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Agrobiodiversität in Deutschland - Genres

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48 | Wilbert Himmighofen<br />

Vom Rio-Gipfel 1992 bis zur Agro biodiversitäts-Strategie des BMELV<br />

bei der letzten Vertragsstaatenkonferenz (VSK) 2010 <strong>in</strong> Nagoya <strong>in</strong> Japan<br />

erfolgt.<br />

Ziele des Übere<strong>in</strong>kommens s<strong>in</strong>d die Erhaltung der biologischen Vielfalt<br />

und die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile, d. h. der Ökosysteme, der<br />

Arten und der genetischen Vielfalt <strong>in</strong>nerhalb der Arten, sowie die ausgewogene<br />

und gerechte Aufteilung der sich aus der wissenschaftlichen und<br />

wirtschaftlichen Nutzung genetischer Ressourcen ergebenden Vorteile, u. a.<br />

durch e<strong>in</strong>en angemessenen Zugang.<br />

Priorität hat die In-situ-Erhaltung. Neu ist die Verpflichtung zur nachhaltigen<br />

Nutzung. Dazu sollen Anreizsysteme geschaffen und traditionelle<br />

Nutzungen, die damit übere<strong>in</strong>stimmen, sowie das traditionelle Wissen <strong>in</strong>digener<br />

und lokaler Geme<strong>in</strong>schaften geschützt werden.<br />

Die Staaten sollen nationale Strategien entwickeln und die Ziele des Übere<strong>in</strong>kommens<br />

<strong>in</strong> ihre Sektorpolitiken <strong>in</strong>tegrieren.<br />

Gemäß dem Grundsatz der nationalen Souveränität der Staaten über ihre<br />

Ressourcen soll der Zugang zu genetischen Ressourcen der vorhergehenden<br />

Zustimmung unterliegen. Die Ursprungsländer sollen an den Vorteilen aus<br />

der Nutzung gemäß e<strong>in</strong>vernehmlich festgelegten Bed<strong>in</strong>gungen angemessen<br />

und gerecht beteiligt werden. Dabei sollen wissenschaftlich-technische<br />

Zusammenarbeit und Technologietransfer e<strong>in</strong>bezogen werden. Für umweltverträgliche<br />

Nutzungen soll der Zugang erleichtert werden.<br />

Die Frage des Zugangs zu genetischen Ressourcen war für die Entwicklungs-<br />

und Schwellenländer von zentraler Bedeutung. Ohne e<strong>in</strong>e für sie befriedigende<br />

Lösung wäre das Übere<strong>in</strong>kommen nicht zustande gekommen. Demgegenüber<br />

bestand seitens der Industrieländer aufgrund wissenschaftlichtechnologischer<br />

Entwicklungen e<strong>in</strong> gestiegenes Interesse an genetischen<br />

Ressourcen. Deshalb waren auch der Sortenschutz verstärkt und die WTO-<br />

Mitgliedsstaaten im sogenannten TRIPS-Abkommen zur E<strong>in</strong>führung von<br />

Schutzrechten für biotechnologische Erf<strong>in</strong>dungen verpflichtet worden.<br />

Besondere Probleme wirft noch die Umsetzung des vere<strong>in</strong>barten Schutzes<br />

von traditionellem Wissen auf, worüber seit langem Arbeitsgruppen der<br />

CBD und der Weltorganisation für das geistige Eigentum (WIPO) beraten.<br />

Kontrovers diskutiert wurde die Frage des Zugangs zu genetischen Ressourcen<br />

<strong>in</strong> Ex-situ-Sammlungen, die vor Inkrafttreten der CBD bestanden. Das<br />

betraf <strong>in</strong>sbesondere die nationalen und <strong>in</strong>ternationalen Genbanken der<br />

Nutzpflanzen. Deshalb gab es – ausgehend von Schweden – e<strong>in</strong>e Initiative<br />

verschiedener Länder, Lösungen für diese Frage im Rahmen des „Globalen<br />

Systems“ der FAO zu suchen. Es wurde e<strong>in</strong>e entsprechende Resolution („Resolution<br />

Nr. 3 über das Verhältnis zwischen dem Übere<strong>in</strong>kommen über die<br />

biologische Vielfalt und der Förderung e<strong>in</strong>er nachhaltigen Landwirtschaft“<br />

der Schlussakte von Nairobi) erarbeitet und zusammen mit dem Text des<br />

Abkommens verabschiedet. Dar<strong>in</strong> wird erstmalig der Begriff „pflanzengenetische<br />

Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft“ (PGRFA) verwendet.<br />

Danach sollten <strong>in</strong>sbesondere im Rahmen des „Globalen Systems“ Lösungen<br />

gesucht werden für<br />

• den Zugang zu PGRFA, die vor Inkrafttreten der CBD erworben wurden,<br />

und für<br />

• die Rechte der Bauern.<br />

3 Rio-Folgeaktivitäten auf <strong>in</strong>ternationaler<br />

Ebene zur <strong>Agrobiodiversität</strong><br />

3.1 FAO – Genetische Ressourcen für Ernährung und<br />

Landwirtschaft<br />

Die FAO hatte diese Resolution bereits 1993 aufgegriffen und beschlossen,<br />

das „Undertak<strong>in</strong>g“ neu zu verhandeln. Dies sollte bis zur bereits erwähnten<br />

vierten Internationalen Technischen Konferenz zu Pflanzengenetischen<br />

Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (4. ITCPGR) abgeschlossen<br />

se<strong>in</strong>. Die Kommission zu PGR der FAO war mit den Verhandlungen beauftragt<br />

worden. Der zunächst vorgesehene Term<strong>in</strong> wurde von 1994 auf 1996<br />

verschoben.<br />

Wilbert Himmighofen | 49

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