Schienennetznutzungsbedingungen SNNB 2005/06
Schienennetznutzungsbedingungen SNNB 2005/06 Schienennetznutzungsbedingungen SNNB 2005/06
AKTIENGESELLSCHAFT DER WIENER LOKALBAHNEN SCHIENENNETZNUTZUNGSBEDINGUNGEN (SNNB) gem. § 59 EisbG d) Die WLB informiert das EVU bzw. leistet ihm administrative Hilfestellung (Troubleshooting) bei Störungen in der Betriebsabwicklung im Rahmen der Punkte 1.14. und 1.15 SNNB. e) Die Abrechnung für die vom EVU genutzte Schieneninfrastruktur sowie der von der WLB erbrachten sonstigen Leistungen erfolgt zu den Preisen des Produktkataloges in der jeweils geltenden Fassung und auf Basis der tatsächlich erbrachten Leistungen sowie genutzten Schieneninfrastruktur. f) Es wird folgende Zahlungsweise vereinbart: Das EVU entrichtet an die WLB als Akontierung monatlich im Vorhinein bis spätestens 10. eines jeden Monats spesen- und abzugsfrei auf das von den WLB bezeichnete Konto einen Pauschalbetrag (excl. USt.) in der Höhe von jeweils 1/12 des Infrastrukturbenutzungsentgeltes 2007. Die Endabrechnung erfolgt im Wege einer Spitzabrechnung nach Ende der Fahrplanperiode 2006/2007 und ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungslegung fällig. 2. Leistungen des EVU Alle übrigen Leistungen werden vom EVU selbst erbracht. 3. Angaben zu den einzusetzenden Fahrzeugen Das EVU erklärt, dass nur Fahrzeuge zum Einsatz kommen, die den Bestimmungen des Punkt 1.5. AGB entsprechen. 4. Zugtrassen und Leistungen der WLB für eine laufende Fahrplanperiode Das EVU ist berechtigt die WLB-Schieneninfrastruktur gemäß der im Punkt 1. genannten Zugtrassen an den jeweils angeführten Verkehrstagen zu nutzen. Eine darüber hinausgehende Nutzung der WLB-Schieneninfrastruktur während der laufenden Fahrplanperiode 2005/06 oder die Erbringung von sonstigen Leistungen bedarf einer gesonderten Bestellung durch das EVU. Die im Rahmen der gesonderten Bestellung zugewiesenen Zugtrassen und vereinbarten sonstigen Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen von der WLB ausgearbeiteten Fahrplananordnungen. Die Fahrplananordnungen bilden einen integrierenden Bestandteil dieser Zugtrassenvereinbarung. 5. Ansprechpartner (Punkt 1.11.3 SNNB) a) Die WLB benennt als ständige(n) Ansprechpartner(stelle): Fahrdienstleitung Name Tel.: E-mail: SNNB 2005/2006 64/65
AKTIENGESELLSCHAFT DER WIENER LOKALBAHNEN SCHIENENNETZNUTZUNGSBEDINGUNGEN (SNNB) gem. § 59 EisbG 1.10.1 Verkehrsabwicklung Name Tel.: 1.10.1 Betriebsleiter WLB Name Tel.: Handy E-mail: Handy E-mail: b) Das EVU benennt als ständige(n) Ansprechpartner(stelle): Beilage 1: Zugtrassen Wien, am ………., am Für die Für das WLB EVU SNNB 2005/2006 65/65
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AKTIENGESELLSCHAFT DER WIENER LOKALBAHNEN<br />
SCHIENENNETZNUTZUNGSBEDINGUNGEN (<strong>SNNB</strong>) gem. § 59 EisbG<br />
d) Die WLB informiert das EVU bzw. leistet ihm administrative Hilfestellung (Troubleshooting)<br />
bei Störungen in der Betriebsabwicklung im Rahmen der Punkte 1.14. und<br />
1.15 <strong>SNNB</strong>.<br />
e) Die Abrechnung für die vom EVU genutzte Schieneninfrastruktur sowie der von der<br />
WLB erbrachten sonstigen Leistungen erfolgt zu den Preisen des Produktkataloges<br />
in der jeweils geltenden Fassung und auf Basis der tatsächlich erbrachten Leistungen<br />
sowie genutzten Schieneninfrastruktur.<br />
f) Es wird folgende Zahlungsweise vereinbart:<br />
Das EVU entrichtet an die WLB als Akontierung monatlich im Vorhinein bis spätestens 10. eines<br />
jeden Monats spesen- und abzugsfrei auf das von den WLB bezeichnete Konto einen Pauschalbetrag<br />
(excl. USt.) in der Höhe von jeweils 1/12 des Infrastrukturbenutzungsentgeltes 2007. Die<br />
Endabrechnung erfolgt im Wege einer Spitzabrechnung nach Ende der Fahrplanperiode<br />
20<strong>06</strong>/2007 und ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungslegung fällig.<br />
2. Leistungen des EVU<br />
Alle übrigen Leistungen werden vom EVU selbst erbracht.<br />
3. Angaben zu den einzusetzenden Fahrzeugen<br />
Das EVU erklärt, dass nur Fahrzeuge zum Einsatz kommen, die den Bestimmungen des<br />
Punkt 1.5. AGB entsprechen.<br />
4. Zugtrassen und Leistungen der WLB für eine laufende Fahrplanperiode<br />
Das EVU ist berechtigt die WLB-Schieneninfrastruktur gemäß der im Punkt 1. genannten<br />
Zugtrassen an den jeweils angeführten Verkehrstagen zu nutzen.<br />
Eine darüber hinausgehende Nutzung der WLB-Schieneninfrastruktur während der laufenden<br />
Fahrplanperiode <strong>2005</strong>/<strong>06</strong> oder die Erbringung von sonstigen Leistungen bedarf einer gesonderten<br />
Bestellung durch das EVU. Die im Rahmen der gesonderten Bestellung zugewiesenen Zugtrassen<br />
und vereinbarten sonstigen Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen von der WLB<br />
ausgearbeiteten Fahrplananordnungen. Die Fahrplananordnungen bilden einen integrierenden<br />
Bestandteil dieser Zugtrassenvereinbarung.<br />
5. Ansprechpartner (Punkt 1.11.3 <strong>SNNB</strong>)<br />
a) Die WLB benennt als ständige(n) Ansprechpartner(stelle):<br />
Fahrdienstleitung<br />
Name Tel.:<br />
E-mail:<br />
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