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Schienennetznutzungsbedingungen SNNB 2005/06

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AKTIENGESELLSCHAFT DER WIENER LOKALBAHNEN<br />

SCHIENENNETZNUTZUNGSBEDINGUNGEN (<strong>SNNB</strong>) gem. § 59 EisbG<br />

Anhang 1: Muster für Infrastrukturnutzungsvertrag<br />

V e r t r a g<br />

über die Nutzung der Schieneninfrastruktur der WLB<br />

(Infrastrukturnutzungsvertrag)<br />

abgeschlossen zwischen der Wiener Lokalbahnen AG (im Folgenden kurz WLB), 1120 Wien, Eichenstraße<br />

1, in der Funktion als Eisenbahninfrastrukturunternehmen, und dem Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />

XXX, (im Folgenden kurz EVU) das im eigenem Namen und für eigene Rechnung<br />

handelt.<br />

1. Vertragsgegenstand<br />

1.1 Das EVU erbringt im eigenen Namen, in eigener Verantwortung und für eigene<br />

Rechnung Eisenbahnverkehrsleistungen im Güterverkehr auf der Grundlage der einheitlichen<br />

Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung<br />

von Gütern (CIM) sowie nach dem Eisenbahnbeförderungsgesetz in der jeweils<br />

geltenden Fassung.<br />

1.2 Das EVU nutzt ausschließlich zu diesem Zweck die Schieneninfrastruktur der WLB<br />

nach den Bestimmungen dieses Vertrages und seiner Anlagen in dem in der jeweiligen<br />

Zugtrassenvereinbarung angeführten Umfang.<br />

2. Leistungen der WLB<br />

2.1 Gemäß den Bestimmungen des Eisenbahngesetzes, BGBl. Nr. 60/1957 in der jeweils geltenden<br />

Fassung, gestattet die WLB dem EVU die Nutzung der Schieneninfrastruktur der WLB<br />

entsprechend dem in der jeweiligen Zugtrassenvereinbarung (Anlage 2) festgelegten Umfang<br />

und die WLB erbringt die in diesem Vertrag und seinen Anlagen festgelegten Leistungen.<br />

2.2 Leistungen des WLB-Absatzbereiches sind vom gegenständlichen Vertrag nicht umfasst und<br />

mit dem Absatzbereich gesondert zu vereinbaren.<br />

3. Leistungen des EVU<br />

Sämtliche nicht von der WLB erbrachten Leistungen im Zusammenhang mit der<br />

Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen auf der Infrastruktur der WLB sind,<br />

ausgenommen den Fall der vorangehenden schriftlichen Zustimmung der WLB, ausschließlich<br />

durch das EVU selbst zu erbringen – siehe Punkt 1.3 der Schienennetz-<br />

Nutzungsbedingungen (Anlage 1).<br />

4. Entgelt<br />

<strong>SNNB</strong> <strong>2005</strong>/20<strong>06</strong> 61/65

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