Zugang zu Pflanzengenetischen Ressourcen für die ... - Genres
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ATSAF-Arbeitsgruppe<br />
erworben wurden. Daraufhin wurde vom zwischenstaatlichen Verhandlungskomitee beim<br />
Abschluß der Verhandlungen über <strong>die</strong> Konvention im Mai 1992 in einer Resolution gefordert,<br />
<strong>die</strong>se Frage und <strong>die</strong> Frage der Realisierung des im FAO-Undertaking enthaltenen Konzeptes der<br />
"Farmers' Rights" noch im Rahmen des "Globalen Systems <strong>für</strong> PGR" <strong>zu</strong> klären (Resolution 3 der<br />
Schlußakte von Nairobi). Die FAO-Konferenz hat daraufhin 1993 beschlossen, das FAO-Under-<br />
taking neu <strong>zu</strong> verhandeln, um<br />
– dessen Text <strong>zu</strong> konsoli<strong>die</strong>ren und mit der Konvention über <strong>die</strong> biologische Vielfalt <strong>zu</strong> harmonisieren,<br />
– <strong>die</strong> in der Konvention offen gebliebenen Fragen <strong>zu</strong> klären sowie<br />
– ihre rechtliche Bedingungswirkung ggf. neu <strong>zu</strong> regeln.<br />
Auf der 6. Sit<strong>zu</strong>ng der Commission on Plant Genetic Resources vom 19. - 30. Juni 1995 in Rom<br />
wurden im wesentlich drei Optionen <strong>für</strong> pflanzengenetische <strong>Ressourcen</strong> im Bereich Ernährung und<br />
Landwirtschaft (PGRFA) erörtert:<br />
– ein legalistischer Ansatz,<br />
– ein nut<strong>zu</strong>ngsorientierter Ansatz und<br />
– ein institutioneller Ansatz.<br />
Unabhängig davon gibt es noch andere Ansätze <strong>für</strong> den restlichen Bereich der genetischen <strong>Ressourcen</strong>.<br />
2.1 Legalistischer Ansatz<br />
Der Vorschlag unterscheidet zwischen Material, das vor bzw. nach Inkrafttreten der Konvention<br />
gesammelt wurde bzw. wird. Das Material soll im ersten Fall einem multilateralen Abkommen, das<br />
<strong>Zugang</strong>s- und Weitergabebedingungen festlegt, unterliegen. Im zweiten Fall sind bilaterale<br />
Abkommen zwischen Nachfragern und Anbietern von Genmaterial erforderlich.<br />
Vorteile:<br />
– Die Ex-situ-Sammlungen der Zentren wären vollständig in einem solchen Abkommen integriert.<br />
Probleme:<br />
– Die unterschiedlichen Beitrittsdaten der Mitgliedsländer <strong>zu</strong>r Konvention erlauben keine klare<br />
und überprüfbare Abgren<strong>zu</strong>ng;<br />
– Für Material, das nach Inkrafttreten der Konvention gesammelt wird und dessen <strong>Zugang</strong>sbedingungen<br />
bilateral ausgehandelt werden müssen, müßte ein globaler, transparenter Markt<br />
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