Zugang zu Pflanzengenetischen Ressourcen für die ... - Genres
Zugang zu Pflanzengenetischen Ressourcen für die ... - Genres Zugang zu Pflanzengenetischen Ressourcen für die ... - Genres
J.M.M. ENGELS Tab. 3: Internationale Abkommen mit Einfluß auf die rechtliche Stellung von Genmaterial Abkommen Inhalt Zugang A. IBPGR Register von Basissammlungen von Genmaterial der Nutzpflanzen B. International Untertaking (FAO 1993) Internationales Netz (International Network) der Ex-situ- Sammlungen Sichere und Langzeit-Lagerung auf weltweiter oder lokaler Ebene, unter festgelegten Lagerbedingungen, Duplikation als Sicherheitsmaßnahme, angemessene Regenierung 1983: Erbe der Menschheit 1989: „Farmers’ Rights“ und Pflanzenzüchterrechte 1991: Nationale Souveränität 1993: Allgemeine Beteiligung 1993: Verhaltensregeln für die Sammlung u. Weitergabe von pflanzlichem Genmaterial Modelle, um Genmaterial unter die Jurisdiktion oder Schirmherrschaft der FAO zu stellen freie Verfügbarkeit aus den aktiven Sammlungen, oder wenn nicht mehr verfügbar, aus den Basis- Sammlungen unbeschränkter Zugang für vertrauenswürdige Benutzer bei von beiden Seiten festgelegten Bedingungen uneingeschränkt oder nach Wünschen des Züchters, Entschädigung für Bauern oder bäuerliche Gemeinschaften für ihre vergangenen und heutigen Beiträge frei, bedeutet nicht frei von Kosten; restriktiver; Abstimmung mit CBD - Modell A: In der Jurisdiktion und dem Besitz der FAO. Dieses Modell wurde fallengelassen. - Modell B: In der Jurisdiktion der FAO; Regierungen handeln in Vertretung der FAO; wichtige Rolle der FAO. Dieses Modell wurde ebenfalls fallengelassen. - Modell C: Unter Schirmherrschaft der FAO, aber im Besitz der jeweiligen Regierung oder des Instituts; erweiterte Rolle der FAO - Modell D: Unter Schirmherrschaft der FAO, im Besitz der Regierung; begrenzte Rolle der FAO - Vereinbarung mit CGIAR- Zentren (Treuhänderschaft) 7
Erhaltung und Nutzung von PGR nach UNCED und GATT 8 Forts. Tab. 3: Internationale Abkommen mit Einfluß auf die rechtliche Stellung von Genmaterial C. Übereinkommen über biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity) D. FAO- und CGIAR- Zentren E. Harmonisierung des International Untertaking mit der CBD Nationale Souveränität Zugang soll erleichtert werden Fairneß, gerecht verteilte Nutzung Treuhänderschaft/kein Eigentum Festlegung der Genmaterial-Muster angemessene Verantwortung für die Erhaltung Aufteilung des Nutzens Kommission über PGR als Zwischenregierungs-Organ, das die Ziele des International Network festlegt 1) Regierungen bestimmen Zugangsbedingungen, unterliegen nationaler Gesetzgebung 2) Zugang unterliegt vorheriger informierter Zustimmung (Prior Informed Consent - PIC) 3) Zugang nach Absprache der Bedingungen zwischenden Beteiligten Drei Szenarien a-1) Genetische Ressourcen in situ a-2) Ex-situ-Sammlungen im Herkunftsland b) Ex-situ-Sammlungen erworben vor Inkrafttreten der CBD (außer a-2) c) Ex-situ-Sammlungen, erworben in Übereinstimmung mit der CBD - unbeschränkte Verfügbarkeit - keine IPR für gekennzeichnetes Material und ähnliche Informationen für IARCs oder Em- pfänger - Schutz durch Abkommen über Materialweitergabe - IARCs informieren die Herkunftsländer über Weitergabe PGRFA mit „speziellem“ Status - Ziel ist, das International Undertaking in ein Protokoll des CBD für PGRFA umzuwandeln - Ex-situ-Sammlungen, die vor der CBD angelegt wurden, können in ihren Geltungsbereich aufgenommen werden, wenn sie Teil des Internationalen Netzes sind oder werden
- Seite 1 und 2: Schriften zu Genetischen Ressourcen
- Seite 3 und 4: Vorwort des Herausgebers Preface of
- Seite 5 und 6: Inhaltsverzeichnis Vorwort ........
- Seite 7 und 8: 4 Vorteilsbeteiligung für Zugangsg
- Seite 9 und 10: Erhaltung und Nutzung von PGR nach
- Seite 11 und 12: Erhaltung und Nutzung von PGR nach
- Seite 13: Erhaltung und Nutzung von PGR nach
- Seite 17 und 18: Erhaltung und Nutzung von PGR nach
- Seite 19 und 20: J.M.M. ENGELS Conservation and use
- Seite 21 und 22: J.M.M. ENGELS for these collections
- Seite 23 und 24: Tab. 1: Different categories of pla
- Seite 25 und 26: Tab. 3 ctd.: International agreemen
- Seite 27 und 28: Tab. 5: Aspects which influence leg
- Seite 29 und 30: References J.M.M. ENGELS ANONYMOUS
- Seite 31 und 32: Intern. und europ. Entwicklungen im
- Seite 33 und 34: Intern. und europ. Entwicklungen im
- Seite 35 und 36: Intern. und europ. Entwicklungen im
- Seite 37 und 38: Intern. und europ. Entwicklungen im
- Seite 39 und 40: J. STRAUS Internationale und europ
- Seite 41 und 42: J. STRAUS Pflanzen, Tieren und Inse
- Seite 43 und 44: J. STRAUS patentfähige Erfindungen
- Seite 45 und 46: J. STRAUS Pflanzen und Tieren schle
- Seite 47 und 48: J. STRAUS Lehre jeweils mit der ein
- Seite 49 und 50: für biotechnologische Erfindungen
- Seite 51 und 52: J. STRAUS genetische Information, a
- Seite 53 und 54: tion beider vorzusehen (Art. 27 Abs
- Seite 55 und 56: deren Expressionsprodukte mit Erfol
- Seite 57 und 58: Eigentumsrechte und Zugangsbedingun
- Seite 59 und 60: Eigentumsrechte und Zugangsbedingun
- Seite 61 und 62: Eigentumsrechte und Zugangsbedingun
- Seite 63 und 64: Eigentumsrechte und Zugangsbedingun
Erhaltung und Nut<strong>zu</strong>ng von PGR nach UNCED und GATT<br />
8<br />
Forts. Tab. 3: Internationale Abkommen mit Einfluß auf <strong>die</strong> rechtliche Stellung von<br />
Genmaterial<br />
C. Übereinkommen<br />
über biologische<br />
Vielfalt<br />
(Convention on<br />
Biological<br />
Diversity)<br />
D. FAO- und<br />
CGIAR- Zentren<br />
E. Harmonisierung<br />
des International<br />
Untertaking<br />
mit der CBD<br />
Nationale Souveränität<br />
<strong>Zugang</strong> soll erleichtert werden<br />
Fairneß, gerecht verteilte Nut<strong>zu</strong>ng<br />
Treuhänderschaft/kein Eigentum<br />
Festlegung der Genmaterial-Muster<br />
angemessene Verantwortung <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
Erhaltung<br />
Aufteilung des Nutzens<br />
Kommission über PGR als<br />
Zwischenregierungs-Organ, das <strong>die</strong><br />
Ziele des International Network<br />
festlegt<br />
1) Regierungen bestimmen <strong>Zugang</strong>sbedingungen,<br />
unterliegen<br />
nationaler Gesetzgebung<br />
2) <strong>Zugang</strong> unterliegt vorheriger<br />
informierter Zustimmung (Prior<br />
Informed Consent - PIC)<br />
3) <strong>Zugang</strong> nach Absprache der Bedingungen<br />
zwischenden Beteiligten<br />
Drei Szenarien<br />
a-1) Genetische <strong>Ressourcen</strong> in situ<br />
a-2) Ex-situ-Sammlungen im Herkunftsland<br />
b) Ex-situ-Sammlungen erworben<br />
vor Inkrafttreten der CBD (außer<br />
a-2)<br />
c) Ex-situ-Sammlungen, erworben<br />
in Übereinstimmung mit der CBD<br />
- unbeschränkte Verfügbarkeit<br />
- keine IPR <strong>für</strong> gekennzeichnetes<br />
Material und ähnliche Informationen<br />
<strong>für</strong> IARCs oder Em-<br />
pfänger<br />
- Schutz durch Abkommen über<br />
Materialweitergabe<br />
- IARCs informieren <strong>die</strong> Herkunftsländer<br />
über Weitergabe<br />
PGRFA mit „speziellem“ Status - Ziel ist, das International Undertaking<br />
in ein Protokoll des CBD<br />
<strong>für</strong> PGRFA um<strong>zu</strong>wandeln<br />
- Ex-situ-Sammlungen, <strong>die</strong> vor der<br />
CBD angelegt wurden, können in<br />
ihren Geltungsbereich aufgenommen<br />
werden, wenn sie Teil des<br />
Internationalen Netzes sind oder<br />
werden