Schienennetznutzungsbedingungen SNNB 2005/06
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AKTIENGESELLSCHAFT DER WIENER LOKALBAHNEN<br />
SCHIENENNETZNUTZUNGSBEDINGUNGEN (<strong>SNNB</strong>) gem. § 59 EisbG<br />
Anhang 1: Muster für Infrastrukturnutzungsvertrag<br />
V e r t r a g<br />
über die Nutzung der Schieneninfrastruktur der WLB<br />
(Infrastrukturnutzungsvertrag)<br />
abgeschlossen zwischen der Wiener Lokalbahnen AG (im Folgenden kurz WLB), 1120 Wien, Eichenstraße<br />
1, in der Funktion als Eisenbahninfrastrukturunternehmen, und dem Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />
XXX, (im Folgenden kurz EVU) das im eigenem Namen und für eigene Rechnung<br />
handelt.<br />
1. Vertragsgegenstand<br />
1.1 Das EVU erbringt im eigenen Namen, in eigener Verantwortung und für eigene<br />
Rechnung Eisenbahnverkehrsleistungen im Güterverkehr auf der Grundlage der einheitlichen<br />
Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung<br />
von Gütern (CIM) sowie nach dem Eisenbahnbeförderungsgesetz in der jeweils<br />
geltenden Fassung.<br />
1.2 Das EVU nutzt ausschließlich zu diesem Zweck die Schieneninfrastruktur der WLB<br />
nach den Bestimmungen dieses Vertrages und seiner Anlagen in dem in der jeweiligen<br />
Zugtrassenvereinbarung angeführten Umfang.<br />
2. Leistungen der WLB<br />
2.1 Gemäß den Bestimmungen des Eisenbahngesetzes, BGBl. Nr. 60/1957 in der jeweils geltenden<br />
Fassung, gestattet die WLB dem EVU die Nutzung der Schieneninfrastruktur der WLB<br />
entsprechend dem in der jeweiligen Zugtrassenvereinbarung (Anlage 2) festgelegten Umfang<br />
und die WLB erbringt die in diesem Vertrag und seinen Anlagen festgelegten Leistungen.<br />
2.2 Leistungen des WLB-Absatzbereiches sind vom gegenständlichen Vertrag nicht umfasst und<br />
mit dem Absatzbereich gesondert zu vereinbaren.<br />
3. Leistungen des EVU<br />
Sämtliche nicht von der WLB erbrachten Leistungen im Zusammenhang mit der<br />
Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen auf der Infrastruktur der WLB sind,<br />
ausgenommen den Fall der vorangehenden schriftlichen Zustimmung der WLB, ausschließlich<br />
durch das EVU selbst zu erbringen – siehe Punkt 1.3 der Schienennetz-<br />
Nutzungsbedingungen (Anlage 1).<br />
4. Entgelt<br />
<strong>SNNB</strong> <strong>2005</strong>/20<strong>06</strong> 61/65