Zugang zu Pflanzengenetischen Ressourcen für die ... - Genres

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29.01.2013 Aufrufe

W. RITTER UND B. KOSAK Ferner sollte die Mittelvergabe an kontrollierbare Erfolgskriterien für Einzelprogrammaßnahmen gekoppelt und ein entsprechendes Evaluierungssystem eingerichtet werden. Es sollten nur solche Projekte gefördert werden, deren Durchführung im internationalen öffentlichen Interesse ist, wie z.B. Ausbildung, Forschung, In-situ-Erhaltungsmaßnahmen von lokal bedeutenden Nahrungskulturen und dergleichen mehr. Frage 2 steht im Zusammenhang mit den derzeit laufenden Revisionsverhandlungen der internationalen Verpflichtung zu pflanzengenetischen Ressourcen im Rahmen der FAO-Komission, bei denen eine Harmonisierung mit den rechtlich verbindlichen Konventionsbestimmungen angestrebt wird: Wieweit ist eine Sonderregelung über den Zugang zu und die Nutzung von genetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft notwendig und gerechtfertigt? Die Teilnehmer stimmen überein, daß die pflanzengenetischen Ressourcen des Agrar- und Ernährungsbereichs durch die „Konvention über die biologische Vielfalt“ nicht entsprechend ihrer Bedeutung behandelt werden. Bei landwirtschaftlich relevanten Nutzpflanzen seien das Endprodukt wie auch die gesamte Verfahrenskette anders zu beurteilen als bei z.B. bei Pflanzen, die genetische Ressourcen für die Pharmaindustrie sind. Bei „Pharmapflanzen“ wird in der Regel eine einzelne Substanz oder das Gen für diese aus der Pflanze isoliert und daraus ein Produkt entwickelt, das mit hohen Gewinnspannen an eine große Zahl von Endverbrauchern vermarktet wird. Die Gewinne kommen auch dem ursprünglichen Investor in genetische Ressourcen und Forschung direkt zugute. Bei landwirtschaftlich genutzten Pflanzen werden i.d.R. die mit öffentlicher Förderung erhaltenen und erforschten Ressourcen in Form züchterisch verbesserter Sorten vom Züchter an die Landwirte weitergegeben, die diese zur Erzeugung agrarischer Rohstoffe nutzen, aus denen dann Lebensmittel und andere Produkte für Endverbraucher hergestellt werden. Damit ist eine Kompensation ungleich schwerer zu instrumentalisieren. Eine Sonderregelung über Zugang und Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen für den Ernährungs- und Landwirtschaftsbereich wird allgemein auch deswegen als sinnvoll angesehen, weil zudem eine enge Verknüpfung zur Sicherung der Welternährung besteht. Eine zu treffende Sonderregelung müßte selbstverständlich alle international bestehenden Regelungen beachten, denen die Bundesregierung beigetreten ist. Bei den Revisionsverhandlungen der internationalen Verpflichtung zu pflanzengenetischen Ressourcen sollte unbedingt eine rechtlich verbindliche Lösung angestrebt werden, die in Form eines Protokolls integraler Bestandteil der „Konvention über die biologische Vielfalt“ werden sollte. Nur eine rechtsverbindliche Gestaltung des Ernährungs- und Landwirtschaftsbereichs ermöglicht, daß der für die Konvention vorgesehene internationale Finanzierungsmodus (GEF) auch für Aktivitäten im Ernährungs- und Landwirtschaftsbereich und nicht ausschließlich für reine Naturschutzmaßnahmen genutzt werden kann. 7

Zusammenfassung der Diskussion Ferner wird vorgeschlagen, daß in den Revisionsverhandlungen geklärt werden sollte, ob alle für die Ernährung und Landwirtschaft wichtigen genetischen Ressourcen (also auch Tiere) einbezogen werden sollten, anstatt sich auf pflanzengenetisches Material für den Agrar- und Ernährungssektor zu beschränken. Bei den Verhandlungen zur „Konvention über die biologische Vielfalt“ ist die Zugangsregelung zu genetischen Ressourcen in Ex-situ-Sammlungen, die bereits vor Inkrafttreten der Konvention erworben wurden, offen geblieben. Vor diesem Hintergrund werden im 3. Themenkomplex folgende Fragen aufgeworfen: Wie soll der Zugang zu genetischen Ressourcen in Ex-situ- Sammlungen, die vor Inkrafttreten der Konvention bestanden, geregelt werden? Welche Bedeutung kann zukünftig noch das Prinzip des freien Zugangs und gegenseitigen Austauschs haben? Die Frage des Zugangs zu genetischen Ressourcen, die vor Inkrafttreten der Konvention bestanden, wird sehr kontrovers diskutiert. Aus Gründen der praktischen Handhabbarkeit spricht vieles dafür, die Zugangsbedingungen für alles Material in den Ex-situ-Sammlungen identisch zu gestalten, unabhängig vom Zeitpunkt ihres Erwerbes. Problematisch ist, daß sich zum Teil die Herkunft des Materials, das vor mehreren Jahrzehnten gesammelt wurde und inzwischen vielfach Eingang in züchterisch genutztes Material gefunden hat, nicht mehr nachvollziehen läßt. Zudem stellt sich das Inkrafttreten des Übereinkommens über die biologische Vielfalt – je nach Beitrittsdatum – für einzelne Länder unterschiedlich dar. In der Zwischenzeit können sich auch Veränderungen der Nationalstaaten oder Grenzverschiebungen ergeben haben, die schwierige Rechtsfragen über den Ursprung des Materials aufwerfen. Die Vertreter der Genbanken weisen darauf hin, daß die große Anzahl der bisher international frei ausgetauschten Muster zudem administrative Regelungen nur schwer realisierbar erscheinen läßt. So versendet z.B. die Genbank Gatersleben jährlich etwa 12.000 Muster an rund 400 Nutzer. Aufwendige Regelungen könnten sehr schnell bedeuten, daß die Erhaltungsaufgaben der Genbank von Bewirtschaftungsaufgaben verdrängt werden. Somit würde letztlich der Austausch von genetischem Material, insbesondere für Forschungszwecke, erheblich eingeschränkt werden. Es wird auf den Vorschlag der CGIAR verwiesen, daß eine vor Vergabe von Mustern an andere Staaten einzuholende Zustimmung (prior informed consent) vom Ursprungsstaat nur einmal gegeben werden muß. Eine vergleichbare Regelung könnte evtl. auch pauschal für das Material ausgehandelt werden, das vor Inkrafttreten der Konvention gesammelt worden ist. Sollten die Länder des Südens verstärkt eine Kompensation für den Zugang zu ihren Genressourcen fordern, ist nach Ansicht vieler Teilnehmer sehr schnell mit einer verstärkten Nachfrage bei den Genbanken zu rechnen, die ihr Material nach wie vor freizügig abgeben. Auch wenn der großen Nachfrage evtl. durch die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr begegnet werden könnte, würden die Kapazitäten der Genbanken auf Dauer überlastet werden. 8

Zusammenfassung der Diskussion<br />

Ferner wird vorgeschlagen, daß in den Revisionsverhandlungen geklärt werden sollte, ob alle <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Ernährung und Landwirtschaft wichtigen genetischen <strong>Ressourcen</strong> (also auch Tiere) einbezogen<br />

werden sollten, anstatt sich auf pflanzengenetisches Material <strong>für</strong> den Agrar- und Ernährungssektor<br />

<strong>zu</strong> beschränken.<br />

Bei den Verhandlungen <strong>zu</strong>r „Konvention über <strong>die</strong> biologische Vielfalt“ ist <strong>die</strong> <strong>Zugang</strong>sregelung<br />

<strong>zu</strong> genetischen <strong>Ressourcen</strong> in Ex-situ-Sammlungen, <strong>die</strong> bereits vor Inkrafttreten der Konvention<br />

erworben wurden, offen geblieben. Vor <strong>die</strong>sem Hintergrund werden im 3. Themenkomplex<br />

folgende Fragen aufgeworfen: Wie soll der <strong>Zugang</strong> <strong>zu</strong> genetischen <strong>Ressourcen</strong> in Ex-situ-<br />

Sammlungen, <strong>die</strong> vor Inkrafttreten der Konvention bestanden, geregelt werden? Welche<br />

Bedeutung kann <strong>zu</strong>künftig noch das Prinzip des freien <strong>Zugang</strong>s und gegenseitigen Austauschs<br />

haben?<br />

Die Frage des <strong>Zugang</strong>s <strong>zu</strong> genetischen <strong>Ressourcen</strong>, <strong>die</strong> vor Inkrafttreten der Konvention bestanden,<br />

wird sehr kontrovers diskutiert. Aus Gründen der praktischen Handhabbarkeit spricht vieles<br />

da<strong>für</strong>, <strong>die</strong> <strong>Zugang</strong>sbedingungen <strong>für</strong> alles Material in den Ex-situ-Sammlungen identisch <strong>zu</strong><br />

gestalten, unabhängig vom Zeitpunkt ihres Erwerbes. Problematisch ist, daß sich <strong>zu</strong>m Teil <strong>die</strong><br />

Herkunft des Materials, das vor mehreren Jahrzehnten gesammelt wurde und inzwischen vielfach<br />

Eingang in züchterisch genutztes Material gefunden hat, nicht mehr nachvollziehen läßt. Zudem<br />

stellt sich das Inkrafttreten des Übereinkommens über <strong>die</strong> biologische Vielfalt – je nach Beitrittsdatum<br />

– <strong>für</strong> einzelne Länder unterschiedlich dar. In der Zwischenzeit können sich auch Veränderungen<br />

der Nationalstaaten oder Grenzverschiebungen ergeben haben, <strong>die</strong> schwierige Rechtsfragen<br />

über den Ursprung des Materials aufwerfen.<br />

Die Vertreter der Genbanken weisen darauf hin, daß <strong>die</strong> große Anzahl der bisher international frei<br />

ausgetauschten Muster <strong>zu</strong>dem administrative Regelungen nur schwer realisierbar erscheinen läßt.<br />

So versendet z.B. <strong>die</strong> Genbank Gatersleben jährlich etwa 12.000 Muster an rund 400 Nutzer.<br />

Aufwendige Regelungen könnten sehr schnell bedeuten, daß <strong>die</strong> Erhaltungsaufgaben der Genbank<br />

von Bewirtschaftungsaufgaben verdrängt werden. Somit würde letztlich der Austausch von<br />

genetischem Material, insbesondere <strong>für</strong> Forschungszwecke, erheblich eingeschränkt werden. Es<br />

wird auf den Vorschlag der CGIAR verwiesen, daß eine vor Vergabe von Mustern an andere<br />

Staaten ein<strong>zu</strong>holende Zustimmung (prior informed consent) vom Ursprungsstaat nur einmal<br />

gegeben werden muß. Eine vergleichbare Regelung könnte evtl. auch pauschal <strong>für</strong> das Material<br />

ausgehandelt werden, das vor Inkrafttreten der Konvention gesammelt worden ist.<br />

Sollten <strong>die</strong> Länder des Südens verstärkt eine Kompensation <strong>für</strong> den <strong>Zugang</strong> <strong>zu</strong> ihren <strong>Genres</strong>sourcen<br />

fordern, ist nach Ansicht vieler Teilnehmer sehr schnell mit einer verstärkten Nachfrage bei<br />

den Genbanken <strong>zu</strong> rechnen, <strong>die</strong> ihr Material nach wie vor freizügig abgeben. Auch wenn der<br />

großen Nachfrage evtl. durch <strong>die</strong> Erhebung einer Bearbeitungsgebühr begegnet werden könnte,<br />

würden <strong>die</strong> Kapazitäten der Genbanken auf Dauer überlastet werden.<br />

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