Agrobiodiversität in Deutschland - Genres
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130 | Dan Leskien<br />
Genetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft –<br />
<strong>in</strong>ternationale Entwicklungen<br />
Das Übere<strong>in</strong>kommen über die biologische Vielfalt und das erst 2010 verabschiedete<br />
„Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen<br />
und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung<br />
ergebenden Vorteile zum Übere<strong>in</strong>kommen über die biologische Vielfalt“<br />
(Nagoya-Protokoll) basieren bekanntermaßen auf dem Grundsatz der<br />
souveränen Rechte der Staaten <strong>in</strong> Bezug auf ihre natürlichen, e<strong>in</strong>schließlich<br />
genetischen Ressourcen. In Anbetracht dieser souveränen Rechte der<br />
Staaten <strong>in</strong> Bezug auf ihre natürlichen Ressourcen, liegt die Befugnis, den<br />
Zugang zu genetischen Ressourcen zu bestimmen, bei den Regierungen der<br />
e<strong>in</strong>zelnen Staaten und unterliegt den <strong>in</strong>nerstaatlichen Rechtsvorschriften.<br />
Der Zugang zu genetischen Ressourcen hat daher zu e<strong>in</strong>vernehmlich festgelegten<br />
Bed<strong>in</strong>gungen zu erfolgen und bedarf der auf Kenntnis der Sachlage<br />
gegründeten vorherigen Zustimmung des Vertragsstaats, der die Ressourcen<br />
zur Verfügung stellt.<br />
Vor der Herausforderung, e<strong>in</strong>erseits die nachhaltige Nutzung zu ermöglichen<br />
und zu fördern und andererseits sicherzustellen, dass Vorteile, die sich<br />
aus der Nutzung genetischer Ressourcen ergeben, ausgewogen und gerecht<br />
aufgeteilt werden, stehen die Vertragsstaaten des Übere<strong>in</strong>kommens und<br />
werden auch die Vertragsstaaten des Nagoya-Protokolls stehen. Soweit bekannt,<br />
hatten <strong>in</strong> der Vergangenheit allerd<strong>in</strong>gs weder das Übere<strong>in</strong>kommen<br />
noch entsprechende nationale Zugangsregelungen se<strong>in</strong>er Vertragsstaaten<br />
gravierende Auswirkungen auf den Austausch genetischer Ressourcen für<br />
Ernährung und Landwirtschaft. Könnte sich dies mit dem Nagoya-Protokoll<br />
ändern?<br />
Das Nagoya-Protokoll, das auf genetische Ressourcen wie auf traditionelles<br />
Wissen, das sich auf diese bezieht, Anwendung f<strong>in</strong>det, regelt e<strong>in</strong>erseits die<br />
Anforderungen, die entsprechende nationale Regelungen zu se<strong>in</strong>er Umsetzung<br />
erfüllen müssen (z.B. Rechtssicherheit, Klarheit, Transparenz). Andererseits<br />
nimmt das Nagoya-Protokoll se<strong>in</strong>e Vertragsparteien <strong>in</strong> die Pflicht,<br />
Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass der Zugang zu den<br />
<strong>in</strong>nerhalb ihres Hoheitsbereichs genutzten genetischen Ressourcen im E<strong>in</strong>klang<br />
mit den entsprechenden Regelungen der anderen Vertragspartei erfolgt.<br />
Das Nagoya-Protokoll trägt auf diese Weise der Forderung Rechnung,<br />
dass sog. Nutzerländer sog. Geberländern bei der Durchsetzung ihrer Regelungen<br />
zu Hilfe kommen sollten. Auch wenn Umfang und Tragweite dieser<br />
Hilfspflicht im E<strong>in</strong>zelnen umstritten s<strong>in</strong>d, verspricht das Nagoya-Protokoll<br />
verbesserte Möglichkeiten, Regelungen zu Zugang und Vorteilsausgleich<br />
extraterritorial durchzusetzen. In naher Zukunft dürfte daher die Zahl derartiger<br />
Regelungen ebenso zunehmen wie die Bemühungen, sie konsequent<br />
durchzusetzen.<br />
Für den so wichtigen Austausch genetischer Ressourcen für Ernährung<br />
und Landwirtschaft bedeutet das Nagoya-Protokoll gleichwohl ke<strong>in</strong>eswegs<br />
e<strong>in</strong>e Gefahr. Vielmehr erkennt das Protokoll ausdrücklich den besonderen<br />
Charakter der biologischen Vielfalt <strong>in</strong> der Landwirtschaft an sowie ihre<br />
typischen Merkmale und Probleme, die spezielle Lösungen erfordern. Auch<br />
weist das Protokoll auf die gegenseitige Abhängigkeit aller Staaten <strong>in</strong> Bezug<br />
auf genetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft h<strong>in</strong> sowie<br />
auf den besonderen Charakter und die Bedeutung dieser Ressourcen für die<br />
Erreichung der weltweiten Ernährungssicherheit und für e<strong>in</strong>e nachhaltige<br />
Entwicklung der Landwirtschaft im Zusammenhang mit der Armutsbekämpfung<br />
und dem Klimawandel. Hervorgehoben wird auch die grundlegende<br />
Rolle des Internationalen Vertrags und der Kommission <strong>in</strong> dieser<br />
H<strong>in</strong>sicht.<br />
Zudem verlangt das Nagoya-Protokoll von se<strong>in</strong>en Vertragsparteien, bei der<br />
Ausarbeitung und Durchführung von Regelungen über den Zugang zu genetischen<br />
Ressourcen und die Aufteilung der Vorteile die „Bedeutung genetischer<br />
Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft und ihre besondere<br />
Rolle für die Ernährungssicherheit [zu] berücksichtigen.“<br />
Die Vertragsparteien s<strong>in</strong>d außerdem gehalten, sofern angebracht, die Ausarbeitung,<br />
Aktualisierung und Verwendung von sektoralen und sektorübergreifenden<br />
Mustervertragsklauseln für e<strong>in</strong>vernehmlich festgelegte Bed<strong>in</strong>gungen<br />
zu fördern. Obgleich nicht explizit erwähnt, spielt das Protokoll hier<br />
offensichtlich auf den Internationalen Vertrag und dessen Multilaterales<br />
System an, für das die Bed<strong>in</strong>gungen des Zugangs und des Vorteilsausgleichs<br />
abschließend und verb<strong>in</strong>dlich <strong>in</strong> der sog. Standardmaterialtransfervere<strong>in</strong>barung<br />
geregelt s<strong>in</strong>d.<br />
Dan Leskien | 131