Schienennetznutzungsbedingungen SNNB 2005/06
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AKTIENGESELLSCHAFT DER WIENER LOKALBAHNEN<br />
SCHIENENNETZNUTZUNGSBEDINGUNGEN (<strong>SNNB</strong>) gem. § 59 EisbG<br />
Dritter<br />
Jede andere natürliche oder juristische Person als die WLB und das EVU, einschließlich<br />
deren Hilfspersonen.<br />
Zugtrasse<br />
Die beantragte und durch Abschluß des Infrastrukturnutzungsvertrages zugewiesene<br />
Fahrwegkapazität, die erforderlich ist, damit ein Zug zu einer bestimmten<br />
Zeit zwischen zwei Orten eingesetzt werden kann.<br />
Störungen in der Betriebsabwicklung<br />
Abweichungen von den normalen Betriebsbedingungen insbesondere auf Grund<br />
von Unfällen, Fahrzeuggebrechen, Störungen an Sicherungsanlagen, Fahrleitungsstörungen,<br />
Arbeiten am Fahrweg, Naturereignissen und sonstigen unabwendbaren<br />
Ereignissen.<br />
<strong>SNNB</strong> <strong>2005</strong>/20<strong>06</strong> 4/65