Zugang zu Pflanzengenetischen Ressourcen für die ... - Genres
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ATSAF-Arbeitsgruppe<br />
6 Empfehlungen, <strong>die</strong> in dem Zusammenhang <strong>für</strong> <strong>die</strong> CGIAR-Politik <strong>zu</strong> PGR von Bedeutung<br />
sind<br />
Nach Inkrafttreten der Konvention über <strong>die</strong> biologische Vielfalt im Jahre 1993 und nach der<br />
Unterzeichnung des Abkommens zwischen der FAO und der CGIAR im Oktober 1994 ist eine<br />
neue Situation entstanden, <strong>die</strong> nicht nur Auswirkungen auf <strong>die</strong> 1989 vorgelegte "CGIAR Policy<br />
on Plant Genetic Resources" hat, sondern auch auf <strong>die</strong> im Mai 1992 vereinbarten<br />
Richtlinien im Rahmen des "CGIAR Working Document on Genetic Resources and Intellectual<br />
Property". Daraus ergeben sich auch Konsequenzen <strong>für</strong> den 1994 vorgelegten "Stripe<br />
Review on Plant Genetic Resources" und <strong>die</strong> daraus gezogenen Schlußfolgerungen.<br />
Die 1992 in Rio vorgelegte rechtsverbindliche Konvention <strong>die</strong>nt nicht nur dem Schutz sondern<br />
auch der Nut<strong>zu</strong>ng von biologischer Vielfalt. Genetische <strong>Ressourcen</strong> werden als genetisches<br />
Material definiert, das "einen tatsächlichen oder potentiellen Nutzen oder Wert <strong>für</strong> <strong>die</strong> Menschheit"<br />
hat (Art. 2). In Art. 3 wird den Staaten "das souveräne Recht, ihre eigenen genetischen<br />
<strong>Ressourcen</strong> gemäß ihrer eigenen Umweltpolitik <strong>zu</strong> nutzen", <strong>zu</strong>erkannt.<br />
Die Konvention sieht sowohl den In-situ- als auch den Ex-situ-Schutz vor, legt aber das Schwergewicht<br />
auf In-situ- und Habitat-Schutz. Ex-situ-Erhaltung wird in erster Linie als Ergän<strong>zu</strong>ng von<br />
In-situ-Maßnahmen gesehen (Art. 9). Verwoben mit den Schutzvorschriften sind Regeln <strong>zu</strong>r<br />
nachhaltigen Nut<strong>zu</strong>ng. Nationalen Programmen und Maßnahmen <strong>zu</strong>r Erhaltung und nachhaltigen<br />
Nut<strong>zu</strong>ng von Bestandteilen der biologischen Vielfalt wird besondere Bedeutung beigemessen (Art.<br />
11). Die nationalen Regierungen sollen Gesichtspunkte der Erhaltung und nachhaltigen Nut<strong>zu</strong>ng<br />
von biologischen Ressouren in den innerstaatlichen Entscheidungsprozeß einbeziehen (Art. 10)<br />
und entsprechende Anreizsysteme schaffen (Art. 11).<br />
Die in der Konvention angesprochenen Bestimmungen beziehen sich auf <strong>die</strong> gesamte biologische<br />
Vielfalt und ihre Bestandteile. Die pflanzengenetischen <strong>Ressourcen</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ernährung und<br />
Landwirtschaft sind dabei ein wesentlicher Bestandteil. Die Konventionsbestimmungen haben<br />
somit auf <strong>die</strong> Aktivitäten der CGIAR erhebliche Auswirkungen, obwohl <strong>die</strong> Gruppe selbst kein<br />
Mitglied der Konvention ist. Die Auswirkungen ergeben sich in indirekter Weise durch <strong>die</strong><br />
Zusammenarbeit der CGIAR mit den meisten Unterzeichnerstaaten der Konvention sowie über<br />
das im Oktober 1994 geschlossene Abkommen zwischen der FAO und der CGIAR, bei dem das<br />
Genbankmaterial der internationalen Zentren dem "FAO-International Network of Ex-situ Collections"<br />
unterstellt wurde. Aus <strong>die</strong>sem Sonderstatus der CGIAR gegenüber der Konvention ergeben<br />
sich eine Reihe von Fragen, <strong>die</strong> von dem eigens von der CGIAR da<strong>für</strong> eingesetzten beratenden<br />
Gremium, dem „Committee on Genetic Resources Policy“, umgehend angegangen und gelöst<br />
werden müssen. Diese betreffen <strong>zu</strong>m einem rechtliche und <strong>zu</strong>m andere Policy-Fragen.<br />
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