Zugang zu Pflanzengenetischen Ressourcen für die ... - Genres
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ATSAF-Arbeitsgruppe<br />
und Erhaltung der biologischen Vielfalt. Der GEF orientiert sich somit an den in der Konvention<br />
formulierten Aufgabenstellungen. Sie funktionieren nach dem Antragsprinzip, wobei<br />
Projektanträge von Regierungen eingebracht werden. Eine Förderung setzt <strong>die</strong> Erfüllung der vom<br />
GEF-Rat formulierten Richtlinien <strong>für</strong> <strong>die</strong> Mittelverwendung voraus. Erhaltungsmaßnahmen im<br />
Bereich PGR, als Bereich, der von der Biodiversitätskonvention abgedeckt wird, sind daher bei<br />
Erfüllung der Kriterien förderungswürdig. Bei der Gestaltung von GEF-finanzierten Maßnahmen<br />
muß der Aspekt einer langfristigen Bewahrung der biologischen Vielfalt beachtet werden. Für<br />
derartige, langfristig an<strong>zu</strong>legende In-situ-Erhaltungsmaßnahmen besonders in Gebieten mit hoher<br />
Vielfalt an PGRFA, <strong>die</strong> im Gemeinwohlinteresse aller liegen, müssen sich selbsttragende, nachhaltige<br />
Finanzierungsformen (z.B. Trust-Funds) gefunden werden, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Interessen des betroffenen<br />
Landes ebenso wie <strong>die</strong> globalen Interessen ausreichend berücksichtigen.<br />
Aus den vorausgehenden Überlegungen <strong>zu</strong>r Vorteilsbeteiligung <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Zugang</strong>sgewährung <strong>zu</strong><br />
PGRFA werden einige Fragen und Probleme deutlich, <strong>die</strong> im folgenden kurz angerissen werden:<br />
Vorteile:<br />
– Die Förderung von On-Farm-Erhaltungsmaßnahmen und insbesondere von partizipativen<br />
Züchtungsprojekten könnte als Umset<strong>zu</strong>ng der Farmers' Rights betrachtet werden.<br />
Probleme:<br />
– Bei komplexen Stammbäumen moderner Sorten ist eine Aufteilung von Gewinnanteilen aus<br />
der Kommerzialisierung je nach Herkunft der unterschiedlichen Genanteile nicht machbar.<br />
Da<strong>zu</strong> müßte <strong>die</strong> Herkunft des benutzten Genmaterials offengelegt werden. Da zwischen<br />
Lieferung von Genmaterial und Vermarktung einer Sorte in der Regel 10-15 und mehr Jahre<br />
vergehen können, müßten sämtliche Genmaterialbewegungen über <strong>die</strong>sen Zwischenzeitraum<br />
nachverfolgbar sein, um eventuelle Gewinnanteile verhandeln <strong>zu</strong> können. Hohe Transaktionskosten<br />
wären <strong>die</strong> Folge.<br />
Klärungsbedarf:<br />
– Bei der Festlegung entsprechender Kategorien von transferierbaren Technologien im Sinne<br />
der Konvention sind auch <strong>die</strong> vorherrschenden Rahmenbedingungen und Marktregulationsmechanismen<br />
mit in <strong>die</strong> Betrachtung ein<strong>zu</strong>beziehen, um unbeabsichtigte oder negative Nebenwirkungen<br />
soweit als möglich aus<strong>zu</strong>schließen;<br />
– Offen ist ferner, wie in Zeiten knapper Haushalte <strong>die</strong> Mitgliedsstaaten ihrer Pflicht nach Art.<br />
20 Abs. 2 gerecht werden können, "<strong>zu</strong>sätzliche Mittel" bereit<strong>zu</strong>stellen, wie <strong>die</strong>se eingesetzt<br />
werden sollen und wer deren sachgerechte Verwendung kontrollieren soll 10 ;<br />
– Offen ist auch, wie Beteiligungssysteme gestaltet werden müssen, um einzelne Bauern oder<br />
kommunalen Gruppen <strong>für</strong> entgangene Gewinnchancen <strong>zu</strong> entschädigen sowie anfallende<br />
10<br />
Die Mitgliedsstaaten sind rechtlich verpflichtet, "<strong>zu</strong>sätzliche Mittel" <strong>zu</strong> mobilisieren.<br />
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