Schienennetznutzungsbedingungen SNNB 2005/06
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AKTIENGESELLSCHAFT DER WIENER LOKALBAHNEN<br />
SCHIENENNETZNUTZUNGSBEDINGUNGEN (<strong>SNNB</strong>) gem. § 59 EisbG<br />
4. Zuweisung von Fahrwegkapazitäten<br />
4.1. Trassenzuweisung durch die Zuweisungsstelle<br />
Im laufenden Fahrplanjahr <strong>2005</strong>/20<strong>06</strong> liegt die Trassenzuweisung und die Benützungsentgeltfestsetzung<br />
bei der WLB.<br />
Vorgehensweise<br />
Das Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) richtet seine Zugtrassenbestellung schriftlich an die<br />
WLB.<br />
Eine Trassenbestellung hat mit den im Anhang enthaltenen Trassenbestellformularen zu erfolgen<br />
und muss folgende Angaben beinhalten:<br />
• Verkehrsrelation<br />
• Zeit (Lage, Aufenthalte, Verkehrstage)<br />
• Zuggewicht, -länge<br />
• Triebfahrzeug<br />
• Geschwindigkeit<br />
• Bremstechnische Möglichkeiten<br />
• Besonderheiten (z.B. Fahrzeugmanipulationen, Anschlüsse, Personalablösen, RID,<br />
außergewöhnliche Sendungen usw.)<br />
Bei Unvollständigkeit des Trassenantrags wird der Antragsteller von der Zuweisungsstelle aufgefordert<br />
die notwendigen Daten innerhalb von drei Werktagen zu liefern, ansonsten gilt die Zugtrassenbestellung<br />
als nicht fristgerecht eingebracht.<br />
Bürozeiten der WLB sind von Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr.<br />
Vollständig und fristgerecht bei der WLB vorliegende Zugtrassenbestellungen bilden die Grundlage<br />
für die Fahrplankonstruktion und die Zuweisung von Zugtrassen. Ändert das EVU nach dem<br />
Bestelltermin seine Zugtrassenbestellung ganz oder teilweise, so trägt die Gefahr einer nicht realisierbaren<br />
Zugtrassenbestellung das EVU. Ein der WLB dadurch allenfalls entstehender Mehraufwand<br />
ist vom EVU zu ersetzen.<br />
<strong>SNNB</strong> <strong>2005</strong>/20<strong>06</strong> 43/65