Schienennetznutzungsbedingungen SNNB 2005/06

Schienennetznutzungsbedingungen SNNB 2005/06 Schienennetznutzungsbedingungen SNNB 2005/06

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AKTIENGESELLSCHAFT DER WIENER LOKALBAHNEN SCHIENENNETZNUTZUNGSBEDINGUNGEN (SNNB) gem. § 59 EisbG 4.1 Das Entgelt für die gemäß Punkt 2.1 von der WLB zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Kapitel 6 der Schienennetz-Nutzungsbedingungen. 4.2 Das Entgelt für allenfalls gemäß Punkt 2.2 beim WLB Absatzbereich bestellten Zusatzleistungen ergibt sich aus den Vertragsbestimmungen des WLB- Absatzbereiches. 5. Vertragsdauer Der Vertrag tritt am XX.XX.XXXX in Kraft und endet am XX.XX.XXXX ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. 6. Sonstige Bestimmungen 6.1 Integrierende Bestandteile dieses Vertrages sind: 6.1.1 Anlage 1 Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNNB) 6.1.2 Anlage 2 Zugtrassenvereinbarung 6.2 Des EVU bestätigt, je ein Exemplar der dieser Vereinbarung zugrunde liegenden Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNNB) (Anlage 1) und die Zugtrassenvereinbarung (Anlage 2) ausgehändigt erhalten zu haben und erkennt durch Unterfertigung dieses Vertrages deren Verbindlichkeit an. 6.3 Sämtliche im Zusammenhang mit der Errichtung und Durchführung dieses Vertrages anfallenden Gebühren und Abgaben trägt das EVU, auch wenn sie der WLB zur Zahlung vorgeschrieben werden. 6.4 Zu diesem Vertrag bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. 6.5 Dieser Vertrag wird in einfacher Ausfertigung errichtet. Ein Original verbleibt bei derWLB, eine einfache Abschrift erhält das EVU. Anlage 1: Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNNB) Anlage 2: Zugtrassenvereinbarung Wien, am XXX, am Für die WLB Für das EVU SNNB 2005/2006 62/65

AKTIENGESELLSCHAFT DER WIENER LOKALBAHNEN SCHIENENNETZNUTZUNGSBEDINGUNGEN (SNNB) gem. § 59 EisbG Anhang 2: Muster für Zugtrassenvereinbarung ZUGTRASSENVEREINBARUNG ZUM INFRASTRUKTURNUTZUNGSVERTRAG Anlage 2 Nutzungs- und Leistungsumfang sowie Entgelte und Zahlungsmodalitäten Nach den Punkten 1 bis 6 des Infrastrukturnutzungsvertrags zwischen der Wiener Lokalbahnen AG (im Folgenden kurz WLB), 1120 Wien, Eichenstraße 1, in der Funktion als Eisenbahninfrastrukturunternehmen, und dem Eisenbahnverkehrsunternehmen XXX, (im Folgenden kurz EVU) , das in eigenem Namen und für eigene Rechnung handelt, werden folgende Einzelheiten vereinbart: 1. Zugtrassen und Leistungen der WLB, Entgelte a) Die WLB gestattet dem EVU die Nutzung der Schieneninfrastruktur der WLB vom XX.XX.XXXX bis XX.XX.XXXX gemäß den ausgearbeiteten und in der Beilage 1 dieser Zugtrassenvereinbarung enthaltenen Zugtrassen. Diese Beilage 1 bildet einen integrierenden Bestandteil der gegenständlichen Vereinbarung. b) Bei jenen Zügen, bei welchen die WLB bei der Trassenzuweisung ausnahmsweise einer Überschreitung der jeweiligen in den Belastungstafeln enthaltenen Anfahrgrenzlast zugestimmt hat, kann diese Zusage von der WLB bei Vorliegen wichtiger Gründe, wie beispielsweise bei Betriebsstörungen oder Bauarbeiten, jederzeit zurückgenommen werden. Sämtliche Folgen, die sich aus der Überschreitung der Anfahrgrenzlasten oder aus der Rücknahme vorgenannter Zustimmung durch die WLB ergeben, insbesondere Verspätungen der Züge der EVU oder Züge Dritter, Stellung zusätzlicher Triebfahrzeuge oder Zugbildeänderungen, gehen jedenfalls zu Lasten des EVU. c) Die WLB besorgt für das EVU die im Produktkatalog Netzzugang in der jeweils geltenden Fassung angeführten sonstigen Leistungen nach vereinbartem Umfang. Die jeweils erforderlichen Einsatzzeiten und die Anzahl des WLB-Personals werden von der WLB festgelegt. Die vom EVU bestellten und von den WLB durchzuführenden Leistungen sind in den Zugtrassen gemäß Beilage 1 je Bahnhof angeführt. SNNB 2005/2006 63/65

AKTIENGESELLSCHAFT DER WIENER LOKALBAHNEN<br />

SCHIENENNETZNUTZUNGSBEDINGUNGEN (<strong>SNNB</strong>) gem. § 59 EisbG<br />

Anhang 2: Muster für Zugtrassenvereinbarung<br />

ZUGTRASSENVEREINBARUNG<br />

ZUM INFRASTRUKTURNUTZUNGSVERTRAG<br />

Anlage 2<br />

Nutzungs- und Leistungsumfang<br />

sowie Entgelte und Zahlungsmodalitäten<br />

Nach den Punkten 1 bis 6 des Infrastrukturnutzungsvertrags zwischen der Wiener Lokalbahnen<br />

AG (im Folgenden kurz WLB), 1120 Wien, Eichenstraße 1, in der Funktion als Eisenbahninfrastrukturunternehmen,<br />

und dem Eisenbahnverkehrsunternehmen XXX, (im Folgenden kurz<br />

EVU) , das in eigenem Namen und für eigene Rechnung handelt, werden folgende Einzelheiten<br />

vereinbart:<br />

1. Zugtrassen und Leistungen der WLB, Entgelte<br />

a) Die WLB gestattet dem EVU die Nutzung der Schieneninfrastruktur der WLB vom<br />

XX.XX.XXXX bis XX.XX.XXXX gemäß den ausgearbeiteten und in der Beilage 1<br />

dieser Zugtrassenvereinbarung enthaltenen Zugtrassen. Diese Beilage 1 bildet einen<br />

integrierenden Bestandteil der gegenständlichen Vereinbarung.<br />

b) Bei jenen Zügen, bei welchen die WLB bei der Trassenzuweisung ausnahmsweise<br />

einer Überschreitung der jeweiligen in den Belastungstafeln enthaltenen Anfahrgrenzlast<br />

zugestimmt hat, kann diese Zusage von der WLB bei Vorliegen wichtiger<br />

Gründe, wie beispielsweise bei Betriebsstörungen oder Bauarbeiten, jederzeit zurückgenommen<br />

werden. Sämtliche Folgen, die sich aus der Überschreitung der Anfahrgrenzlasten<br />

oder aus der Rücknahme vorgenannter Zustimmung durch die WLB<br />

ergeben, insbesondere Verspätungen der Züge der EVU oder Züge Dritter, Stellung<br />

zusätzlicher Triebfahrzeuge oder Zugbildeänderungen, gehen jedenfalls zu Lasten<br />

des EVU.<br />

c) Die WLB besorgt für das EVU die im Produktkatalog Netzzugang in der jeweils geltenden<br />

Fassung angeführten sonstigen Leistungen nach vereinbartem Umfang. Die<br />

jeweils erforderlichen Einsatzzeiten und die Anzahl des WLB-Personals werden von<br />

der WLB festgelegt. Die vom EVU bestellten und von den WLB durchzuführenden<br />

Leistungen sind in den Zugtrassen gemäß Beilage 1 je Bahnhof angeführt.<br />

<strong>SNNB</strong> <strong>2005</strong>/20<strong>06</strong> 63/65

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