Zugang zu Pflanzengenetischen Ressourcen für die ... - Genres
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ATSAF-Arbeitsgruppe<br />
erzielte Züchtungsfortschritt in das System <strong>zu</strong>rückgeführt und genutzt werden. Dies könnte z. B.<br />
über eine Verpflichtung <strong>zu</strong>r <strong>Zugang</strong>sgewähr ggf. auch über entsprechende kostenlose Lizenzen<br />
<strong>für</strong> Zwecke der Forschung erreicht werden. Ferner sollte auch <strong>die</strong> Verfügbarkeit von Informationen<br />
über Sorten verbessert werden (z.B. über Internet).<br />
5.3.3 Nut<strong>zu</strong>ngsinteresse<br />
Aus entwicklungspolitischer Sicht und aus Überlegungen der Ernährungssicherung heraus, vor<br />
allem in Armutsregionen, besteht ein Interesse daran, rechtlich geschützte Sorten in EL unter<br />
Einräumung besonderer Abgabebedingungen auch tatsächlich <strong>für</strong> <strong>die</strong> nationale Entwicklung<br />
einsetzen <strong>zu</strong> können. Dies könnte über Belieferungspflichten <strong>zu</strong> Vor<strong>zu</strong>gspreisen, kostengünstige<br />
Nachbau- und Vermehrungslizenzen u. ä. m. sichergestellt werden. Aufgrund der agroklimatischen<br />
Bedingungen bleiben derartige Regelungen <strong>zu</strong>mindest aus deutscher Sicht auf wenige Ausnahmen,<br />
wie z. B. Kartoffeln oder Zuckerrüben, beschränkt. Für andere Klimaregionen und transnational<br />
arbeitende Zuchtfirmen, können <strong>die</strong>se aber erhebliche Bedeutung haben.<br />
Aus Sicht der privaten Zuchtfirmen werden <strong>die</strong> Möglichkeiten, in den drei genannten Bereichen<br />
Beiträge <strong>zu</strong> leisten, eher gering eingeschätzt. Die Zahlung einer Gebühr <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gewährung des<br />
<strong>Zugang</strong> <strong>zu</strong> GR stellt nur eine von mehreren Möglichkeiten dar, <strong>die</strong> in der Konvention über <strong>die</strong><br />
biologische Vielfalt angesprochen werden. Der Transfer von Technologien, der Informationsaustausch,<br />
<strong>die</strong> wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit sowie Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen<br />
kommen ebenfalls als Ausgleichsmaßnahmen in Betracht.<br />
5.3.4 Ausbau der Verrechnungsfähigkeit und Zulässigkeit von Sachleistungen<br />
Um <strong>die</strong> An- bzw. Umrechenbarkeit von Sachleistungen <strong>zu</strong> ermöglichen, ist ein Transfermechanismus<br />
erforderlich, der sowohl in Geber- als auch in Nehmerrichtung anwendbar sein muß. Über<br />
einen derartigen Mechanismus könnten dann Ausbildungsleistungen, Stipen<strong>die</strong>n, Praktika bei<br />
privaten Zuchtfirmen oder staatlichen Forschungseinrichtungen sowie der Transfer von Technologien<br />
u. ä. m. bei den Ausgleichsüberlegungen berücksichtigt werden. Dies hätte den Vorteil, daß<br />
Leistungen des privatwirtschaftlichen Sektors auf <strong>die</strong> staatlichen Beitragspflichten bzw. Anteilsrechte<br />
angerechnet und auch einzelne Positionen gegeneinander ausgetauscht werden könnten.<br />
5.3.5 Verknüpfung mit staatlichen Leistungen<br />
5.3.5 Verknüpfung mit staatlichen Leistungen<br />
Der <strong>zu</strong>vor beschriebene Transfermechanismus hat aber nicht nur international sondern auch<br />
innerstaatlich Bedeutung. Erbringen z. B. privatwirtschaftliche Firmen im Bereich der pflanzengenetischen<br />
<strong>Ressourcen</strong> <strong>zu</strong>sätzliche Leistungen, <strong>die</strong> sich <strong>die</strong> Bundesregierung international auf ihre<br />
Beitragspflicht anrechnen lassen kann, so könnten da<strong>für</strong> <strong>die</strong>sen Unternehmen entsprechende<br />
steuerliche Vorteile eingeräumt werden. Durch eine derartige Konstruktion könnten Anreize <strong>für</strong><br />
deutsche Unternehmen geschaffen werden, sich an Kooperationsprogrammen und an Technolo-<br />
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