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Schienennetznutzungsbedingungen SNNB 2005/06

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AKTIENGESELLSCHAFT DER WIENER LOKALBAHNEN<br />

SCHIENENNETZNUTZUNGSBEDINGUNGEN (<strong>SNNB</strong>) gem. § 59 EisbG<br />

Die Priorisierung von Begehren auf Zuweisung von Zugtrassen erfolgt für Verkehre, die sich<br />

auf den gültigen Fahrplan beziehen nach dem „first come – first serve“-Prinzip, d.h. zeitlich<br />

früher eingebrachte Begehren werden später eingebrachten Begehren vorgezogen. Es gilt<br />

das Datum des Poststempels, bzw.des Telefax).<br />

<strong>SNNB</strong> <strong>2005</strong>/20<strong>06</strong> 46/65

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