschern und Züchtern war bisher immer <strong>die</strong> Regel, was sich<br />
vorteilhaft auf <strong>die</strong> Zusammenarbeit innerhalb der Forschungseinrichtungen ausgewirkt hat.<br />
Dies ändert sich jetzt: Während Sortenschutzgesetze und -verträge <strong>für</strong> Pflanzen es den Wissenschaftlern<br />
weitgehend möglich machen, nach den alten Regeln vor<strong>zu</strong>gehen, ist <strong>die</strong>s beim Patentschutz<br />
nicht mehr der Fall. Dies ist vielleicht nicht in jedem Fall negativ <strong>zu</strong> werten. Man kann auch<br />
positive Nebeneffekte erwarten.<br />
Dessen ungeachtet muß man sich über <strong>die</strong> negative Reaktion der Dritten Welt Gedanken machen.<br />
1983 kamen im Rahmen der "Internationalen Verpflichtung <strong>zu</strong> pflanzengenetischen <strong>Ressourcen</strong> 2<br />
<strong>die</strong> Entwicklungs- und Industrieländer überein, daß pflanzengenetische <strong>Ressourcen</strong> ein Teil des<br />
Erbes der Menschheit sind und jedermann ohne irgendwelche Einschränkungen <strong>zu</strong>r Verfügung<br />
stehen. Das Übereinkommen über <strong>die</strong> biologische Vielfalt 3 , das im Juni 1992 in Rio de Janeiro<br />
unterzeichnet wurde, erkennt <strong>die</strong> souveränen Rechte der einzelnen Länder über ihre Biologische<br />
Vielfalt an. Die Entwicklungsländer haben einem weiteren <strong>Zugang</strong> <strong>zu</strong> ihren biologischen <strong>Ressourcen</strong><br />
nur unter der Bedingung <strong>zu</strong>gestimmt, daß ihre Bemühungen um <strong>die</strong> Erhaltung <strong>die</strong>ses<br />
Materials von den Industrieländern finanziert werden und ein Technologietransfer stattfindet. Das<br />
heißt, man muß <strong>für</strong> das bezahlen, was man bisher gewöhnt war, umsonst <strong>zu</strong> bekommen.<br />
Im Rahmen des neuen Übereinkommens müssen noch Regeln und Protokolle vereinbart werden,<br />
doch könnte das Übereinkommen, wenn es bewußt negativ ausgelegt würde, den Austausch von<br />
genetischen <strong>Ressourcen</strong> in der internationalen Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen<br />
1<br />
2<br />
3<br />
c/o Consultative Group on International Agricultural Research (CGIAR)<br />
The World Bank<br />
1818 H Street, N.W.<br />
Washington, D.C. 20433 USA<br />
Entschließung 8/83 der 22. FAO-Konferenz, Rom, 25.-23. November 1983.<br />
UNEP "Übereinkommen über <strong>die</strong> biologische Vielfalt". Die Vereinigten Staaten haben es als einziges<br />
Land abgelehnt, das Übereinkommen in Rio <strong>zu</strong> unterzeichnen mit der Begründung, daß das Übereinkommen<br />
das geistige Eigentum ihrer Industrie un<strong>zu</strong>reichend schützt. Nach dem Regierungswechsel<br />
erfolgte <strong>die</strong> Unterzeichnung 1993.