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Schienennetznutzungsbedingungen SNNB 2005/06

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AKTIENGESELLSCHAFT DER WIENER LOKALBAHNEN<br />

SCHIENENNETZNUTZUNGSBEDINGUNGEN (<strong>SNNB</strong>) gem. § 59 EisbG<br />

5.2. Leistungen gemäß §58 (1) EisbG<br />

5.2.1 Zugfahrt (Standartpaket)<br />

5.2.1.1 Trassenkonstruktion<br />

5.2.1.1.1 Bearbeitung der Anfragen von zugangsberechtigten EVU auf Zuweisung<br />

von Zugtrassen erforderliche Konfliktlösungen, die Ausarbeitung eines Zugtrassenangebotes<br />

und die Prüfung auf deren Umsetzbarkeit durch die WLB<br />

5.2.1.1.2 Ausarbeitung der Fahrplananordnungen.<br />

5.2.1.2 Durchführung der Zugfahrt<br />

5.2.1.2.1 Benützung der für die vereinbarte Zugtrasse erforderlichen Gleise, Weichen<br />

und Oberleitungsanlagen (exklusive Energieversorgung) während den in den <strong>SNNB</strong><br />

verlautbarten Bahnhofsöffnungszeiten.<br />

5.2.1.2.2 Zugsteuerung einschließlich der Signalisierung und der damit verbundenen<br />

Informationsübermittlung sowie Benützung der für die Betriebsabwicklung vorgesehenen<br />

Telekommunikationsanlagen.<br />

5.2.1.2.3 Überwachung der vertraglich vereinbarten Verkehrsleistungen (stichprobenweise<br />

sicherheitstechnische Überprüfungen).<br />

5.2.1.2.4 Administrative Hilfestellung bei Störungen in der Betriebsabwicklung einschließlich<br />

der Zuweisung von allfälligen alternativen Zugtrassen.<br />

5.2.2 Berechnungsformel für das IBE Zugfahrt:<br />

IBE-Zugfahrt = (GBtkm * a) + (Zugkm * b) + (Zugkm* cTfz-Kat) + (Zugkm im Engpass<br />

* d) + (ZugkmMarktsegment * e)<br />

Verrechnet werden die von einem Zug mit einem bestimmten ((Gesamtbruttotonnengewicht<br />

(GBt) mal zurückgelegten Zugkilometer (km) mal Faktor a)) plus(( Zugkilometer<br />

(Zugkm) mal Faktor b)) plus ((Zugkilometer (Zugkm) mal Faktor c Triebfahrzeugkategorie<br />

(Tfz-Kat)) plus ((Zugkilometer im Engpass mal Faktor d)) plus ((Zugkilometer<br />

Marktsegment mal Faktor e))<br />

Triebfahrzeugkategorie:<br />

Faktor c1<br />

Nahverkehrspersonentriebfahrzeuge mit einer Achslast von max. 9 Tonnen mit Drehgestellen<br />

Faktor c2<br />

Nahverkehrstriebfahrzeuge mit einer Achslast von max. 9 Tonnen mit Einzelachs-<br />

oder Einzelradantrieb ohne Drehgestell<br />

Faktor c3<br />

Alle übrigen Triebfahrzeuge<br />

5. 3. Leistungen gemäß § 58( 2)<br />

5. 3.1 Mitbenützung von Ausbildungseinrichtungen für Triebfahrzeugführer.<br />

Da die WLB Ausbildungsmaßnahmen ausschließlich nach Bedarf und nach Maßgabe<br />

der vorhandenen Ressourcen durchführen kann, sind die Modalitäten und die Inanspruchnahme<br />

von Ausbildungseinrichtungen mindestens 6 Monate vor Beginn der<br />

beabsichtigten Ausbildung zu vereinbaren.<br />

<strong>SNNB</strong> <strong>2005</strong>/20<strong>06</strong> 55/65

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