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Schienennetznutzungsbedingungen SNNB 2005/06

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AKTIENGESELLSCHAFT DER WIENER LOKALBAHNEN<br />

SCHIENENNETZNUTZUNGSBEDINGUNGEN (<strong>SNNB</strong>) gem. § 59 EisbG<br />

Dritter<br />

Jede andere natürliche oder juristische Person als die WLB und das EVU, einschließlich<br />

deren Hilfspersonen.<br />

Zugtrasse<br />

Die beantragte und durch Abschluß des Infrastrukturnutzungsvertrages zugewiesene<br />

Fahrwegkapazität, die erforderlich ist, damit ein Zug zu einer bestimmten<br />

Zeit zwischen zwei Orten eingesetzt werden kann.<br />

Störungen in der Betriebsabwicklung<br />

Abweichungen von den normalen Betriebsbedingungen insbesondere auf Grund<br />

von Unfällen, Fahrzeuggebrechen, Störungen an Sicherungsanlagen, Fahrleitungsstörungen,<br />

Arbeiten am Fahrweg, Naturereignissen und sonstigen unabwendbaren<br />

Ereignissen.<br />

<strong>SNNB</strong> <strong>2005</strong>/20<strong>06</strong> 4/65

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