Zugang zu Pflanzengenetischen Ressourcen für die ... - Genres
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W. RITTER UND B. KOSAK<br />
stungseigenschaften und der potentielle Nutzen des Materials erschlossen werden. Für <strong>die</strong> Erhaltung<br />
und anschließende Charakterisirung des Materials werden erhebliche Investitionen durch <strong>die</strong><br />
Allgemeinheit geleistet. Die in Züchtungsprogrammen nutzbaren Informationen über mit öffentlichen<br />
Mitteln erhaltene und charakterisierte genetische <strong>Ressourcen</strong> sollten nach einhelliger Ansicht<br />
weitestgehend öffentlich <strong>zu</strong>gänglich gemacht werden. Es wird von einigen Teilnehmern auf <strong>die</strong><br />
Gefahr hingewiesen, daß wirtschaftlich nutzbare Eigenschaften von mit öffentlichen Mitteln<br />
erhaltenem und beschriebenem Genmaterial von Einzelnen oder Privatunternehmen durch gewerbliche<br />
Schutzrechtsansprüche <strong>für</strong> <strong>die</strong> weitere Entwicklung und Nut<strong>zu</strong>ng durch <strong>die</strong> Allgemeinheit<br />
blockiert werden können.<br />
Die weitergehende Diskussion orientierte sich an den vier Fragenkomplexen, <strong>die</strong> von den Veranstaltern<br />
vorgelegt wurden.<br />
Fragenkomplex 1 behandelt <strong>die</strong> Bedingungen <strong>für</strong> den <strong>Zugang</strong> <strong>zu</strong> genetischen <strong>Ressourcen</strong>:<br />
Welche Lösungen kommen <strong>zu</strong>r Erfüllung der in der „Konvention über biologische Vielfalt“<br />
genannten Bedingungen <strong>für</strong> den <strong>Zugang</strong> <strong>zu</strong> genetischen Resourcen in Frage? Wie sind <strong>die</strong><br />
jeweiligen Kompensationsmechanismen <strong>zu</strong> beurteilen? Welche sind <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ernährung und<br />
Landwirtschaft besonders relevant?<br />
Eines der drei Hauptziele in Artikel 1 der „Konvention über biologische Vielfalt“ ist „<strong>die</strong> ausgewogene<br />
und gerechte Aufteilung der sich aus der Nut<strong>zu</strong>ng der genetischen <strong>Ressourcen</strong> ergebenden<br />
Vorteile, insbesondere durch angemessenen <strong>Zugang</strong> <strong>zu</strong> genetischen <strong>Ressourcen</strong> und angemessene<br />
Weitergabe der einschlägigen Technologien unter Berücksichtigung aller Rechte an<br />
<strong>die</strong>sen <strong>Ressourcen</strong> und Technologien sowie durch angemessene Finanzierung“. Die Regelung der<br />
<strong>Zugang</strong>sbedingungen <strong>zu</strong> genetischen <strong>Ressourcen</strong> werden in Artikel 15 nur in sehr allgemeiner<br />
Form angesprochen. Der <strong>Zugang</strong> <strong>zu</strong> und <strong>die</strong> Weitergabe von Technologien werden in Artikel 16<br />
geregelt. Die Bereitstellung finanzieller Mittel kann entsprechend den Konventionsbestimmungen<br />
in Artikel 20, Abs. 3 auf bilateralem, regionalem oder multilateralem Weg erfolgen.<br />
Vor- und Nachteile der verschiedenen Kompensationsmechanismen werden im folgenden erörtert.<br />
Marktwirtschaftliche Regelungen im Rahmen bilateraler Abmachungen sind nach Ansicht der<br />
Teilnehmer <strong>für</strong> gezüchtete Kulturpflanzen, in <strong>die</strong> viele Ausgangslinien Eingang gefunden haben,<br />
nur bedingt als Kompensationsmechanismus geeignet. So ist z.B. unklar, wie eine Kompensation<br />
<strong>für</strong> eine neue Sorte im Rahmen einer bilateralen Abmachung geregelt werden soll, <strong>die</strong> nur noch<br />
einen Bruchteil des Materials aus einem bestimmten Herkunftsland X enthält. Ähnlich<br />
problematisch ist es, wenn das genetische Material über Staatsgrenzen hinweg in einer Region<br />
vorkommt. Aufgrund der nationalen Souveränität von Staaten über das genetische Material<br />
würden bei einer bilateralen <strong>Zugang</strong>sregelung <strong>die</strong> Nachbarstaaten keine Kompensationsansprüche<br />
geltend machen können. Die <strong>für</strong> <strong>die</strong> Kompensation <strong>zu</strong>r Verfügung stehenden Beträge müßten<br />
demnach eventuell auf eine Vielzahl von Ländern aufgeteilt werden. Der administrative Aufwand<br />
<strong>zu</strong>r Sicherstellung einer gerechten Verteilung würde vermutlich alle aus der Gewährung des<br />
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