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Schienennetznutzungsbedingungen SNNB 2005/06

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AKTIENGESELLSCHAFT DER WIENER LOKALBAHNEN<br />

SCHIENENNETZNUTZUNGSBEDINGUNGEN (<strong>SNNB</strong>) gem. § 59 EisbG<br />

Prüfpunkt<br />

4.2.6. Sonderschulungen bei wesentlichen<br />

Änderungen betrieblicher Normen N<br />

4.2.7. Nachprüfung jedes dritte Jahr N<br />

oder<br />

4.2.8. über besondere Anordnung N<br />

4.2.9. Beteilung mit Dienstvorschriften und dergl. N<br />

4.2.1 Beteilung mit Fahrplanbehelfen N<br />

D = Dokument N = Nachweis E = Erklärung<br />

<strong>SNNB</strong> <strong>2005</strong>/20<strong>06</strong> 25/65<br />

Art der Prüfung *)<br />

in Ordnung<br />

mangelhaft<br />

Bemerkung<br />

Die WLB, Geschäftsbereich Netz, erteilen dem Eisenbahn(verkehrs)unternehmen<br />

hiermit die Sicherheitsbescheinigung und bestätigen aufgrund der erbrachten Nachweise,<br />

daß es in der Lage ist, die für den Zugang zur Schieneninfrastruktur der WLB<br />

geltenden Sicherheitsanforderungen zu erfüllen.<br />

Wien, am<br />

Für die Wiener Lokalbahnen<br />

Ing. Johannes Prandstätter<br />

Betriebsleiter

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