Agrobiodiversität in Deutschland - Genres
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50 | Wilbert Himmighofen Vom Rio-Gipfel 1992 bis zur Agro biodiversitäts-Strategie des BMELV Der BML hatte sich auf Ersuchen des damaligen deutschen Hauptabteilungsleiters Landwirtschaft der FAO, Prof. de Haen, bereit erklärt, die Konferenz in Deutschland auszurichten. Nachdem die notwendigen außerplanmäßigen Mittel für die Vorbereitung und Durchführung zur Verfügung bereitgestellt worden waren, wurde bei der FAO ein gesondertes Sekretariat eingerichtet, und der BML bildete unter breiter Beteiligung gesellschaftlicher Kreise ein nationales Vorbereitungskomitee, dessen Sekretariat beim IBV lag und das auch den nationalen Beitrag für den Weltzustandsbericht erarbeitet hat. Als Veranstaltungsort war Leipzig festgelegt und mit der neuen Messe dort ein Termin unmittelbar nach der geplanten Fertigstellung im Juni 1996 vertraglich vereinbart worden. Diese Entscheidung stieß kurz nach der Wiedervereinigung im internationalen Raum auf großes Interesse und die erfolgreiche Durchführung der Konferenz schließlich auf große Anerkennung. Da wegen der Komplexität der Materie und großer Interessenunterschiede ein erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen zum „Undertaking“ auch bis 1996 nicht zu erwarten war, ergab sich bald die Frage einer erneuten Terminverschiebung oder einer Abkoppelung der Verhandlungen zum „Undertaking“. Dabei konnte eine Aufrechterhaltung des Konferenztermins erreicht werden. Dies hat dann aber wegen der im „Undertaking“ noch ungeklärten Fragen und der Frage der Finanzierung zu größeren Schwierigkeiten bei den Beratungen über den Globalen Aktionsplan geführt. Nach einem Grußwort des Vorsitzenden der VSK der CBD und einem Bericht der FAO zum Verhandlungsstand beim „Undertaking“ wurden schließlich • • • • ein Weltzustandsbericht zu PGRFA zur Kenntnis genommen und ein Globaler Aktionsplan, ein Konferenzbericht und eine Erklärung von Leipzig verabschiedet. Der Weltzustandsbericht war in einem partizipativen Verfahren erarbeitet worden. Er war gestützt auf Leitlinien der FAO, nationale Berichte von 151 Ländern sowie regionale und subregionale Berichte, die auf entsprechenden Vorkonferenzen beraten worden waren. Beteiligt waren über 50 NGOs, einschließlich Verbände des privaten Sektors, und viele Einzelexperten. Der Bericht enthält in seinem Hauptteil eine Analyse des Zustandes der PGRFA sowie der Effektivität bestehender Maßnahmen. Der Globale Aktionsplan mit seinen 20 Maßnahmenbereichen und die Erklärung von Leipzig waren bereits vor der Konferenz in einer zwischenstaatlichen Verhandlungsgruppe intensiv beraten worden, enthielten aber zu Konferenzbeginn immer noch eine Reihe strittiger Punkte, von denen einige letztlich nur in einer kleinen Verhandlungsgruppe zum Schluß der Konferenz unter Leitung des Vorsitzenden (Staatssekretär Dr. Feiter, BML) in einer ganztägigen Sitzung, die bis spät in den Abend dauerte, gelöst werden konnten. Dabei waren in die Erklärung von Leipzig u. a. die Themen aufgenommen worden, die im Rahmen der Verhandlungen zum „Undertaking“ noch nicht geklärt waren. Fragen der Umsetzung und Finanzierung des Globalen Aktionsplans werden im Konferenzbericht behandelt. Danach soll die Durchführung des Globalen Aktionsplans regelmäßig durch die FAO überprüft und ggf. fortgeschrieben werden. Hinsichtlich der Finanzierung wird zunächst auf die grundlegende Bedeutung nationaler öffentlicher und privater Anstrengungen, aber auch auf die Verpflichtungen zu neuen Mitteln aus der Agenda 21 und der CBD hingewiesen. Der Unterstützungsbedarf der Entwicklungsländer wird anerkannt und die Verstärkung relevanter Aktivitäten der Internationalen Agrarforschungszentren sowie die Erschließung neuer, zusätzlicher und innovativer Finanzierungsinstrumente im Zuge des Umsetzungsprozesses werden als notwendig angesehen. Letzteres ist im Jahre 2004 mit der Gründung des Globalen Fonds für die Nutzpflanzenvielfalt in Form einer internationalen Stiftung, an der sich Deutschland von Anfang an mit Beiträgen beteiligt hat, erreicht worden. Dieser ist inzwischen vom Lenkungsorgan auch als Finanzierungsinstrument des „Internationalen Vertrages über Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (ITPGRFA, s. Kap. 3.3) für den Aufbau und die Unterhaltung eines globalen Netzwerkes von Ex-situ-Erhaltungseinrichtungen anerkannt worden. Wilbert Himmighofen | 51
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