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Schienennetznutzungsbedingungen SNNB 2005/06

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AKTIENGESELLSCHAFT DER WIENER LOKALBAHNEN<br />

SCHIENENNETZNUTZUNGSBEDINGUNGEN (<strong>SNNB</strong>) gem. § 59 EisbG<br />

4. Zuweisung von Fahrwegkapazitäten<br />

4.1. Trassenzuweisung durch die Zuweisungsstelle<br />

Im laufenden Fahrplanjahr <strong>2005</strong>/20<strong>06</strong> liegt die Trassenzuweisung und die Benützungsentgeltfestsetzung<br />

bei der WLB.<br />

Vorgehensweise<br />

Das Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) richtet seine Zugtrassenbestellung schriftlich an die<br />

WLB.<br />

Eine Trassenbestellung hat mit den im Anhang enthaltenen Trassenbestellformularen zu erfolgen<br />

und muss folgende Angaben beinhalten:<br />

• Verkehrsrelation<br />

• Zeit (Lage, Aufenthalte, Verkehrstage)<br />

• Zuggewicht, -länge<br />

• Triebfahrzeug<br />

• Geschwindigkeit<br />

• Bremstechnische Möglichkeiten<br />

• Besonderheiten (z.B. Fahrzeugmanipulationen, Anschlüsse, Personalablösen, RID,<br />

außergewöhnliche Sendungen usw.)<br />

Bei Unvollständigkeit des Trassenantrags wird der Antragsteller von der Zuweisungsstelle aufgefordert<br />

die notwendigen Daten innerhalb von drei Werktagen zu liefern, ansonsten gilt die Zugtrassenbestellung<br />

als nicht fristgerecht eingebracht.<br />

Bürozeiten der WLB sind von Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr.<br />

Vollständig und fristgerecht bei der WLB vorliegende Zugtrassenbestellungen bilden die Grundlage<br />

für die Fahrplankonstruktion und die Zuweisung von Zugtrassen. Ändert das EVU nach dem<br />

Bestelltermin seine Zugtrassenbestellung ganz oder teilweise, so trägt die Gefahr einer nicht realisierbaren<br />

Zugtrassenbestellung das EVU. Ein der WLB dadurch allenfalls entstehender Mehraufwand<br />

ist vom EVU zu ersetzen.<br />

<strong>SNNB</strong> <strong>2005</strong>/20<strong>06</strong> 43/65

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