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Zugang zu Pflanzengenetischen Ressourcen für die ... - Genres

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ATSAF-Arbeitsgruppe<br />

ing group also elaborated policy aspects which are of relevance to the CGIAR Policy on Plant<br />

Genetic Resources. The group raised a variety of legal and policy questions which need to be<br />

considered by the CGIAR and ist Policy Committee on Genetic Resources.<br />

1 Hintergrundinformation<br />

Seit den 60er Jahren hat sich <strong>die</strong> FAO verstärkt dem Problem der Generosion und der Erhaltung<br />

von pflanzengenetischen <strong>Ressourcen</strong> <strong>zu</strong>gewandt. Im Jahre 1983 sind dann <strong>die</strong> wesentlichen<br />

politischen Instrumentarien da<strong>zu</strong> eingerichtet worden: das "International Undertaking on Plant<br />

Genetic Resources", eine nicht rechtsverbindliche Verpflichtung, der mehr als 100 Mitgliedsländer<br />

beigetreten sind, und <strong>die</strong> "Kommission <strong>für</strong> pflanzengenetische <strong>Ressourcen</strong> (CPGR)". Das<br />

"International Undertaking" baut auf dem Grundsatz der freien Verfügbarkeit von PGR als "Erbe<br />

der Menschheit" auf. Unter der ständigen Kritik der Entwicklungsländer über <strong>die</strong> negativen<br />

Auswirkungen <strong>die</strong>ses Prinzips <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ursprungsländer der PGR ist das "Undertaking" mehrfach<br />

modifiziert und durch weitere Resolutionen ergänzt worden. Wesentliche Punkte sind dabei, daß:<br />

– "freier" <strong>Zugang</strong> <strong>zu</strong> PGR nicht "kostenlos" bedeutet (Resolution 4/89),<br />

– neben den Züchterrechten auch der Beitrag der Bauern an der Erhaltung und Entwicklung von<br />

pflanzengenetischen <strong>Ressourcen</strong> anerkannt wird (Resolution 4/89 und 5/89),<br />

– <strong>die</strong> Ursprungsländer nationale Souveränität über ihre genetischen <strong>Ressourcen</strong> haben (Resolution<br />

3/91) und<br />

– <strong>zu</strong>r Unterstüt<strong>zu</strong>ng der sog. Farmers' Rights ein internationaler Fonds eingerichtet wird, der<br />

im wesentlichen von den Industrieländern oder Nutzern genetischer <strong>Ressourcen</strong> gespeist<br />

werden soll, aus dem besonders Erhaltungsmaßnahmen in den Ursprungsländern finanziert<br />

werden sollen (Resolution 3/91).<br />

In Artikel 7 Absatz 1 (a) des Undertaking wird <strong>die</strong> Einrichtung eines "internationally coordinated<br />

network of national, regional and international centres, including an international network of base<br />

collections in genebanks, under the auspices or jurisdiction of FAO" gefordert. Entsprechend den<br />

Empfehlungen der 2. Sit<strong>zu</strong>ng der CPGR wurde 1988 <strong>die</strong> Bereitschaft der FAO-Mitgliedsstaaten<br />

und der Internationalen Agrarforschungszentren abgefragt, ihre Basis-Sammlungen der<br />

Schirmherrschaft der FAO <strong>zu</strong> unterstellen. Die Mehrheit der Mitgliedsstaaten hat sich bereiterklärt,<br />

dem Netzwerk der Ex-situ-Basissammlungen bei<strong>zu</strong>treten, bis auf wenige Ausnahmen den Beitritt<br />

aber bisher nicht vollzogen. Nach langwierigen Verhandlungen wurde mit der Unterzeichnung des<br />

Abkommens zwischen der FAO und der CGIAR am 26. Oktober 1994 das Genbankmaterial der<br />

internationalen Agrarforschungszentren der Schirmherrschaft der FAO unterstellt. Die Zentren<br />

verpflichten sich darin, das Genbankmaterial treuhänderisch <strong>für</strong> <strong>die</strong> Völkergemeinschaft und im<br />

Einklang mit den Regelungen des Undertaking <strong>zu</strong> verwalten. Ferner haben sich <strong>die</strong> Zentren in Art.<br />

3 (b) des Abkommens verpflichtet, weder auf Genbankmaterial noch auf daraus resultierende<br />

Informationen (z. B. passport-, characterization- or evaluation data) Eigentumsrechte <strong>zu</strong><br />

3

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