Zugang zu Pflanzengenetischen Ressourcen für die ... - Genres

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29.01.2013 Aufrufe

Positionspapier zum Zugang zu und zur Weitergabe von PGRFA Technologien oder Zuchtsorten im System zurückgreifen zu können und durch – die größere Sicherheit in der Langfristerhaltung von PGRFA durch den konzertierten Erhaltungsansatz verschiedener Partner. Neben dem multilateralen System könnten auch bilaterale Regelungen bestehen. Diese sollten aber möglichst auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben, da die Vorteile des vorgeschlagenen multilateralen Systems vor allem bei einer breiten Beteiligung zum Tragen kommen und besonders dann Komplementäreffekte für die Mitglieder spürbar werden. Die Abgabebedingungen für Nicht- Mitglieder in einem derartigen multilateralen System müßten geregelt werden. 5.3 Überlegungen zu möglichen Ausgleichsleistungen Die Zustimmung der EL zu einem solchen System ist aber ohne ein attraktives Kompensationsangebot seitens der IL nicht zu erreichen. Die Ausgleichsleistungen dürfen dabei aber nicht nur von kurzfristigen Überlegungen und Bedarfssituationen in den IL ausgehen, sondern müssen auch zukünftige Anforderungen an die Ernährungssicherung sowie globale entwicklungs- und umweltpolitische Gesichtspunkte berücksichtigen. Grundsätzlich sind verschiedene Mechanismen denkbar, um eine ausgewogene und gerechte Teilhabe an den Vorteilen, die sich aus der kommerziellen oder sonstigen Nutzung der bereitgestellten PGRFA ergeben, zu ermöglichen. Neben staatlichen Mitteln kommen auch direkte finanzielle Ausgleichszahlungen sowie konkrete Sachleistungen durch die Privatwirtschaft in den von der Konvention aufgezeigten Bereichen in Frage. Mit Blick auf die Gemeinwohlziele im Rahmen des vorgeschlagenen multilateralen Systems lassen sich drei übergeordnete Interessenlagen identifizieren: 5.3.1 Finanzierungsinteresse des Systems Ein multilaterales System ließe sich am einfachsten über eine allgemeine Abgabe auf vermarktetes Saatgut (z. B. umsatzabhängig) organisieren. Eine derartige Regelung hätte geringe Transaktionskosten zur Folge, und die eingenommenen Mittel wären zweckgebunden. Aus der heutigen Sicht erscheint eine derartige Abgabe, die an den Endverbraucher weitergegeben werden müßte, nicht realisierbar. Es sollte den Vertragsparteien, also den Staaten, überlassen bleiben, effiziente Regelungen zu treffen. Für die Bundesrepublik Deutschland würde sich die Aufstockung des Entwicklungshilfe-Etats anbieten, der sachbezogen für Projekte zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung von PGRFA eingesetzt werden müßte. 5.3.2 Zugangsinteresse des Systems Aus Gesamtsystem- und globalen Überlegungen heraus besteht ein Interesse, daß Sorten, die auf Basis von Material aus dem multilateralen System entwickelt worden sind, für weitere Forschungen und für Züchtungszwecke dem System wieder zugeführt werden. Damit könnte der 16

ATSAF-Arbeitsgruppe erzielte Züchtungsfortschritt in das System zurückgeführt und genutzt werden. Dies könnte z. B. über eine Verpflichtung zur Zugangsgewähr ggf. auch über entsprechende kostenlose Lizenzen für Zwecke der Forschung erreicht werden. Ferner sollte auch die Verfügbarkeit von Informationen über Sorten verbessert werden (z.B. über Internet). 5.3.3 Nutzungsinteresse Aus entwicklungspolitischer Sicht und aus Überlegungen der Ernährungssicherung heraus, vor allem in Armutsregionen, besteht ein Interesse daran, rechtlich geschützte Sorten in EL unter Einräumung besonderer Abgabebedingungen auch tatsächlich für die nationale Entwicklung einsetzen zu können. Dies könnte über Belieferungspflichten zu Vorzugspreisen, kostengünstige Nachbau- und Vermehrungslizenzen u. ä. m. sichergestellt werden. Aufgrund der agroklimatischen Bedingungen bleiben derartige Regelungen zumindest aus deutscher Sicht auf wenige Ausnahmen, wie z. B. Kartoffeln oder Zuckerrüben, beschränkt. Für andere Klimaregionen und transnational arbeitende Zuchtfirmen, können diese aber erhebliche Bedeutung haben. Aus Sicht der privaten Zuchtfirmen werden die Möglichkeiten, in den drei genannten Bereichen Beiträge zu leisten, eher gering eingeschätzt. Die Zahlung einer Gebühr für die Gewährung des Zugang zu GR stellt nur eine von mehreren Möglichkeiten dar, die in der Konvention über die biologische Vielfalt angesprochen werden. Der Transfer von Technologien, der Informationsaustausch, die wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit sowie Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen kommen ebenfalls als Ausgleichsmaßnahmen in Betracht. 5.3.4 Ausbau der Verrechnungsfähigkeit und Zulässigkeit von Sachleistungen Um die An- bzw. Umrechenbarkeit von Sachleistungen zu ermöglichen, ist ein Transfermechanismus erforderlich, der sowohl in Geber- als auch in Nehmerrichtung anwendbar sein muß. Über einen derartigen Mechanismus könnten dann Ausbildungsleistungen, Stipendien, Praktika bei privaten Zuchtfirmen oder staatlichen Forschungseinrichtungen sowie der Transfer von Technologien u. ä. m. bei den Ausgleichsüberlegungen berücksichtigt werden. Dies hätte den Vorteil, daß Leistungen des privatwirtschaftlichen Sektors auf die staatlichen Beitragspflichten bzw. Anteilsrechte angerechnet und auch einzelne Positionen gegeneinander ausgetauscht werden könnten. 5.3.5 Verknüpfung mit staatlichen Leistungen 5.3.5 Verknüpfung mit staatlichen Leistungen Der zuvor beschriebene Transfermechanismus hat aber nicht nur international sondern auch innerstaatlich Bedeutung. Erbringen z. B. privatwirtschaftliche Firmen im Bereich der pflanzengenetischen Ressourcen zusätzliche Leistungen, die sich die Bundesregierung international auf ihre Beitragspflicht anrechnen lassen kann, so könnten dafür diesen Unternehmen entsprechende steuerliche Vorteile eingeräumt werden. Durch eine derartige Konstruktion könnten Anreize für deutsche Unternehmen geschaffen werden, sich an Kooperationsprogrammen und an Technolo- 17

Positionspapier <strong>zu</strong>m <strong>Zugang</strong> <strong>zu</strong> und <strong>zu</strong>r Weitergabe von PGRFA<br />

Technologien oder Zuchtsorten im System <strong>zu</strong>rückgreifen <strong>zu</strong> können und durch<br />

– <strong>die</strong> größere Sicherheit in der Langfristerhaltung von PGRFA durch den konzertierten Erhaltungsansatz<br />

verschiedener Partner.<br />

Neben dem multilateralen System könnten auch bilaterale Regelungen bestehen. Diese sollten aber<br />

möglichst auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben, da <strong>die</strong> Vorteile des vorgeschlagenen<br />

multilateralen Systems vor allem bei einer breiten Beteiligung <strong>zu</strong>m Tragen kommen und besonders<br />

dann Komplementäreffekte <strong>für</strong> <strong>die</strong> Mitglieder spürbar werden. Die Abgabebedingungen <strong>für</strong> Nicht-<br />

Mitglieder in einem derartigen multilateralen System müßten geregelt werden.<br />

5.3 Überlegungen <strong>zu</strong> möglichen Ausgleichsleistungen<br />

Die Zustimmung der EL <strong>zu</strong> einem solchen System ist aber ohne ein attraktives Kompensationsangebot<br />

seitens der IL nicht <strong>zu</strong> erreichen. Die Ausgleichsleistungen dürfen dabei aber nicht nur<br />

von kurzfristigen Überlegungen und Bedarfssituationen in den IL ausgehen, sondern müssen<br />

auch <strong>zu</strong>künftige Anforderungen an <strong>die</strong> Ernährungssicherung sowie globale entwicklungs- und<br />

umweltpolitische Gesichtspunkte berücksichtigen.<br />

Grundsätzlich sind verschiedene Mechanismen denkbar, um eine ausgewogene und gerechte Teilhabe<br />

an den Vorteilen, <strong>die</strong> sich aus der kommerziellen oder sonstigen Nut<strong>zu</strong>ng der bereitgestellten<br />

PGRFA ergeben, <strong>zu</strong> ermöglichen. Neben staatlichen Mitteln kommen auch direkte finanzielle<br />

Ausgleichszahlungen sowie konkrete Sachleistungen durch <strong>die</strong> Privatwirtschaft in den von der<br />

Konvention aufgezeigten Bereichen in Frage.<br />

Mit Blick auf <strong>die</strong> Gemeinwohlziele im Rahmen des vorgeschlagenen multilateralen Systems lassen<br />

sich drei übergeordnete Interessenlagen identifizieren:<br />

5.3.1 Finanzierungsinteresse des Systems<br />

Ein multilaterales System ließe sich am einfachsten über eine allgemeine Abgabe auf vermarktetes<br />

Saatgut (z. B. umsatzabhängig) organisieren. Eine derartige Regelung hätte geringe Transaktionskosten<br />

<strong>zu</strong>r Folge, und <strong>die</strong> eingenommenen Mittel wären zweckgebunden. Aus der heutigen<br />

Sicht erscheint eine derartige Abgabe, <strong>die</strong> an den Endverbraucher weitergegeben werden müßte,<br />

nicht realisierbar. Es sollte den Vertragsparteien, also den Staaten, überlassen bleiben, effiziente<br />

Regelungen <strong>zu</strong> treffen. Für <strong>die</strong> Bundesrepublik Deutschland würde sich <strong>die</strong> Aufstockung des<br />

Entwicklungshilfe-Etats anbieten, der sachbezogen <strong>für</strong> Projekte <strong>zu</strong>r Erhaltung und nachhaltigen<br />

Nut<strong>zu</strong>ng von PGRFA eingesetzt werden müßte.<br />

5.3.2 <strong>Zugang</strong>sinteresse des Systems<br />

Aus Gesamtsystem- und globalen Überlegungen heraus besteht ein Interesse, daß Sorten, <strong>die</strong> auf<br />

Basis von Material aus dem multilateralen System entwickelt worden sind, <strong>für</strong> weitere Forschungen<br />

und <strong>für</strong> Züchtungszwecke dem System wieder <strong>zu</strong>geführt werden. Damit könnte der<br />

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