Zugang zu Pflanzengenetischen Ressourcen für die ... - Genres

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29.01.2013 Aufrufe

Herausgeber: Informationszentrum für Genetische Ressourcen (IGR) Zentralstelle für Agrardokumentation und -information (ZADI) Villichgasse 17, D – 53177 Bonn Postfach 20 14 15, D – 53144 Bonn Tel.: (0228) 95 48 - 210 Fax: (0228) 95 48 - 149 Email: igr@zadi.de Schriftleitung: Dr. Frank Begemann Layout: Birgit Knobloch Druck: Druckerei Schwarzbold Inh. Martin Roesberg Geltorfstr. 52 53347 Alfter-Witterschlick Schutzgebühr 15,- DM ISSN 0948-8332 © ZADI Bonn, 1996

Vorwort des Herausgebers Preface of the Editor Mit dem Inkrafttreten der völkerrechtlich verbindlichen Konvention über die biologische Vielfalt im Jahr 1993 haben sich die Rahmenbedingungen in Fragen der Zugangsbedingungen zu genetischen Ressourcen als Teil der biologischen Vielfalt entscheidend verändert. Bis dahin wurde der Zugang zu genetischen Ressourcen für die Ernährung und Landwirtschaft durch die rechtlich nicht bindende Internationale Verpflichtung zu pflanzengenetischen Ressourcen im Rahmen des Globalen Systems der FAO über pflanzengenetische Ressourcen geregelt. Allgemeiner Grundsatz war ein freier Zugang für alle bona fide Nutzer. Dabei galt das generelle Einverständnis, daß alle Staaten dieser Erde auf dem Gebiet der Erhaltung und Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen voneinander abhängig sind. Gestützt auf das im internationalen Recht verankerte Prinzip der nationalen Souveränität unterstellt die Konvention über die biologische Vielfalt die gesamte Biodiversität und damit auch die genetischen Ressourcen für die Ernährung und Landwirtschaft den souveränen Rechten der einzelnen Staaten. Der Zugang kann durch nationales Recht geregelt werden, wobei eine auf vorheriger Information beruhende Zustimmung gefordert werden kann. Der Zugang soll für eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen nicht ungebührlich erschwert und aufgrund gegenseitig vereinbarter Bedingungen gewährt werden, wobei die Vorteile aus der Nutzung gerecht und ausgewogen geteilt werden sollen. Da dies zunächst zu einer Verunsicherung bei der internationalen Zusammenarbeit führte, sahen sich viele Staaten vor der Aufgabe, diesbezüglich eine Klärung herbeizuführen. Geprüft wird insbesondere, wie die Prinzipien der Konvention im Rahmen einer multilateralen Vereinbarung über die internationale Zusammenarbeit bei der Erhaltung und Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen für die Ernährung und Landwirtschaft realisiert werden können. In Deutschland wurde der Diskussionsprozeß vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) und dem Informationszentrum für Genetische Ressourcen (IGR) bei der Zentralstelle für Agrardokumentation und -information (ZADI) im Jahr 1993 begonnen. Mit Unterstützung durch das IGR organisierte das BML am 25. Oktober 1994 eine Fachtagung zum Thema „Bedingungen für den Zugang zu und die Nutzung von genetischen Ressourcen für die Ernährung und Landwirtschaft als Bestandteil der biologischen Vielfalt“. Mehr als 40 deutsche Experten fanden sich zusammen, um die wichtigsten Fragen zu diskutieren. Einführende Referate wurden von Vertretern ausgewiesener Facheinrichtungen des In- und Auslandes gehalten. Die anschließende Diskussion machte deutlich, wie komplex der Sachverhalt ist. Es bedarf eines international abgestimmten Vorgehens, um sowohl die Anforderungen der Konvention über die biologische Vielfalt zu erfüllen als auch die Nutzung der i

Vorwort des Herausgebers<br />

Preface of the Editor<br />

Mit dem Inkrafttreten der völkerrechtlich verbindlichen Konvention über <strong>die</strong> biologische<br />

Vielfalt im Jahr 1993 haben sich <strong>die</strong> Rahmenbedingungen in Fragen der <strong>Zugang</strong>sbedingungen<br />

<strong>zu</strong> genetischen <strong>Ressourcen</strong> als Teil der biologischen Vielfalt entscheidend verändert.<br />

Bis dahin wurde der <strong>Zugang</strong> <strong>zu</strong> genetischen <strong>Ressourcen</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ernährung und Landwirtschaft<br />

durch <strong>die</strong> rechtlich nicht bindende Internationale Verpflichtung <strong>zu</strong> pflanzengenetischen <strong>Ressourcen</strong><br />

im Rahmen des Globalen Systems der FAO über pflanzengenetische <strong>Ressourcen</strong><br />

geregelt. Allgemeiner Grundsatz war ein freier <strong>Zugang</strong> <strong>für</strong> alle bona fide Nutzer. Dabei galt das<br />

generelle Einverständnis, daß alle Staaten <strong>die</strong>ser Erde auf dem Gebiet der Erhaltung und<br />

Nut<strong>zu</strong>ng pflanzengenetischer <strong>Ressourcen</strong> voneinander abhängig sind.<br />

Gestützt auf das im internationalen Recht verankerte Prinzip der nationalen Souveränität<br />

unterstellt <strong>die</strong> Konvention über <strong>die</strong> biologische Vielfalt <strong>die</strong> gesamte Biodiversität und damit<br />

auch <strong>die</strong> genetischen <strong>Ressourcen</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ernährung und Landwirtschaft den souveränen Rechten<br />

der einzelnen Staaten. Der <strong>Zugang</strong> kann durch nationales Recht geregelt werden, wobei<br />

eine auf vorheriger Information beruhende Zustimmung gefordert werden kann. Der <strong>Zugang</strong><br />

soll <strong>für</strong> eine nachhaltige Nut<strong>zu</strong>ng der <strong>Ressourcen</strong> nicht ungebührlich erschwert und aufgrund<br />

gegenseitig vereinbarter Bedingungen gewährt werden, wobei <strong>die</strong> Vorteile aus der Nut<strong>zu</strong>ng<br />

gerecht und ausgewogen geteilt werden sollen. Da <strong>die</strong>s <strong>zu</strong>nächst <strong>zu</strong> einer Verunsicherung bei<br />

der internationalen Zusammenarbeit führte, sahen sich viele Staaten vor der Aufgabe, <strong>die</strong>sbezüglich<br />

eine Klärung herbei<strong>zu</strong>führen. Geprüft wird insbesondere, wie <strong>die</strong> Prinzipien der Konvention<br />

im Rahmen einer multilateralen Vereinbarung über <strong>die</strong> internationale Zusammenarbeit<br />

bei der Erhaltung und Nut<strong>zu</strong>ng pflanzengenetischer <strong>Ressourcen</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ernährung und<br />

Landwirtschaft realisiert werden können.<br />

In Deutschland wurde der Diskussionsprozeß vom Bundesministerium <strong>für</strong> Ernährung, Landwirtschaft<br />

und Forsten (BML) und dem Informationszentrum <strong>für</strong> Genetische <strong>Ressourcen</strong> (IGR)<br />

bei der Zentralstelle <strong>für</strong> Agrardokumentation und -information (ZADI) im Jahr 1993 begonnen.<br />

Mit Unterstüt<strong>zu</strong>ng durch das IGR organisierte das BML am 25. Oktober 1994 eine Fachtagung<br />

<strong>zu</strong>m Thema „Bedingungen <strong>für</strong> den <strong>Zugang</strong> <strong>zu</strong> und <strong>die</strong> Nut<strong>zu</strong>ng von genetischen <strong>Ressourcen</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Ernährung und Landwirtschaft als Bestandteil der biologischen Vielfalt“. Mehr als 40<br />

deutsche Experten fanden sich <strong>zu</strong>sammen, um <strong>die</strong> wichtigsten Fragen <strong>zu</strong> diskutieren.<br />

Einführende Referate wurden von Vertretern ausgewiesener Facheinrichtungen des In- und<br />

Auslandes gehalten. Die anschließende Diskussion machte deutlich, wie komplex der<br />

Sachverhalt ist. Es bedarf eines international abgestimmten Vorgehens, um sowohl <strong>die</strong> Anforderungen<br />

der Konvention über <strong>die</strong> biologische Vielfalt <strong>zu</strong> erfüllen als auch <strong>die</strong> Nut<strong>zu</strong>ng der<br />

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