Zugang zu Pflanzengenetischen Ressourcen für die ... - Genres

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29.01.2013 Aufrufe

H.W. RUTZ Die Sorten- und Saatgutrichtlinien der EG werden im Augenblick einer Revision unterzogen, um sie den Erfordernissen eines vollendeten Binnenmarktes anzupassen. Dabei stehen hauptsächlich technische und Verfahrensfragen im Vordergrund. Unter anderem wird aber auch die Möglichkeit eröffnet, besondere Bedingungen festzulegen, die sich aus den Entwicklungen im Bereich der Erhaltung der genetischen Ressourcen ergeben. Dabei wird es sicherlich auch darum gehen, das Inverkehrbringen von Saatgut von Sorten zu ermöglichen, die die Voraussetzungen für die Zulassung nicht erfüllen wurden, aber aufgrund ihres Wertes als pflanzliche Ressource oder ihrer ökologischen Bedeutung wegen im Rahmen besonderer Anwendungsbereiche eine größere Verbreitung und intensivere Nutzung verdienten.

J. STRAUS Internationale und europäische Entwicklungen im Patentrecht bezüglich biologischen Materials International and European Developments in Patent Law as Regards Biological Material JOSEPH STRAUS 1 Zusammenfassung Gerichte und Patentämter der entwickelten Länder, auch die der Bundesrepublik Deutschland, haben biologisches Material, einschließlich der darin enthaltenen genetischen Information, grundsätzlich dem Patentschutz zugänglich gemacht, wenn die üblichen Patentierungsvoraussetzungen der Neuheit, der erfinderischen Tätigkeit und der geweblichen Anwendbarkeit erfüllt sind. Weist der Erfinder der Öffentlichkeit den Weg, wie das in der Natur vorhandene biologische Material wiederholt hergestellt werden kann, so handelt es sich um keine bloße Entdeckung, sondern um eine patentfähige Erfindung. Vom Patentschutz ausgenommen bleiben in den meisten Ländern lediglich Pflanzensorten und Tierarten. Der Richtlinienvoschlag der EU für den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen hält daran fest. Nach dem Inkrafttreten des GATT- TRIPS-Abkommens und nach Ablauf der darin vorgesehenen Übergangsfristen wird diese Rechtslage auch in den Entwicklungsländern vorherrschen, die über reiche genetische Ressourcen verfügen. Die Rio-Konvention räumt Staaten das souveräne Recht an ihren genetischen Ressourcen ein. Um sich den Zugang, d.h. aber auch die wirtschaftliche Verwertung dieser Ressourcen zu sichern, haben insbesondere US-amerikanische Firmen Privatverträge mit berechtigten Partnern aus solchen Ländern geschlossen. Die japanische Regierung hat Strategien entwickelt, wie japanischen Firmen der Zugang zu genetischen Ressourcen gesichert werden könnte. In der Bundesrepublik Deutschland blieben solche Aktivitäten bisher gänzlich aus. 1 Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht Siebertstr. 3 81675 München 1

J. STRAUS<br />

Internationale und europäische Entwicklungen im Patentrecht bezüglich<br />

biologischen Materials<br />

International and European Developments in Patent Law as Regards Biological Material<br />

JOSEPH STRAUS 1<br />

Zusammenfassung<br />

Gerichte und Patentämter der entwickelten Länder, auch <strong>die</strong> der Bundesrepublik Deutschland,<br />

haben biologisches Material, einschließlich der darin enthaltenen genetischen Information,<br />

grundsätzlich dem Patentschutz <strong>zu</strong>gänglich gemacht, wenn <strong>die</strong> üblichen Patentierungsvorausset<strong>zu</strong>ngen<br />

der Neuheit, der erfinderischen Tätigkeit und der geweblichen Anwendbarkeit erfüllt sind.<br />

Weist der Erfinder der Öffentlichkeit den Weg, wie das in der Natur vorhandene biologische<br />

Material wiederholt hergestellt werden kann, so handelt es sich um keine bloße Entdeckung,<br />

sondern um eine patentfähige Erfindung. Vom Patentschutz ausgenommen bleiben in den meisten<br />

Ländern lediglich Pflanzensorten und Tierarten. Der Richtlinienvoschlag der EU <strong>für</strong> den rechtlichen<br />

Schutz biotechnologischer Erfindungen hält daran fest. Nach dem Inkrafttreten des GATT-<br />

TRIPS-Abkommens und nach Ablauf der darin vorgesehenen Übergangsfristen wird <strong>die</strong>se<br />

Rechtslage auch in den Entwicklungsländern vorherrschen, <strong>die</strong> über reiche genetische <strong>Ressourcen</strong><br />

verfügen. Die Rio-Konvention räumt Staaten das souveräne Recht an ihren genetischen <strong>Ressourcen</strong><br />

ein. Um sich den <strong>Zugang</strong>, d.h. aber auch <strong>die</strong> wirtschaftliche Verwertung <strong>die</strong>ser <strong>Ressourcen</strong><br />

<strong>zu</strong> sichern, haben insbesondere US-amerikanische Firmen Privatverträge mit berechtigten Partnern<br />

aus solchen Ländern geschlossen. Die japanische Regierung hat Strategien entwickelt, wie<br />

japanischen Firmen der <strong>Zugang</strong> <strong>zu</strong> genetischen <strong>Ressourcen</strong> gesichert werden könnte. In der<br />

Bundesrepublik Deutschland blieben solche Aktivitäten bisher gänzlich aus.<br />

1<br />

Max-Planck-Institut <strong>für</strong> ausländisches und internationales<br />

Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht<br />

Siebertstr. 3<br />

81675 München<br />

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