Agrobiodiversität in Deutschland - Genres
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48 | Wilbert Himmighofen<br />
Vom Rio-Gipfel 1992 bis zur Agro biodiversitäts-Strategie des BMELV<br />
bei der letzten Vertragsstaatenkonferenz (VSK) 2010 <strong>in</strong> Nagoya <strong>in</strong> Japan<br />
erfolgt.<br />
Ziele des Übere<strong>in</strong>kommens s<strong>in</strong>d die Erhaltung der biologischen Vielfalt<br />
und die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile, d. h. der Ökosysteme, der<br />
Arten und der genetischen Vielfalt <strong>in</strong>nerhalb der Arten, sowie die ausgewogene<br />
und gerechte Aufteilung der sich aus der wissenschaftlichen und<br />
wirtschaftlichen Nutzung genetischer Ressourcen ergebenden Vorteile, u. a.<br />
durch e<strong>in</strong>en angemessenen Zugang.<br />
Priorität hat die In-situ-Erhaltung. Neu ist die Verpflichtung zur nachhaltigen<br />
Nutzung. Dazu sollen Anreizsysteme geschaffen und traditionelle<br />
Nutzungen, die damit übere<strong>in</strong>stimmen, sowie das traditionelle Wissen <strong>in</strong>digener<br />
und lokaler Geme<strong>in</strong>schaften geschützt werden.<br />
Die Staaten sollen nationale Strategien entwickeln und die Ziele des Übere<strong>in</strong>kommens<br />
<strong>in</strong> ihre Sektorpolitiken <strong>in</strong>tegrieren.<br />
Gemäß dem Grundsatz der nationalen Souveränität der Staaten über ihre<br />
Ressourcen soll der Zugang zu genetischen Ressourcen der vorhergehenden<br />
Zustimmung unterliegen. Die Ursprungsländer sollen an den Vorteilen aus<br />
der Nutzung gemäß e<strong>in</strong>vernehmlich festgelegten Bed<strong>in</strong>gungen angemessen<br />
und gerecht beteiligt werden. Dabei sollen wissenschaftlich-technische<br />
Zusammenarbeit und Technologietransfer e<strong>in</strong>bezogen werden. Für umweltverträgliche<br />
Nutzungen soll der Zugang erleichtert werden.<br />
Die Frage des Zugangs zu genetischen Ressourcen war für die Entwicklungs-<br />
und Schwellenländer von zentraler Bedeutung. Ohne e<strong>in</strong>e für sie befriedigende<br />
Lösung wäre das Übere<strong>in</strong>kommen nicht zustande gekommen. Demgegenüber<br />
bestand seitens der Industrieländer aufgrund wissenschaftlichtechnologischer<br />
Entwicklungen e<strong>in</strong> gestiegenes Interesse an genetischen<br />
Ressourcen. Deshalb waren auch der Sortenschutz verstärkt und die WTO-<br />
Mitgliedsstaaten im sogenannten TRIPS-Abkommen zur E<strong>in</strong>führung von<br />
Schutzrechten für biotechnologische Erf<strong>in</strong>dungen verpflichtet worden.<br />
Besondere Probleme wirft noch die Umsetzung des vere<strong>in</strong>barten Schutzes<br />
von traditionellem Wissen auf, worüber seit langem Arbeitsgruppen der<br />
CBD und der Weltorganisation für das geistige Eigentum (WIPO) beraten.<br />
Kontrovers diskutiert wurde die Frage des Zugangs zu genetischen Ressourcen<br />
<strong>in</strong> Ex-situ-Sammlungen, die vor Inkrafttreten der CBD bestanden. Das<br />
betraf <strong>in</strong>sbesondere die nationalen und <strong>in</strong>ternationalen Genbanken der<br />
Nutzpflanzen. Deshalb gab es – ausgehend von Schweden – e<strong>in</strong>e Initiative<br />
verschiedener Länder, Lösungen für diese Frage im Rahmen des „Globalen<br />
Systems“ der FAO zu suchen. Es wurde e<strong>in</strong>e entsprechende Resolution („Resolution<br />
Nr. 3 über das Verhältnis zwischen dem Übere<strong>in</strong>kommen über die<br />
biologische Vielfalt und der Förderung e<strong>in</strong>er nachhaltigen Landwirtschaft“<br />
der Schlussakte von Nairobi) erarbeitet und zusammen mit dem Text des<br />
Abkommens verabschiedet. Dar<strong>in</strong> wird erstmalig der Begriff „pflanzengenetische<br />
Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft“ (PGRFA) verwendet.<br />
Danach sollten <strong>in</strong>sbesondere im Rahmen des „Globalen Systems“ Lösungen<br />
gesucht werden für<br />
• den Zugang zu PGRFA, die vor Inkrafttreten der CBD erworben wurden,<br />
und für<br />
• die Rechte der Bauern.<br />
3 Rio-Folgeaktivitäten auf <strong>in</strong>ternationaler<br />
Ebene zur <strong>Agrobiodiversität</strong><br />
3.1 FAO – Genetische Ressourcen für Ernährung und<br />
Landwirtschaft<br />
Die FAO hatte diese Resolution bereits 1993 aufgegriffen und beschlossen,<br />
das „Undertak<strong>in</strong>g“ neu zu verhandeln. Dies sollte bis zur bereits erwähnten<br />
vierten Internationalen Technischen Konferenz zu Pflanzengenetischen<br />
Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (4. ITCPGR) abgeschlossen<br />
se<strong>in</strong>. Die Kommission zu PGR der FAO war mit den Verhandlungen beauftragt<br />
worden. Der zunächst vorgesehene Term<strong>in</strong> wurde von 1994 auf 1996<br />
verschoben.<br />
Wilbert Himmighofen | 49